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   BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R   

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https://dejure.org/2000,2684
BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R (https://dejure.org/2000,2684)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R (https://dejure.org/2000,2684)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 4/99 R (https://dejure.org/2000,2684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    SGB VI § 307a Abs 4; ; SGB VI § 302a Abs 4; ; SGB VI § 307a; ; SGB VI § 81 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Berücksichtigung von nicht knappschaftlichen Versicherungszeiten bei der Umwertung einer Bergmannsvollrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 60 (Leitsatz)

    Art. 2 § 6 RÜG; §§ 81 Abs. 2, 307a, 315a SGB VI
    Rentenüberleitung/Bergmannsvollrente/versicherungspflichtige Zeiten außerhalb des Bergbaus/Ermittlung der Entgeltpunkte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 566
  • NJ 2000, 559 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R
    Im wesentlichen ist damit das SGB VI auf das Beitrittsgebiet übertragen worden, und zwar so weit wie möglich auch in seiner Systematik (Amtliche Begründung zum RÜG, BT-Drucks 12/405 S 108 f A. I. 2.).

    Die so ermittelten Entgeltpunkte entsprechen "in etwa" denjenigen eines vergleichbaren Rentners in den alten Bundesländern und der relativen Position des Rentners im Einkommensgefüge (BT-Drucks 12/405 zu Nr. 126 - § 307a - S 135).

    Alle Ansprüche nach dem Rentenrecht der DDR, die nicht auf mit dem SGB VI vergleichbaren Tatbeständen beruhen (zB sozialhilfeähnliche Leistungen, Leistungen ohne Beitragszahlung, Zurechnungszeiten bis zum 65. Lebensjahr, Kindererziehungszeiten in dem Bundesrecht nicht bekanntem Umfange, Steigerungssätze für besondere Berufe), sollten dagegen grundsätzlich nicht umgewertet und nicht in eine dynamisierungsfähige Rente nach dem SGB VI überführt werden (vgl die allgemeine Begründung zum RÜG, A I 2 f, BT-Drucks 12/405 S 111 f).

    Die hier vertretene Auslegung des § 307a Abs. 1 bis 4 SGB VI korrespondiert also mit der Besitzschutzregelung des § 315a SGB VI, die im vorliegenden Fall sonst keinen Anwendungsbereich hätte (vgl BT-Drucks 12/405 zu Nr. 130 - § 315a - S 136).

  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 103/95

    Zusatzrentenversicherung - Zugehörigkeit - Zusätzliche Versicherungszeit

    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat deshalb bei der Ermittlung der für die Umwertung nach § 307a SGB VI maßgeblichen Versicherungsjahre stets danach differenziert, ob es sich bei den nach DDR-Recht anerkannten Versicherungszeiten um solche handelt, die systematisch auch in der novierten SGB VI-Rente berücksichtigt werden könnten (vgl zB BSG, Urteil vom 31. Juli 1997, SozR 3-2600 § 307a Nr. 9).
  • BSG, 06.11.1996 - 5 RJ 14/96

    Berücksichtigung "zusätzlicher Versicherungszeiten" nach § 23 FZRV bei der

    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R
    Ziel der Rentenüberleitung war es, bei der Übertragung des SGB VI auf die Bestandsrentenfälle des Beitrittsgebietes zwar einerseits den Besitzstand der Versicherten bzw Rentner nicht zu beeinträchtigen, andererseits aber sicherzustellen, daß (bei Vergleich zu den Versicherten im alten Bundesgebiet) keine ungerechtfertigten Vorteile entstehen (BSG, Urteil vom 6. November 1996, BSGE 79, 211 = SozR 3-2600 § 307a Nr. 6).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R

    Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes -

    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R
    Wenn aber nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers des RÜG ab 1. Januar 1992 als "Teilrente" nach dem SGB VI nur eine dynamisierungsfähige Rente für Bergleute gewährt werden soll, dann dürfen bei der Umwertung (rechtstechnisch handelt es sich dabei um die Neubegründung eines Rentenanspruchs nach dem SGB VI, vgl BSG, Urteil vom 24. März 1998, SozR 3-2600 § 307a Nr. 11 S 71 f) die Zeiten außerhalb des Bergbaus, die nicht der knappschaftlichen Versicherung zugeordnet werden können, nicht mehr berücksichtigt werden.
  • BFH, 05.09.2001 - X R 40/98

    Ertragsanteil einer Invalidenrente nach DDR-Recht

    Der Gesetzgeber wollte eine verwaltungspraktikable, insbesondere praxisnahe und vollziehbare Regelung schaffen, die es erübrigte, sämtliche Rentenfälle neu aufzurollen und am Maßstab des bundesrepublikanischen Rechts zu überprüfen (BSG-Urteil vom 25. Mai 2000 B 8 KN 4/99 R, SozR 3-2600 § 307a Nr. 14).

