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   BSG, 25.03.1997 - 4 RA 23/95   

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BSG, 25.03.1997 - 4 RA 23/95 (https://dejure.org/1997,897)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1997 - 4 RA 23/95 (https://dejure.org/1997,897)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1997 - 4 RA 23/95 (https://dejure.org/1997,897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 149
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 7/20 R

    Sozialleistungen: Betriebskostenerstattungen anrechenbar?

    Enthält ein Bescheid also mehrere Verwaltungsakte oder teilbare Verwaltungsakte und wird nur ein Teil dieser Verwaltungsakte mit dem Widerspruch angefochten, knüpft die Regelung des § 86 Halbsatz 1 SGG nur an den Verwaltungsakt an, der auch Gegenstand des Vorverfahrens geworden ist (vgl zu § 96 Abs. 1 SGG BSG vom 25.3.1997 - 4 RA 23/95 - juris RdNr 13, insoweit in BSGE 80, 149 und SozR 3-8585 § 2 Nr. 3 nicht abgedruckt; BSG vom 18.8.1999 - B 4 RA 25/99 B - SozR 3-1500 § 96 Nr. 9 S 19 f, juris RdNr 14) .
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. März 1997 - 4 RA 23/95 -,.
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Gegenstand und Umfang des durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Bestandsschutzes ergeben sich erst aus der "Gesamtheit der verfassungsmäßigen Gesetze, die den Inhalt des Eigentums bestimmen" (vgl BVerfGE 58, 300 ), nicht hingegen aus einem wie immer gearteten "Eigentums"-Naturrecht, das sich traditionell ohnehin nur auf persönliche Habe (Sachen und Grundstücke) erstrecken, nicht aber über die Garantie des Sacheigentums hinausgehende sozialversicherungsrechtliche Ansprüche gegen Träger hoheitlicher Gewalt umfassen könnte (vgl BSGE 80, 149 = SozR 3-8760 § 2 Nr. 1 S 8; Leisner in: Handbuch des Staatsrechts VI, § 149 RdNr 71 zum Erfordernis, der Gesetzgeber müsse "natürlich nicht vorgegebene Güter" durch Inhaltsbestimmungen erst eigentumsfähig machen).
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 33/99 R

    MfS-Versorgung - Offizier im besonderen Einsatz - OibE - Anwendung des

    - daß der Wert einer nach der Versorgungsordnung des MfS bestehenden Versorgungsberechtigung (und auch einer hiernach festgesetzten Alters- oder Invalidenrente) ab 1. Juli 1990 den Monatsbetrag von 990, 00 DM rechtlich nicht mehr überschreiten konnte, weil die Renten durch §§ 1, 2 AufhebG auf höchstens diesen Betrag begrenzt worden waren (BSGE 72, 50, 64, dort auch zur Begrenzung auf 1.500,00 DM durch § 23 Abs. 2 RAG; BSGE 80, 149, 150 f); .

    - daß EinigVtr Nr. 9 Buchst b iVm §§ 1, 2 AufhebG auf die durch eine Beschäftigung beim MfS erworbenen Rechte und Anwartschaften Anwendung findet, wenn der Versorgungsanspruch auch nur zum Teil durch eine Erwerbstätigkeit erworben wurde, derentwegen die Sonderversorgung zugesagt wurde (BSGE 80, 149, 152 mwN);.

    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das vorgenannte Urteil des Senats vom 25. März 1997 (BSGE 80, 149) durch Urteil vom 28. April 1999 (1 BvR 1560/97) zurückgewiesen und die Verfassungsmäßigkeit der pauschalen Kürzung von Versorgungsleistungen aus dem genannten Versorgungssystem nach dem als Bundesrecht fortgeltenden AufhebG für mit dem GG vereinbar erklärt.

    Nach Satz 2 aaO werden "die bestehenden Versorgungen entsprechend den nachfolgenden Festlegungen" in die Rentenversicherung (der DDR) überführt (zur bundesrechtlichen Bedeutung des AufhebG stellv. BSGE 80, 149, 151 ff).

