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   BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B   

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https://dejure.org/2017,17156
BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B (https://dejure.org/2017,17156)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B (https://dejure.org/2017,17156)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2017 - B 12 KR 102/16 B (https://dejure.org/2017,17156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge; 9/10-Belegung; Zeiten einer freiwilligen Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge; 9/10-Belegung; Zeiten einer freiwilligen Versicherung

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Zur Erläuterung bezieht sich der Kläger auf den Beschluss des BVerfG vom 15.3.2000 (1 BvL 16/96 ua - BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42), zitiert hierzu bestehende Leit- bzw Orientierungssätze und teilt mit, dass Beitragsunterschiede bisher weder aufgehoben noch angenähert worden seien und auch der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner nicht für solche Personen (weiter) geöffnet worden sei, die "jedenfalls überwiegend in der Krankenversicherung pflichtversichert" waren.

    Es hat gleichzeitig entschieden, dass die Vorschrift dennoch bis zum 31.3.2002 angewendet werden konnte und dass sich bei fehlender gesetzlicher Neuregelung bis zu diesem Datum der Zugang von Rentnern zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 1.4.2002 wieder nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V idF des GRG bestimmt (Beschluss vom 15.3.2000 - 1 BvL 16/96 ua - BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42).

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Um diesen Zulassungsgrund ordnungsgemäß darzulegen, muss die Beschwerdebegründung im Hinblick auf § 160a Abs. 2 S 3 SGG ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Um diesen Zulassungsgrund ordnungsgemäß darzulegen, muss die Beschwerdebegründung im Hinblick auf § 160a Abs. 2 S 3 SGG ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Wenn es daher - wie von dem Kläger selbst angeführt - in den Gesetzesmaterialien zu § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V heißt, die getroffene Regelung solle den Gedanken der Solidarität stärker betonen, indem vermieden werde, die Versichertengemeinschaft mit Krankheitskosten von Personen zu belasten, die während der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens der gesetzlichen Krankenversicherung nicht längere Zeit angehört haben (BT-Drucks 11/2237 S 159), gab es Anlass, unter diesem Blickwinkel nähere Erwägungen anzustellen als dargelegt.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R

    Krankenversicherung der Rentner - Berechnung der Vorversicherungszeit - Ende der

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Auch setzt er sich nicht mit den späteren, dem Beschluss des BVerfG vom 15.3.2000 nachfolgenden Urteilen des BSG vom 7.12.2000 (B 12 KR 29/00 R - SozR 3-2500 § 5 Nr. 44), 5.7.2006 (B 12 KR 15/05 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 RdNr 18 f) und 4.6.2009 (B 12 KR 26/07 R - BSGE 103, 235 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 8, RdNr 19) auseinander, in denen dieses die Verfassungsmäßigkeit der 9/10-Belegung in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens als Zugangsvoraussetzung nicht angezweifelt hat.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Um diesen Zulassungsgrund ordnungsgemäß darzulegen, muss die Beschwerdebegründung im Hinblick auf § 160a Abs. 2 S 3 SGG ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 15/05 R

    KVdR - ehemaliger Beamter - Zeiten der Nachversicherung stehen nicht

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Auch setzt er sich nicht mit den späteren, dem Beschluss des BVerfG vom 15.3.2000 nachfolgenden Urteilen des BSG vom 7.12.2000 (B 12 KR 29/00 R - SozR 3-2500 § 5 Nr. 44), 5.7.2006 (B 12 KR 15/05 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 RdNr 18 f) und 4.6.2009 (B 12 KR 26/07 R - BSGE 103, 235 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 8, RdNr 19) auseinander, in denen dieses die Verfassungsmäßigkeit der 9/10-Belegung in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens als Zugangsvoraussetzung nicht angezweifelt hat.
  • BSG, 07.12.2000 - B 12 KR 29/00 R

    Beitragshöhe - Freiwillige Krankenversicherung - Versicherungspflichtgrenze -

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Auch setzt er sich nicht mit den späteren, dem Beschluss des BVerfG vom 15.3.2000 nachfolgenden Urteilen des BSG vom 7.12.2000 (B 12 KR 29/00 R - SozR 3-2500 § 5 Nr. 44), 5.7.2006 (B 12 KR 15/05 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 RdNr 18 f) und 4.6.2009 (B 12 KR 26/07 R - BSGE 103, 235 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 8, RdNr 19) auseinander, in denen dieses die Verfassungsmäßigkeit der 9/10-Belegung in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens als Zugangsvoraussetzung nicht angezweifelt hat.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 12 KR 102/16 B
    Um diesen Zulassungsgrund ordnungsgemäß darzulegen, muss die Beschwerdebegründung im Hinblick auf § 160a Abs. 2 S 3 SGG ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • LSG Bayern, 07.09.2016 - L 20 KR 217/15

    Anspruch auf Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 11 KR 3621/18

    Krankenversicherung der Rentner - Mitgliedschaft - Feststellung - Zuständigkeit -

    Spätere Änderungen der Vorschrift betrafen nicht mehr die Anknüpfungspunkte für die Rahmenfrist, sondern nur noch die Art der Versicherungszeiten, die für die Vorversicherung anrechenbar waren und zu einer Erweiterung geführt haben (vgl dazu ausführlich BSG 25.04.2017, B 12 KR 102/16 B, juris Rn 9), sodass sich eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung nicht ergibt.
  • BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Sie beschäftigt sich weder allgemein mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Differenzierung in Bezug auf die Rechtsfolgen gleicher bzw ungleicher Sachverhalte noch geht sie auf Gesichtspunkte ein, die das BVerfG insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts als hinreichende sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung anerkannt hat (vgl zu dem Erfordernis dieser Darlegung BSG Beschluss vom 25.4.2017 - B 12 KR 102/16 B - juris RdNr 11).
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