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   BSG, 25.06.1991 - 1 RR 6/90   

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https://dejure.org/1991,1272
BSG, 25.06.1991 - 1 RR 6/90 (https://dejure.org/1991,1272)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1991 - 1 RR 6/90 (https://dejure.org/1991,1272)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1991 - 1 RR 6/90 (https://dejure.org/1991,1272)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 72
  • NZA 1992, 142
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.02.1984 - 8 RK 13/82

    Ermäßigte Beitragssätze - Entgeltfortzahlung für Pflichtversicherte

    Auszug aus BSG, 25.06.1991 - 1 RR 6/90
    Dies ergebe sich - entgegen der Auffassung des SG - auch aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Februar 1984 (- 8 RK 13/82 - BSGE 56, 191 = SozR 2200 § 385 Nr. 6).

    Auch mit der Aufsichtsklage kann nicht nur die Aufhebung des Versagungsbescheides der Beklagten, sondern auch die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung, nämlich die Erteilung der beantragten Genehmigung, begehrt werden, wenn die Aufsichtsbehörde diese abgelehnt hat und der Versicherungsträger geltend macht, daß er auf Vornahme dieses Aktes einen Rechtsanspruch habe (BSGE 29, 21, 24 = SozR Nr. 122 zu § 54 SGG; BSG, Urteil vom 29. Februar 1984 - BSGE 56, 191 = SozR 2200 § 385 Nr. 6).

    Dies hätte schon deshalb nahegelegen, weil sich der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 29. Februar 1984 (aaO) eingehend mit der Frage befaßt hatte, ob die Satzung einer Krankenkasse (KK) für Versicherte, die im Krankheitsfalle Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mehr als sechs Wochen haben, ermäßigte Beitragssätze vorsehen darf, und weil dies - allerdings nur für die Pflichtversicherten - in dem Urteil ua unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 385 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF und das Prinzip des sozialen Ausgleichs in der gesetzlichen KV verneint worden war.

  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 63/77
    Auszug aus BSG, 25.06.1991 - 1 RR 6/90
    Die gesetzliche KV ist beherrscht von dem Grundsatz des sozialen Ausgleichs, dem Solidarprinzip (BSGE 14, 104, 109 = SozR Nr. 3 zu § 313a RVO; BSGE 13, 15 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO; BSGE 48, 134, 137 = SozR 5428 § 4 Nr. 6).
  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 10/56
    Auszug aus BSG, 25.06.1991 - 1 RR 6/90
    Die gesetzliche KV ist beherrscht von dem Grundsatz des sozialen Ausgleichs, dem Solidarprinzip (BSGE 14, 104, 109 = SozR Nr. 3 zu § 313a RVO; BSGE 13, 15 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO; BSGE 48, 134, 137 = SozR 5428 § 4 Nr. 6).
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 3/66

    Zuständigkeit der Betriebskrankenkasse - Besitzübergang eines Betriebsteils -

    Auszug aus BSG, 25.06.1991 - 1 RR 6/90
    Auch mit der Aufsichtsklage kann nicht nur die Aufhebung des Versagungsbescheides der Beklagten, sondern auch die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung, nämlich die Erteilung der beantragten Genehmigung, begehrt werden, wenn die Aufsichtsbehörde diese abgelehnt hat und der Versicherungsträger geltend macht, daß er auf Vornahme dieses Aktes einen Rechtsanspruch habe (BSGE 29, 21, 24 = SozR Nr. 122 zu § 54 SGG; BSG, Urteil vom 29. Februar 1984 - BSGE 56, 191 = SozR 2200 § 385 Nr. 6).
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Auch mit der Aufsichtsklage kann die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung begehrt werden, nämlich die Erteilung einer beantragten Zustimmung, wenn die Aufsichtsbehörde dies abgelehnt hat und der Versicherungsträger geltend macht, dass er auf die Vornahme dieses Akts einen Rechtsanspruch habe (stRspr, vgl zB BSGE 69, 72, 73 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 S 2; BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 11; BSGE 109, 230 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 2, RdNr 9; BSGE 117, 236 = SozR 4-2500 § 11 Nr. 2, RdNr 8) .
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 A 1/14 R

    Krankenversicherung - Versagung einer Satzungsgenehmigung - keine

    Auch mit der Aufsichtsklage kann die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung begehrt werden, nämlich die Erteilung einer beantragten Satzungsgenehmigung, wenn die Aufsichtsbehörde dies abgelehnt hat und der Versicherungsträger geltend macht, dass er auf die Vornahme dieses Akts einen Rechtsanspruch habe (vgl BSGE 69, 72, 73 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 S 2 mwN; BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 11; BSGE 109, 230 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 2, RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RR 2/94

    Krankenkasse - Beitragssatz - Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit

    Diesem Ergebnis stehe das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Juni 1991 (BSGE 69, 72 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1) nicht entgegen.

