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   BSG, 25.04.2018 - B 5 R 22/18 B   

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BSG, 25.04.2018 - B 5 R 22/18 B (https://dejure.org/2018,12301)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2018 - B 5 R 22/18 B (https://dejure.org/2018,12301)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2018 - B 5 R 22/18 B (https://dejure.org/2018,12301)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 18.01.2010 - L 13 SF 288/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 5 R 22/18 B
    Die Angemessenheit ist aber einzelfallbezogen zu betrachten und bei der Festsetzung entsprechend zu berücksichtigen (siehe LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 2.11.2012 - L 13 SF 206/12 E - Juris und Bayerisches LSG Beschluss vom 18.1.2010 - L 13 SF 288/09 E - Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2012 - L 13 SF 206/12

    Vorschuss - Mittelgebühr

    Auszug aus BSG, 25.04.2018 - B 5 R 22/18 B
    Die Angemessenheit ist aber einzelfallbezogen zu betrachten und bei der Festsetzung entsprechend zu berücksichtigen (siehe LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 2.11.2012 - L 13 SF 206/12 E - Juris und Bayerisches LSG Beschluss vom 18.1.2010 - L 13 SF 288/09 E - Juris).
  • LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18

    Fiktive Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Verfahrensgebühr, Bewilligung von

    Allein dieser Umstand rechtfertige bereits die Annahme überdurchschnittlichen Umfangs sowie Schwierigkeit (BSG, Beschluss v. 25.04.2018, - B 5 R 22/18).

    Soweit der Bf auf den Beschluss des BSG vom 25.04.2018, - B 5 R 22/18 -, abstellt, führt dies zu keiner anderen Betrachtung.

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2020 - 11 LC 138/19

    Allgemeine Gebührenordnung; Amtshandlung; Befristung; Billigkeitsentscheidung;

    Nach diesen Anforderungen ist es etwa zulässig, als Richtschnur für den Gebührensatz in Fällen "mittlerer Art" von der Mittelgebühr des jeweiligen Gebührenrahmens auszugehen und dann für besonders gelagerte Fälle Zu- oder Abschläge vorzunehmen (Nds. OVG, Urt. v. 13.11.1995 - 12 L 492/95 -, juris, Rn. 90, Loeser/Barthel, NVwKostG, a.a.O., § 9, Ziff. 4.6; BVerwG, Beschl. v. 27.2.1978 - I WB 156.76 -, juris, Rn. 14; BSG, Beschl. v. 25.4.2018 - B 5 R 22/18 B -, juris, Rn. 2 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 25.8.1992 - 8 B 59.91 -, juris, Rn. 20; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.9.2011 - L 2 SF 73/11 E -, juris, Rn. 17 ff.).

    Durch die Multiplikation mit dem Mittelwert wird zudem sichergestellt, dass sich die ermittelte Gebühr in dem einschlägigen Gebührenrahmen bewegt und ein Fall "mittlerer Art" - also mit einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand und einem durchschnittlichen Wert des Gegenstands der Amtshandlung - auch Gebühren "mittlerer Art" generiert (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.11.1995 - 12 L 492/95 -, juris, Rn. 90; Loeser/Barthel, NVwKostG, a.a.O., § 9, Ziff. 4.6; BVerwG, Beschl. v. 27.2.1978 - I WB 156.76 -, juris, Rn. 14; BSG, Beschl. v. 25.4.2018 - B 5 R 22/18 B -, juris, Rn. 2 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 25.8.1992 - 8 B 59.91 -, juris, Rn. 20; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.9.2011 - L 2 SF 73/11 E -, juris, Rn. 17 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.2023 - L 10 SF 2707/23 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Die Mittelgebühr dient gerade dazu (auch nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts vom 23.07.2013, vgl. BSG 12.12.2019, B 14 AS 48/18 R, in juris, Rn. 18; 25.04.2018, B 5 R 22/18 B, in juris, Rn. 2 ff.), die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gebührenrechtlich vorgegebenen Rahmen ausgehend vom "Routinefall" im Einzelfall zu bestimmen und trägt Vereinfachungs- und Zweckmäßigkeitsgründen sowie dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Rechnung (BSG 01.07.2009, B 4 AS 21/09 R, a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.01.2021 - L 3 R 296/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Die Mittelgebühr soll gelten und damit zur konkreten billigen Gebühr in den Normalfällen werden (BSG, Beschluss vom 25. April 2018, B 5 R 22/18 B, juris RdNr. 4).

    Jedes Bemessungskriterium des § 14 RVG kann Anlass sein, von der Mittelgebühr nach oben oder unten abzuweichen, soweit ein Umstand vom Durchschnitt abweicht (BSG, Beschluss vom 25. April 2018, a.a.O., RdNr. 5).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - L 1 R 451/16

    Bemessung der dem beigeordneten Rechtsanwalt in einem Verfahren des Rentenrechts

    Die Mittelgebühr soll gelten und damit zur konkreten billigen Gebühr in den Normalfällen werden (BSG, Beschluss vom 25. April 2018, B 5 R 22/18 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 7 AS 20/19
    Auch im Rahmen der Bemessung der Vorschusshöhe ist vor diesem Hintergrund in Fällen mit durchgehend durchschnittlich bewerteten Kriterien die Mittelgebühr anzusetzen bzw. in Fällen mit abweichenden Kriterien einzelfallbezogen von der Mittelgebühr nach oben oder unten abzuweichen (vgl. BSG, Beschluss vom 25. April 2018 - B 5 R 22/18 B - Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 24. Aufl. 2019, § 47 Rn 3).
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