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   BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R   

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https://dejure.org/2003,3813
BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R (https://dejure.org/2003,3813)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R (https://dejure.org/2003,3813)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2003 - B 7 AL 76/02 R (https://dejure.org/2003,3813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung ; Zum Vorliegen eines erheblichen Grundes; Zum Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren

  • Judicialis

    SGG § 62; ; SGG § 128 Abs 2; ; SGG § 202; ; GG Art 103 Satz 1; ; ZPO § 227 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren, Verletzung rechtlichen Gehörs, Anspruch auf ein faires Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    Die Nichtverlegung des Termins mit mündlicher Verhandlung verletze nicht nur das rechtliche Gehör; auch die Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) sei betroffen, wenn formale Strenge im Prozess ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. August 1995 - 11 RAr 51/95).

    Sie hat allerdings zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1; BSGE 53, 83, 85 = SozR 1500 § 124 Nr. 7 mwN) im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die darin besteht, dass ein Verfahrensbeteiligter gehindert wurde, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, für die Entscheidung ursächlich geworden ist.

    Ein erheblicher Grund für die Terminsverlegung eröffnet nicht nur die Möglichkeit, sondern begründet die Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (grundlegend BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1, S 2 mwN).

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    Zumindest liegen keine Umstände vor, die ausnahmsweise ein Beruhen des Ergebnisses des Rechtsstreits in der Sache (Anspruch auf Urteilsergänzung gemäß § 140 SGG) auf dem Fehlen einer ordnungsgemäßen mündlichen Verhandlung unter allen denkbaren Umständen als schlechthin ausgeschlossen erscheinen lassen konnten (hierzu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 56).

    Die Behandlung von Anträgen auf Terminsverlegung hat generell der zentralen Gewährleistungsfunktion der mündlichen Verhandlung für diesen Anspruch der Naturalparteien Genüge zu tun (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.10.2001 - L 3 AL 93/01
    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    Durch Verfügung vom 3. August 2001 teilte das LSG der Klägerin mit, ihr Antrag vom 13. April 1999 auf "Tatbestandsberichtigung" des Urteils des "SG Itzehoe" vom 13. November 1998 werde hier unter dem Az L 3 AL 93/01 geführt.

    Eine "Antwort" des LSG auf diesen Antrag erhielt die Klägerin erstmals mit der Verfügung des LSG vom 3. August 2001 (zwei Jahre und vier Monate später) mit dem Hinweis, dass der Antrag auf Tatbestandsberichtigung gegen das Urteil des SG Itzehoe vom 13. November 1998 unter dem Az L 3 AL 93/01 geführt werde.

  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 2/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör - faires Verfahren -

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    Die Vorgehensweise des LSG begegnet insofern auch Bedenken unter dem Gesichtspunkt des aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG abgeleiteten Prozessgrundrechts auf ein faires Verfahren (vgl hierzu das Urteil des Senats vom 5. Dezember 2001 - B 7 AL 2/01 R).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    Nach diesem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Prozessgrundrecht (vgl hierzu BVerfGE 38, 105, 111 ff; 40, 95, 96 f; 46, 202, 210) ist der Richter insbesondere zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    So darf sich ein Gericht grundsätzlich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381, 387) oder aus eigenen oder ihm selbst zurechenbaren Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die jeweiligen Kläger ableiten (BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; 75, 183, 190).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    So darf sich ein Gericht grundsätzlich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381, 387) oder aus eigenen oder ihm selbst zurechenbaren Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die jeweiligen Kläger ableiten (BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; 75, 183, 190).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    So darf sich ein Gericht grundsätzlich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381, 387) oder aus eigenen oder ihm selbst zurechenbaren Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die jeweiligen Kläger ableiten (BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; 75, 183, 190).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    So darf sich ein Gericht grundsätzlich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381, 387) oder aus eigenen oder ihm selbst zurechenbaren Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die jeweiligen Kläger ableiten (BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; 75, 183, 190).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R
    Nach diesem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Prozessgrundrecht (vgl hierzu BVerfGE 38, 105, 111 ff; 40, 95, 96 f; 46, 202, 210) ist der Richter insbesondere zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet.
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Der Senat lässt offen, ob besondere Umstände - etwa wenn das Anhörungsschreiben den Beteiligten gar nicht erreicht (vgl BSG vom 8.11.2001 - B 11 AL 37/01 R) oder wenn die erforderliche Anhörung ganz unterlassen wird (vgl BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 3) - die unzulängliche Anhörung in vergleichbarem Licht erscheinen lassen können wie beispielsweise die unterlassene Mitteilung des Termins zur mündlichen Verhandlung oder das fehlende Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, bei denen ein Einfluss auf die Entscheidung ähnlich wie bei einem absoluten Revisionsgrund regelmäßig unterstellt wird (vgl ausführlich BSGE 53, 83, 85 = SozR 1500 § 124 Nr. 7 mwN; BSG vom 25.03.2003 - B 7 AL 76/02 R).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das Gebot fairen und effektiven Rechtsschutzes sowie das Recht auf eine mündliche Verhandlung schränken - auch im Hinblick auf das jedermann gewährleistete Recht auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 47 Abs. 2 Charta der Grundrechte der EU, Art. 6 Abs. 1 EMRK) - die Entscheidung eines LSG nach § 153 Abs. 4 SGG ein, über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38 f; BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 12; BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 14 RdNr 10; BSG Urteil vom 25.3.2003 - B 7 AL 76/02 R - Juris RdNr 8; zu den Aspekten der Schwierigkeit des Falles und der Bedeutung von Tatsachenfragen vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 4; BSG Beschluss vom 30.7.2009 - B 13 R 187/09 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 13 R 300/14 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 7.5.2014 - B 12 KR 30/12 B - Juris RdNr 9; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 153 RdNr 15 ff mwN; s ferner BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2) .
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 35/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Der Kläger hat in seinem Gesuch auf Terminsverlegung um eine Woche darauf hingewiesen, dass er wegen Krankheit zum Termin nicht erscheinen könne, er aber unbedingt an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wolle (zur Anerkennung von Krankheit als erheblicher Grund iS des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO: BSG vom 28.4.1999 - B 6 KA 40/98 R; BSG vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R; BSG vom 25.3.2003 - B 7 AL 76/02 R; BSG vom 21.7.2005 - B 11a/11 AL 261/04 B; alle veröffentlicht in Juris; vgl auch BSG vom 6.12.1983, SozR 1750 § 227 Nr. 2) .
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