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   BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH   

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BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH (https://dejure.org/2022,20170)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH (https://dejure.org/2022,20170)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - B 5 R 17/22 BH (https://dejure.org/2022,20170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung weiterer rentenrechtlicher Zeiten Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Berufungsverfahrens Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Fehlende Wiederaufnahmegründe

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung weiterer rentenrechtlicher Zeiten Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Berufungsverfahrens Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Fehlende Wiederaufnahmegründe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH
    Da das Wiederaufnahmeverfahren die Fortsetzung des abgeschlossenen Verfahrens vor dem Gericht bezweckt, das zuletzt in der Sache entschieden hat (vgl § 584 Abs. 1 ZPO ; BSG Beschluss vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 RdNr 15) , ist hierfür unerheblich, dass zuvor das SG mit Gerichtsbescheid vom 29.4.2021 eine Klage auf Gewährung einer höheren Altersrente abgewiesen hat; die Beschränkung in § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG gilt insoweit nicht.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH
    PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung von Verfahren zu ermöglichen, die im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die ein vernünftig abwägender bemittelter Rechtsuchender auf eigene Kosten nicht führen würde (stRspr; vgl BVerfG Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3 RdNr 10 ff; BSG Beschluss vom 15.12.2015 - B 13 R 9/15 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 78/07 B

    Anhörung der Beteiligten im Beschlussverfahren nach § 158 SGG

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH
    Auch wenn eine Anhörung in § 158 SGG nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, ergibt sich diese Verpflichtung aus § 62 SGG , wonach den Beteiligten vor jeder Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl BSG Beschluss vom 24.4.2008 - B 9 SB 78/07 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 3 RdNr 9) .
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH
    Über eine unzulässige Wiederaufnahmeklage kann durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden werden ( BSG Beschluss vom 10.7.2012 - B 13 R 53/12 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 6 RdNr 11 ff) .
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 219/98 B

    Auffinden im Sinne von § 580 Nr. 7 ZPO

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH
    Die Vorschrift meint grundsätzlich nur Urkunden, die schon vor Abschluss des Berufungsverfahrens vorhanden waren, aber in diesem Verfahren weder bereits vorgelegen haben noch hätten vorgelegt werden können ( BSG Beschluss v om 11.5.1999 - B 13 RJ 219/98 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 29.10.2020 - B 5 R 131/20 B

    Gewährung einer höheren Rente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten in Ungarn

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH
    Vielmehr ist PKH auch dann zu versagen, wenn der Antragsteller letztlich in der Sache nicht erreichen kann, was er mit dem Prozess erreichen will, wenn die Revision also im Falle ihrer Zulassung nicht zum Erfolg führen kann oder der Antragsteller selbst nach einer Zurückverweisung der Sache an das LSG unterliegen muss (vgl BSG Beschluss vom 29.10.2020 - B 5 R 131/20 B - juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 15.12.2015 - B 13 R 9/15 B

    Sozialgerichtsverfahren - Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei einer

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH
    PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung von Verfahren zu ermöglichen, die im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die ein vernünftig abwägender bemittelter Rechtsuchender auf eigene Kosten nicht führen würde (stRspr; vgl BVerfG Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3 RdNr 10 ff; BSG Beschluss vom 15.12.2015 - B 13 R 9/15 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 15.08.2019 - B 5 R 204/19 B

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH
    Auch eine erneute Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem genannten Urteil des Hessischen LSG und ein weiterer Antrag auf Bewilligung von PKH sind ebenso wie eine Anhörungsrüge und eine Gegenvorstellung ohne Erfolg geblieben (Senatsbeschluss vom 15.8.2019 - B 5 R 204/19 B) .
  • BSG, 17.01.2019 - B 5 R 331/18 B
    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 5 R 17/22 BH
    Mit Beschluss vom 17.1.2019 (B 5 R 331/18 B - zugestellt am 8.2.2019) hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen und einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt.
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