    Nur eine solche Beitragssatzgestaltung stimme auch mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG überein (BSGE 69, 72 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1; BSGE 56, 191 = SozR 2200 § 385 Nr. 6).

    Das Urteil des BSG vom 25. Juni 1991 (aaO.) betreffe Arbeitnehmer mit Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung, während die streitige Satzungsbestimmung differenzierte Beitragssätze für selbständige Handwerksmeister erlaube, die keinerlei Entgeltfortzahlung beanspruchen könnten.

    Mit der Aufsichtsklage kann zwar auch eine etwa erforderliche aufsichtsrechtliche Genehmigung begehrt werden (BSGE 69, 72 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1; BSGE 56, 191 = SozR 2200 § 385 Nr. 6 mwN).

    Für das neue Recht hat der Senat diese Rechtsprechung bestätigt und freiwillige Mitglieder einbezogen (BSGE 69, 72 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1).

    Ob die Satzung für Mitglieder mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung zusätzlich eine Karenzzeit festlegen darf, kann hier ebenso wie im Urteil des Senats vom 25. Juni 1991 (BSGE 69, 72 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1) offenbleiben, denn jedenfalls hat eine die Entgeltfortzahlung überlagernde Karenzzeit keinen Einfluß auf den Beitragssatz (BSG aaO).

    Im Hinblick darauf hat der Senat - wie bereits angedeutet - entschieden, daß Beitragssatzermäßigungen bei längerer Entgeltfortzahlung als für sechs Wochen auch dann unzulässig sind, wenn die Krankenkasse (KK) für die betreffenden Mitglieder eine gleich lange Karenzzeit angeordnet hat (vgl nochmals BSGE 69, 72 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1).

    Diese Erwägung hat der Beklagte in der angefochtenen Anordnung dadurch zum Ausdruck gebracht, daß er auf das Bedürfnis nach einheitlicher Rechtsanwendung im Anschluß an das Urteil des Senats vom 25. Juni 1991 (BSGE 69, 72 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1) hingewiesen hat.

  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 22/02 R

    Krankenversicherung - Altersteilzeit - Freistellungsphase - entgeltliche

    Vielmehr beteiligt sich das einzelne Mitglied entsprechend dem Gedanken des solidarischen Ausgleichs innerhalb der Versichertengemeinschaft durch grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft zu zahlende Beiträge (§ 223 Abs. 1 SGB V ggf iVm § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB V in der hier noch anzuwendenden Fassung vor dem 1. Januar 2004) nach seiner Leistungsfähigkeit an deren Ausgaben (vgl BSGE 69, 72, 74 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 und die dortigen Nachweise).

    Dies gilt ebenso, soweit innerhalb der Krankengeldversicherung deren Versicherte in § 241 Satz 3 und § 242 SGB V typisierend nach der (Dauer der) ihnen bei Arbeitsunfähigkeit zustehenden Entgeltfortzahlung unterschieden werden und hiervon die Anwendung des allgemeinen bzw des erhöhten Beitragssatzes abhängt (BSG aaO und BSGE 69, 72, 74 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1).

  • BSG, 28.05.2019 - B 1 A 1/18 R

    Krankenversicherung - Gewährung von zusätzlichen Satzungsleistungen - Koppelung

    Auch mit der Aufsichtsklage kann die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung begehrt werden, nämlich die Erteilung einer beantragten Satzungsgenehmigung, wenn die Aufsichtsbehörde dies abgelehnt hat und der Versicherungsträger geltend macht, dass er auf die Vornahme dieses Akts einen Rechtsanspruch habe (stRspr, vgl zB BSGE 69, 72, 73 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 S 2; BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 11; BSGE 109, 230 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 2, RdNr 9; BSGE 117, 236 = SozR 4-2500 § 11 Nr. 2, RdNr 8; BSGE 125, 207 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 5, RdNr 9) .
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 A 4/06 R

    Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - rechtsstaatliches Gebot der

    Auch mit der Aufsichtsklage kann die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung, nämlich die Erteilung der beantragten Genehmigung begehrt werden, wenn die Aufsichtsbehörde diese abgelehnt hat, und der Versicherungsträger geltend macht, dass er auf Vornahme dieses Aktes einen Rechtsanspruch habe (vgl BSGE 69, 72, 73 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 S 2 mwN; Bundessozialgericht SozR 4-7862 § 9 Nr. 1 RdNr 10).

