Rechtsprechung
   BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R   

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https://dejure.org/2018,11236
BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R (https://dejure.org/2018,11236)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R (https://dejure.org/2018,11236)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2018 - B 4 AS 19/17 R (https://dejure.org/2018,11236)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - außerschulische Lernförderung - Begriff der Lernförderung - Erforderlichkeit einer langfristigen Förderung - Lesen und Schreiben als Lernziele

  • Wolters Kluwer

    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche; Gerichtlich isoliert durchsetzbarer Anspruch; Gegenstand der Lernförderung; Lernziele Lesen und Schreiben

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - außerschulische Lernförderung - Begriff der Lernförderung - Erforderlichkeit einer langfristigen Förderung - Lesen und Schreiben als Lernziele

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 28 Abs. 5 ; SGB II § 28 Abs. 1
    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Lernförderung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • zeit.de (Pressemeldung, 25.04.2018)

    Langfristige Förderung für Hartz-IV-Kinder mit Rechtschreibschwäche

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Jobcenter verweigert Kostenübernahme für eine Lernförderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter kann zur Kostenübernahme einer Lernförderung zur Behebung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Schülers verpflichtet sein - Lernschwäche muss nicht nur kurzzeitigen und versetzungsgefährdenden vorliegen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    L. Z. ./. Jobcenter Kreis Segeberg

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2512
  • NZS 2018, 626
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 39/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe -

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R
    Der Gesetzgeber wollte mit den Bedarfen für Bildung und Teilhabe die vom BVerfG im Urteil vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) aufgestellten Anforderungen umsetzen, sodass diese bei der Ausfüllung des bundesrechtlichen Begriffs der Lernförderung heranzuziehen sind (vgl BSG vom 17.3.2016 - B 4 AS 39/15 R - BSGE 121, 69 = SozR 4-4200 § 28 Nr. 9: Schülerbeförderung Sportgymnasium) .
  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 29/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe -

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R
    Denn die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden nach § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt und sind nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II gesondert zu beantragen (BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 12/13 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 8 RdNr 14: Leihgebühr Cello; BSG vom 5.7.2017 - B 14 AS 29/16 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 10 RdNr 10: Schülerbeförderungskosten Waldorfschule) .
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R
    Denn in Rechtsstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungsabschnitte ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (vgl BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 14 f mwN: Geltungszeitraumprinzip) .
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R
    Denn die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden nach § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt und sind nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II gesondert zu beantragen (BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 12/13 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 8 RdNr 14: Leihgebühr Cello; BSG vom 5.7.2017 - B 14 AS 29/16 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 10 RdNr 10: Schülerbeförderungskosten Waldorfschule) .
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Erstattung der

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R
    Zwar steht dem Leistungsträger hinsichtlich der Erbringung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe grundsätzlich ein Auswahlermessen zu, ob er die Leistung als Sach- oder Dienstleistung oder als (ggf pauschalierte) Geldleistung erbringt (§ 29 Abs. 1 SGB II) , sodass regelmäßig die Verpflichtungsbescheidungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) die statthafte Klageart ist; beschafft sich der Hilfebedürftige die im Streit stehende Leistung jedoch endgültig selbst, wie dies nach den Feststellungen des LSG vorliegend der Fall war, richtet sich das Begehren auf eine Geldleistung, die im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10 RdNr 20; BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R - SozR 4-4200 § 24 Nr. 5 RdNr 11; siehe zur Übernahme von Aufwendungen bei berechtigter Selbsthilfe den seit 1.8.2013 geltenden § 30 SGB II) und hinsichtlich derer ein Grundurteil im Höhenstreit ergehen kann (§ 130 Abs. 1 SGG; vgl nur BSG vom 16.4.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R
    Zwar steht dem Leistungsträger hinsichtlich der Erbringung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe grundsätzlich ein Auswahlermessen zu, ob er die Leistung als Sach- oder Dienstleistung oder als (ggf pauschalierte) Geldleistung erbringt (§ 29 Abs. 1 SGB II) , sodass regelmäßig die Verpflichtungsbescheidungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) die statthafte Klageart ist; beschafft sich der Hilfebedürftige die im Streit stehende Leistung jedoch endgültig selbst, wie dies nach den Feststellungen des LSG vorliegend der Fall war, richtet sich das Begehren auf eine Geldleistung, die im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10 RdNr 20; BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R - SozR 4-4200 § 24 Nr. 5 RdNr 11; siehe zur Übernahme von Aufwendungen bei berechtigter Selbsthilfe den seit 1.8.2013 geltenden § 30 SGB II) und hinsichtlich derer ein Grundurteil im Höhenstreit ergehen kann (§ 130 Abs. 1 SGG; vgl nur BSG vom 16.4.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 RdNr 10 mwN) .
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R
    Der Gesetzgeber wollte mit den Bedarfen für Bildung und Teilhabe die vom BVerfG im Urteil vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) aufgestellten Anforderungen umsetzen, sodass diese bei der Ausfüllung des bundesrechtlichen Begriffs der Lernförderung heranzuziehen sind (vgl BSG vom 17.3.2016 - B 4 AS 39/15 R - BSGE 121, 69 = SozR 4-4200 § 28 Nr. 9: Schülerbeförderung Sportgymnasium) .
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R
    Grundlage für diese Ermittlungen muss der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand sein, selbst wenn dieser auf Gebieten, die sich ständig weiterentwickeln, schwierig festzustellen sein mag; dabei sind neben Fachbüchern und Standardwerken die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), soweit sie vorliegen und einschlägig sind, zu berücksichtigen und ggf ist ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl nur BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 26 f; konkret zur LRS: S3-Leitlinie der AWMF mit Register-Nr. 028-044: "Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und / oder Rechtschreibstörung" mit Ausführungen insbesondere zur Diagnostik und Behandlung) .
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R
    Zwar steht dem Leistungsträger hinsichtlich der Erbringung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe grundsätzlich ein Auswahlermessen zu, ob er die Leistung als Sach- oder Dienstleistung oder als (ggf pauschalierte) Geldleistung erbringt (§ 29 Abs. 1 SGB II) , sodass regelmäßig die Verpflichtungsbescheidungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) die statthafte Klageart ist; beschafft sich der Hilfebedürftige die im Streit stehende Leistung jedoch endgültig selbst, wie dies nach den Feststellungen des LSG vorliegend der Fall war, richtet sich das Begehren auf eine Geldleistung, die im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10 RdNr 20; BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R - SozR 4-4200 § 24 Nr. 5 RdNr 11; siehe zur Übernahme von Aufwendungen bei berechtigter Selbsthilfe den seit 1.8.2013 geltenden § 30 SGB II) und hinsichtlich derer ein Grundurteil im Höhenstreit ergehen kann (§ 130 Abs. 1 SGG; vgl nur BSG vom 16.4.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R