    Entscheidend für die Höhe der umgewerteten Rente sind dabei diejenigen Faktoren, die bereits nach dem Rentenrecht der DDR die Höhe der Rente bestimmt hatten und auch nach dem Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit einer Rente nach dem SGB VI weitgehend entsprechen (im Einzelnen BSG in SozR 3-2600 § 307a Nr. 14).

  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Leistungszuschlag - Beitrittsgebiet -

    Soweit nach dem Recht der DDR Versicherungszeiten außerhalb des Bergbaus bei der Rentenberechnung der Bergmannsvollrente berücksichtigt wurden, wird das Vertrauen des Rentenberechtigten in den Fortbestand der Bergmannsvollrente in ihrer bisherigen Höhe (allein) durch die Regelung des § 315a SGB VI, den sog "Auffüllbetrag", geschützt (vgl hierzu Senatsurteil vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 4/99 R - SozR 3-2600 § 302a Nr. 1).

    Der Schutz durch diesen sog "Auffüllbetrag" entspricht im systematischen Vergleich der fortgeführten Bergmannsvollrente eines Zugangsrentners nach Art. 2 RÜG (vgl Senatsurteil vom 25. Mai 2000 - aaO).

  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 9/02 R

    Altersrente - Zusatzaltersrente - Beitrittsgebiet - Monatsbetrag - Dynamisierung

    Mit Art. 2 RÜG schuf der Gesetzgeber ein eigenständiges Gesetz, mit dem das Versprechen des Art. 30 Abs. 5 Satz 2 EinigVtr vom 31. August 1990 (BGBl II 885, 889) eingelöst wurde (vgl Urteil des Senats vom 25. März 1997 - 4 RA 48/96, nicht veröffentlicht; BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 31 Nr. 1 S 4 f; BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1 S 10 f; BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 14 S 82 f; BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 10 Nr. 1 S 3 f).

    Die §§ 63 Abs. 7, 68, 255a SGB VI sind auf das eigenständige und andersartige Versicherungssystem des Art. 2 RÜG nicht anwendbar (vgl BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 14 S 83).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 28/10

    Rentenüberleitung - Zahlung einer eigenständigen Zusatzrente aus FZR-Beiträgen -

    Die §§ 63 Abs. 7, 68, 255a SGB VI sind auf das eigenständige und andersartige Versicherungssystem des Art. 2 RÜG nicht anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 4/99 R - juris Rdnr. 14).
  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 55/02 R

    Berücksichtigung von Beiträgen zur Höherversicherung bei Renten nach Art 2 RÜG -

    Mit Art. 2 RÜG hat der Gesetzgeber ein eigenständiges Gesetz geschaffen, mit dem das Versprechen des Art. 30 Abs. 5 Satz 2 EinigVtr vom 31. August 1990 (BGBl II 885, 889) eingelöst wurde (vgl BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 31 Nr. 1 S 4 f; BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1 S 10 f; BSG SozR 3-2600 § 307a Nr. 14 S 82 f; BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 10 Nr. 1 S 3 f; Urteil des Senats vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 9/02 R, nicht veröffentlicht).
  • LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 6 KN 41/99

    Entstehen eines Anspruchs auf Bergmannsinvalidenrente; Vorliegen einer

    Der Stichtag "30.06.1990" ist in diesem Zusammenhang nicht als Datum zu verstehen, an welchem die Tatbestandsvoraussetzungen sämtlich vorgelegen haben müssen, es handelt sich lediglich um die Beschreibung des Rechtszustandes vor Einführung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, die Doppelgarantie des Art. 30 Abs. 5 EinigVtr war ausdrücklich für alle so genannten "rentennahen Jahrgänge" konzipiert (vgl. BSG, Urt. v. 25.05.2000 - B 8 KN 4/99 R - Kompass 2000, 360 f.) unabhängig von der Frage, ob am 30.06.1990 schon in der jeweiligen Person des Anspruchstellers alle Tatbestandsmerkmale verwirklicht waren.
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