    Es handelt sich um eine gesetzlich zugelassene Ausnahme vom Grundsatz des sozialen Ausgleichs (vgl § 3 Satz 2 SGB V; BSGE 69, 72, 74 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 S 3), sodass die KKn nicht ermächtigt sind, in ihren Satzungen Zwischenstufen des Beitragssatzes zu schaffen, die das Gesetz nicht kennt (vgl BSGE 69, 72, 74 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 S 3; BSGE 76, 93, 94 = SozR 3-2500 § 242 Nr. 2 S 4).

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R

    Krankenversicherung - Ausgestaltung von Wahltarifen - keine Staffelung der

    Auch mit der Aufsichtsklage kann die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung begehrt werden, nämlich die Erteilung einer beantragten Satzungsgenehmigung, wenn die Aufsichtsbehörde dies abgelehnt hat und der Versicherungsträger geltend macht, dass er auf die Vornahme dieses Akts einen Rechtsanspruch habe (vgl BSGE 69, 72, 73 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 S 2 mwN; BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 A 1/11 R

    Krankenversicherung - Wahltarif - Selbstbehalt - keine Geltung für

    Auch mit der Aufsichtsklage kann die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung begehrt werden, nämlich die Erteilung einer beantragten Satzungsgenehmigung, wenn die Aufsichtsbehörde dies abgelehnt hat und der Versicherungsträger geltend macht, dass er auf die Vornahme dieses Akts einen Rechtsanspruch habe (vgl BSGE 69, 72, 73 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 S 2 mwN; BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 11 mwN).
  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 48/12 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Außenvertretung obliegt dem Vorstand -

    Auch mit der Aufsichtsklage kann die Vornahme einer begünstigenden Aufsichtsanordnung begehrt werden, nämlich die Erteilung einer beantragten Satzungsgenehmigung, wenn die Aufsichtsbehörde diese abgelehnt hat und der Selbstverwaltungsträger geltend macht, dass er auf Vornahme dieses Aktes einen Rechtsanspruch habe (vgl BSGE 69, 72, 73 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1 S 2; BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 11; BSGE 109, 230 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 2, RdNr 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2017 - L 4 KR 5324/15

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beamtin - keine Beitragsreduzierung

    Deshalb darf der Beitrag der Mitglieder grundsätzlich nicht nach dem individuellen Risiko, auch nicht im Hinblick auf die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung, sondern nur nach der Leistungsfähigkeit des einzelnen differenziert werden (BSG, Urteil vom 25. Juni 1991 - 1 RR 6/90 - juris, Rn. 15f.).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 A 1/06 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Rechtswidrigkeit von verschiedenen

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 5 KR 1700/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts -

  • BSG, 18.02.1997 - 1 RR 1/94

    Übertragung der Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Studenten auf

  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 6/92

    Freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse - Beitragsermäßigung

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 9/07 R

    Krankenversicherung - Satzungsregelung - freiwillig versicherter Selbstständiger

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - L 4 KR 4301/15

    Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Zustimmung zu einem

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 35/02 R

    Aufsichtsklage - autonomes Satzungsrecht - Satzungsänderung - Aufsichtsbehörde -

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RR 1/92

    Gesetzliche Krankenversicherung - Nichtkassenärzte - Erstattung

  • LSG Sachsen, 11.03.2020 - L 1 KA 21/18
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2009 - L 11 KR 3718/08

    Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - Bonus für gesundheitsbewusstes

  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 3/96

    Anwendung der für die Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung

  • LSG Hessen, 04.05.2006 - L 8/14 KR 284/04

    Krankenversicherung - Krankengeld - Einschränkung der Leistungsvoraussetzungen

  • SG Altenburg, 15.01.2015 - S 4 KR 1984/13

    Berechnung des Krankengeldes für einen hauptberuflich selbständig freiwillig

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 1 U 4657/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Bergbau-Berufsgenossenschaft,

  • BSG, 18.08.1992 - 12 RK 37/89

    Inland - Türkin - Beitragspflicht - Arbeitslosenversicherung - Wohnort - Schweiz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 KR 1620/14
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 5 KR 1697/16
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