    Schulbücher vom Jobcenter?

    Den Jobcentern kommt (auch) insoweit die Stellung als "Ausfallbürgen" zu (vgl dazu bereits BSG vom 25.4.2018 - B 4 AS 19/17 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 11 RdNr 22; vgl zuvor schon auf den Bund als Ausfallbürgen für das schulbezogene Existenzminimum hinweisend: Rixen, SGb 2010, 240, 244) .
  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Kosten für Schulbücher

    Den Jobcentern kommt (auch) insoweit die Stellung als "Ausfallbürgen" zu (vgl dazu bereits BSG vom 25.4.2018 - B 4 AS 19/17 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 11 RdNr 22; vgl zuvor schon auf den Bund als Ausfallbürgen für das schulbezogene Existenzminimum hinweisend: Rixen, SGb 2010, 240, 244) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - außerschulische

    Ansprüche auf Übernahme der Kosten für Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II sind gerichtlich isoliert durchsetzbar (BSG vom 25.4.2018 - B 4 AS 19/17 R = SozR 4-4200 § 28 Nr. 11, juris RN 13).

    Beschafft sich der Hilfebedürftige die in Streit stehende Leistung jedoch - wie hier - endgültig selbst, richtet sich das Begehren auf eine Geldleistung, die im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2018, Az.: B 4 AS 19/17 R, m.w.N., zitiert nach juris).

    Denn die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden nach § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt und sind nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II gesondert zu beantragen (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2018, Az.: B 4 AS 19/17 R, RN 13, zitiert nach juris).

    c) Bei der von den Klägern in Anspruch genommenen Therapie zur Behandlung einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie handelt es sich um eine "Lernförderung" i.S.d. § 28 Abs. 5 SGB II. Die vom Beklagten (zunächst) vertretene Auffassung, dass von § 28 Abs. 5 SGB II nur eine zeitlich begrenzte Nachhilfe, durch welche unverschuldete Wissenslücken (z.B. aufgrund Unterrichtsausfalls wegen Krankheit) beseitigt werden sollen, und eine spezielle Förderung einer grundsätzlich behandelbaren Legsthenie bzw. Dyskalkulie hiervon nicht erfasst ist, findet im Gesetz keine Stütze (hierzu umfassend: BSG, Urteil vom 25. April 2018, a.a.O., RN 18 ff).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 442/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Beschafft sich der Hilfebedürftige die in Streit stehende Leistung jedoch - wie hier - endgültig selbst, richtet sich das Begehren auf eine Geldleistung, die im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2018, Az.: B 4 AS 19/17 R, m.w.N., zitiert nach juris).

