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   BSG, 25.03.2021 - B 3 P 22/20 B   

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https://dejure.org/2021,9727
BSG, 25.03.2021 - B 3 P 22/20 B (https://dejure.org/2021,9727)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2021 - B 3 P 22/20 B (https://dejure.org/2021,9727)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2021 - B 3 P 22/20 B (https://dejure.org/2021,9727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Sinne von § 160 Abs 2 Nr 3 SGG - Unterbleiben einer zielführenden Befragung zu einem bestimmten Thema durch das Gericht - Grenzen der Amtsermittlungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Aufwendungen für Verhinderungspflege aus der sozialen Pflegeversicherung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Aufwendungen für Verhinderungspflege aus der sozialen Pflegeversicherung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 P 22/20 B
    Der Kläger sei weder Erbe seines Vaters noch Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I. Die für das Sozialrechtsverhältnis geltende Beschränkung einer Abtretung schließe die Geltendmachung eines im Zeitpunkt des Todes noch nicht festgestellten Kostenerstattungsanspruchs (vgl § 59 Satz 2 SGB I) durch den Abtretungsempfänger aus (Hinweis auf BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 2 U 21/12 R - BSGE 115, 247 = SozR 4-7610 § 812 Nr. 7, RdNr 16) .
  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 P 22/20 B
    Grundsätzliche Bedeutung iS dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt, von der angestrebten Entscheidung der Rechtssache im Revisionsverfahren somit erwartet werden kann, dass diese in einer bisher nicht geschehenen, jedoch das Interesse der Allgemeinheit berührenden Weise die Rechtseinheit herstellen, wahren oder sichern oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57 f) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 P 22/20 B
    Im Übrigen gilt, dass ein in der Berufungsinstanz rechtsanwaltlich vertretener Beteiligter nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gehört werden kann, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr; vgl nur BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN) .
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