    Das Gesetzgebungsverfahren der Volkskammer der DDR zum AufhebG (dazu BSGE 80, 149, 160 mwN) enthält keinen Hinweis darauf, die Volkskammer habe MfS-Offiziere, die als ua OibE getarnt in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft eingesetzt worden waren, hinsichtlich der Altersversorgung gegenüber anderen MfS-Offizieren bevorzugen wollen.

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Januar 1993 (BSGE 72, 50, 64) gesagt, in seinem Vorlagebeschluß vom 30. März 1994 zu § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AAÜG zugrunde gelegt (B 4 RA 32/99 R = früher: 4 RA 33/92; dazu Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 ) und im Urteil vom 25. März 1997 bestätigt (4 RA 23/95 in BSGE 80, 149, 150); die Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde vom BVerfG (1 BvR 1560/97) in dessen vorgenanntem Urteil zurückgewiesen.

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R

    Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes -

    Darauf, daß sich der Schutz der Eigentumsgarantie in Art. 14 Abs. 1 GG ohnehin nicht rückwirkend auf Tatbestände erstreckt, die vor dem 3. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegt und von dieser als Erwerbstatbestände für Berechtigungen auf Renten bei Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit und Tod ausgestaltet worden waren (hierzu zuletzt BSG, Urteile vom 25. März 1997, 4 RA 23/95 und 31. Juli 1997, 4 RA 35/97, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen), ist demgemäß im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter einzugehen.
  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 35/97

    Systementscheidung für Bezugszeiten ab Januar 1997 verfassungsmäßig

    Diese Systementscheidung war in Art. 20 des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (Staatsvertrag) vom 18. Mai 1990 (BGBl II S 537; Gesetz zum Staatsvertrag vom 25. Juni 1990, BGBl II S 518) vertraglich vereinbart worden; EV Art. 8 iVm Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet H (Gesetzliche Rentenversicherung) Abschnitt III Nr. 1 und Art. 30 Abs. 5 sowie EV Art. 9 Abs. 2 iVm Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 9 hat die Systementscheidung verbindlich ausgestaltet; das RÜG hat sie gesetzlich konkretisiert (vgl zur st Rspr des Senats seit BSGE 72, 50 zur Systementscheidung und zur Überführung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen die Übersicht im Urteil vom 16. November 1995, 4 RA 33/93, SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 4 S 42; ferner BSGE 78, 41; SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; Urteil vom 25. März 1997, 4 RA 23/95, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn der individualgrundrechtliche Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG erstreckte sich nicht rückwirkend auf Tatbestände, die vor dem 3. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegt und die von dieser als Erwerbstatbestände für Berechtigungen auf Renten bei Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Tod ausgestaltet worden waren (dazu und zum folgenden zuletzt BSG, Urteil vom 25. März 1997, 4 RA 23/95, mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Letztlich wird das Begehren des Klägers auf zusätzliche Versorgungsleistungen auch nicht durch die EMRK oder durch deren Art. 1 des 1. ZP vom 20. März 1952 (BGBl 1956 II S 1880) gestützt (dazu und zum folgenden schon Urteil des Senats vom 25. März 1997, 4 RA 23/95, mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

    Der Streitgegenstand selbst wird durch den prozessualen Anspruch bestimmt, durch das vom Kläger auf Grund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck gekommene Begehren sowie durch den Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 9 und Urteil des Senats vom 25. März 1997 - 4 RA 23/95 - BSGE 80, 149 = SozR 3-8760 § 2 Nr. 1 - insoweit nicht veröffentlicht).

    Streitig war vor dem LSG damit zwar weiterhin die (teilbare) Festsetzung des Rentenwertes (vgl hierzu BSG, Urteil vom 25. März 1997 - 4 RA 23/95 - BSGE 80, 149 = SozR 3-8760 § 2 Nr. 1 - insoweit nicht veröffentlicht - BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 9), jedoch nicht mehr die Festsetzung und Weiterzahlung einer monatlichen Rente von 3.274,00 DM, sondern die Festsetzung und Zahlung eines darüber hinausgehenden Rentenbetrages.