    Denn die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden nach § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt und sind nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II gesondert zu beantragen (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2018, Az.: B 4 AS 19/17 R, RN 13, zitiert nach juris).

    c) Bei der von den Klägern in Anspruch genommenen Therapie zur Behandlung einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie handelt es sich um eine "Lernförderung" i.S.d. § 28 Abs. 5 SGB II. Die vom Beklagten (zunächst) vertretene Auffassung, dass von § 28 Abs. 5 SGB II nur eine zeitlich begrenzte Nachhilfe, durch welche unverschuldete Wissenslücken (z.B. aufgrund Unterrichtsausfalls wegen Krankheit) beseitigt werden sollen, und eine spezielle Förderung einer grundsätzlich behandelbaren Legsthenie bzw. Dyskalkulie hiervon nicht erfasst ist, findet im Gesetz keine Stütze (hierzu umfassend: BSG, Urteil vom 25. April 2018, a.a.O., RN 18 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - L 19 AS 1204/18

    Kein SGB II-Zuschuss für Ferienfreizeiten von Parteien

    Beschafft eine Leistungsberechtigte die im Streit stehende Leistung - wie im vorliegenden Fall durch die Teilnahme der Klägerin zu 1) an dem Sommercamp - jedoch endgültig selbst, richtet sich das Begehren auf eine Geldleistung, die im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R).

    Denn die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden nach § 28 Abs. 1 S. 1 SGB II neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt und sind nach § 37 Abs. 1 S. 2 SGB II gesondert zu beantragen (BSG, Urteil vom 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2022 - L 3 AS 39/20

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zu Bildung und

    Beschafft sich der Leistungsberechtigte die Leistung endgültig selbst, richtet sich das Begehren auf eine Geldleistung, die im Wege einer Anfechtungs- und Leistungsklage zu verfolgen ist (BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 4 AS 19/17 R -, juris; Gagel/Schwabe, 84. EL Dezember 2021, SGB II § 28 Rn. 72).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - L 8 AS 287/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Das Sozialgericht hat den Antragsgegner nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG zu Recht und mit zutreffender Begründung, die insbesondere unter umfassender Darstellung und sachgerechter Würdigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Frage der Lernförderung (vgl. insbesondere Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 2018, AZ.: B 4 AS 19/17 R) erfolgt ist, verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen der Lernförderung zu gewähren.

    Dazu trägt die Versetzung in die jeweils nächsthöhere Klasse zwar ebenfalls bei, letztlich entscheidend sind indes die in der jeweiligen Klasse zu erlernenden Fähigkeiten, wie Lesen und Schreiben (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 2018, AZ.: B 4 AS 19/17 R).

  • SG Braunschweig, 30.04.2020 - S 43 AS 117/20

    Einstweiliger Rechtsschutz betreffend die Gewährung von Leistungen zur

    Die Ermöglichung von Chancengerechtigkeit kann effektiv nur über ein weites Verständnis des Begriffs der Lernförderung im Sinne einer Förderung Lernender erreicht werden, sodass diesem Begriffsverständnis der Vorzug zu geben ist (BSG v. 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R).

    18 Aus diesem Verständnis des Begriffs "Lernförderung", dem Sinn und Zweck der Norm sowie ihrer Entstehungsgeschichte folgt zugleich, dass Lernförderung entgegen der Auffassung des Antragsgegners nicht nur kurzzeitige, sondern ggf. längerfristige Bedarfe umfassen und damit unter Umständen für einen längeren Zeitraum zu erbringen sein kann (BSG v. 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 AS 2087/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Etwas anderes mag dann gelten, wenn aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen die Versetzung notenunabhängig auch dann erfolgt, wenn in der Schule grundlegende Kulturtechniken nicht hinreichend erfolgreich vermittelt werden können (vgl. etwa LSG Sachsen, Urteil vom 14. Januar 2016 - L 3 BK 12/14 - juris Rdnr. 44 mit Blick auf einen Grundschüler; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Januar 2017 - L 3 AS 195/13 - juris Rdnr. 32 ff. im Falle eines Schülers, dessen Versetzung aufgrund des einschlägigen Landesrechts grundsätzlich leistungsunabhängig erfolgte; wohl grundsätzlich zustimmend anschließend BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 4 AS 19/17 R - Terminsbericht Nr. 17/18), weil dann die Versetzung nichts über den Lernerfolg aussagt.
  • SG Duisburg, 30.08.2019 - S 38 AS 3126/19
    Den Jobcenter kommen insoweit auch die Stellung als Ausfallbürgen zu (Bundessozialgericht, Entscheidung vom 25.04.2018, B 4 AS 19/17 B er; Rixen, SGb 2010, 240, 244; BSG, Urteil vom 08.05.2019, B 14 AS 13/18 B R).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2021 - L 2 AS 491/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 AS 2620/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2020 - L 15 AS 231/19
  • LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 9 AS 273/20
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