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   BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B   

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https://dejure.org/2005,24334
BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B (https://dejure.org/2005,24334)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B (https://dejure.org/2005,24334)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 187/04 B (https://dejure.org/2005,24334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmangel nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG , Anwendbarkeit des § 171 Abs. 2 SGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RA 3/80

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wehrdienst - Beurlaubung - Leibeserziehung -

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B
    Diese Regelung, die in entsprechender Anwendung auch für einen während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens erlassenen neuen Verwaltungsakt gilt (BSG SozR 1500 § 171 Nr. 2), betrifft allerdings - wie vom BSG bereits entschieden (BSGE 9, 78 f) - nicht den Fall, dass eine Sache, die beim Erlass des neuen Verwaltungsakts nicht mehr beim LSG, sondern schon beim BSG rechtshängig gewesen ist, infolge der Zurückverweisung der Sache durch das BSG wieder beim LSG rechtshängig wird.
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B
    Insbesondere könnte sich die Frage stellen, ob die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch bei Erlass des Bescheids vom 31. März 2005 schon abgelaufen war (vgl BSG Urteile vom 11. September 1991 - 5 RJ 25/90 - veröffentlicht in juris und vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 - jeweils mwN).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B
    Wäre zur Sache entschieden worden, hätte die Berufung Erfolg gehabt; denn es gehe - was näher ausgeführt wird - um die Problematik des Zuzugs zum Lebenspartner (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts >BSG< vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26) bzw die Frage, ob eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen habe hingenommen werden müssen, weshalb eine Sperrzeit nicht eingetreten sei.
  • BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 25/90

    Rückforderung überzahlter Waisenrente - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B
    Insbesondere könnte sich die Frage stellen, ob die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch bei Erlass des Bescheids vom 31. März 2005 schon abgelaufen war (vgl BSG Urteile vom 11. September 1991 - 5 RJ 25/90 - veröffentlicht in juris und vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 - jeweils mwN).
  • BSG, 21.01.1959 - 9 RV 1234/56
    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B
    Diese Regelung, die in entsprechender Anwendung auch für einen während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens erlassenen neuen Verwaltungsakt gilt (BSG SozR 1500 § 171 Nr. 2), betrifft allerdings - wie vom BSG bereits entschieden (BSGE 9, 78 f) - nicht den Fall, dass eine Sache, die beim Erlass des neuen Verwaltungsakts nicht mehr beim LSG, sondern schon beim BSG rechtshängig gewesen ist, infolge der Zurückverweisung der Sache durch das BSG wieder beim LSG rechtshängig wird.
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Jene Regelung erfasst jedoch nicht den Fall, dass eine Sache, die bei Erlass des neuen Verwaltungsakts nicht mehr beim LSG, sondern schon beim BSG rechtshängig gewesen ist, infolge Zurückverweisung durch das BSG erneut beim LSG rechtshängig wird (BSG vom 21.1.1959 - BSGE 9, 78, 79; BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    § 96 SGG findet im Revisionsverfahren keine Anwendung (§ 171 Abs. 2 SGG; vgl für den Fall der Zurückverweisung allerdings BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/9 RV 1234/56 - BSGE 9, 78 und Beschluss vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 187/04 B - zur Veröffentlichung vorgesehen); außerdem hat dieser nach Klageerhebung erlassene Verwaltungsakt den angefochtenen Verwaltungsakt nicht abgeändert oder ersetzt, wie es § 96 SGG verlangt.
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 38/18 B

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII

    Das LSG wird dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt auch insoweit aufzuklären haben, als dies für die Beurteilung des neuen Verwaltungsakts erforderlich ist (BSG Beschluss vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B - juris RdNr 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 7 AS 1310/11

    Bezug von Leistungen nach SGB II

    Die aufgrund Zulassung durch das Sozialgericht zulässige Berufung ist nach Abgabe des Teilanerkenntnisses im Schriftsatz vom 10.12.2012, der als Änderungsbescheid iSd § 96 SGG angesehen wird (in diesem Sinne auch BSG, Beschluss vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B) begründet.
  • BSG, 21.09.2020 - B 10 EG 1/20 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld; Grundsatzrüge im

    Diese Regelung gilt in entsprechender Anwendung auch für einen während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens erlassenen neuen Verwaltungsakt (BSG Beschluss vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • LSG Bayern, 09.10.2008 - L 8 B 7/07
    Demgegenüber vertreten die für die Arbeitslosenversicherung zuständigen Senate des BSG zutreffend die Ansicht, dass die Aufrechnung durch Verwaltungsakt erfolgt (vgl. z. B. das Urteil vom 25. Mai 2005, Az.: B 11a/11 AL 187/04 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2015 - L 12 AL 63/14
    Sie ist daher als ein Aspekt im Rahmen der Bestimmung des Gegenstandswertes der Berufung nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG heranzuziehen (so auch BSG, Beschl. v. 25.5.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B, LSG Saarland, Urt. v. 24.1.2006 - L 6 AL 22704 sowie bereits die frühere Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschl. v. 28.5.2009 - L 12 AL 7/08 NZB, Beschl. v. 19.7.2010 - L 12 AL 1/08 NZB, Beschl. v. 4.11.2013 - L 12 AL 70/12 NZB, vgl. ferner Jakob, in: Mutschler/Schmidt-DeCaluwe/Cosieru (Hrsg.), GK-SGB 111, 5.
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