    Wird jedoch - wie hier - ein teilbarer Verwaltungsakt nur hinsichtlich seines nicht streitbefangenen Teils (Rentenhöchstwert von 3.274,00 DM) durch einen späteren Verwaltungsakt abgeändert, ist für eine Einbeziehung dieses später ergangenen Verwaltungsaktes in ein den ursprünglichen Verwaltungsakt betreffendes Verfahren nach § 96 Abs. 1 SGG kein Raum (vgl hierzu BSG, Urteil vom 25. März 1997 - 4 RA 23/95 - BSGE 80, 149 = SozR 3-8760 § 2 Nr. 1 - insoweit nicht veröffentlicht).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Der prozessuale Anspruch wurde somit im Wege der objektiven und subjektiven Klageänderung vor dem LSG ausgetauscht und ein neuer Streitgegenstand eingeführt, dh ein neuer prozessualer Anspruch bestimmt, der sich ergibt durch das vom Kläger auf Grund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck gekommene Begehren sowie aus dem Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 9 und Urteil des Senats vom 25. März 1997 - 4 RA 23/95 - BSGE 80, 149 = SozR 3-8760 § 2 Nr. 1 - insoweit nicht veröffentlicht).
  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Wird ein teilbarer Verwaltungsakt nur hinsichtlich seines nicht streitbefangenen Teiles durch einen später ergangenen weiteren Verwaltungsakt abgeändert oder ersetzt, ist für eine Einbeziehung dieses später ergangenen Verwaltungsaktes nach § 96 Abs. 1 SGG in ein den ursprünglichen Verwaltungsakt betreffendes gerichtliches Verfahren kein Raum (vgl bereits Urteil des Senats vom 25. März 1997 - 4 RA 23/95 - BSGE 80, 149 = SozR 3-8760 § 2 Nr. 1 - insoweit nicht abgedruckt).
  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Die DDR war der EMRK nicht beigetreten; deren Bestimmungen gelten daher im Beitrittsgebiet erst mit der Erstreckung des bundesdeutschen Zustimmungsgesetzes zur EMRK durch den EinigVtr und können sich daher auf zuvor erlangte Rechtspositionen nur insoweit beziehen, als sie durch den EinigVtr anerkannt sind (vgl BSG Urteile vom 25. März 1997 - 4 RA 23/95 - BSGE 80, 149, 162 f = SozR 3- 8760 § 2 Nr. 1 S 16 f und vom 31. Juli 1997 - 4 RA 35/97 - BSGE 81, 1, 14 f = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 14 S 122 f).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente eines Bestandsunfallrentners mit Rente aus

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 14/05 R

    Waisenrente - Auffüllbetrag - umgewandelte DDR-Rente - freiwilliges soziales Jahr

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - L 7 SO 1877/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung eines neuen Verwaltungsakts -

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 75/96 R

    Umwertung der Bestandsrenten des Beitrittsgebiets, Wert subjektiver Rentenrechte

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 36/98 R

    Billigkeitsentscheidung - Übergangsrente nach der Versorgungsordnung der

  • BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 10/01 R

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

  • BSG, 23.03.1999 - 4 RA 36/98
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 U 4813/13

    Jahresarbeitsverdienst für Bestandsrenten (Altfälle) aus DDR-Zeit -

  • BSG, 25.03.1997 - 4 RA 50/96

    Einschränkung der Hinterbliebenenversorgung durch § 4 MfSVersorgOAufhG

  • LSG Berlin, 13.05.2004 - L 8 RA 92/00

    Übernahme von Rentenregelungen der DDR in das System der BRD; Festlegung der Höhe

  • LSG Berlin, 27.03.2000 - L 16 RA 2/99

    Rechtmäßigkeit einer Überprüfungsentscheidung über die Begrenzung einer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20

    Rentenbeginn nach anerkannter Unfallfolge PTBS im Streit - jahrelang keine

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