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   BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R   

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https://dejure.org/2020,16141
BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R (https://dejure.org/2020,16141)
BSG, Entscheidung vom 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R (https://dejure.org/2020,16141)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - B 10 EG 1/19 R (https://dejure.org/2020,16141)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Provision - Mehrarbeitsvergütung - arbeitsvertragliche Zusatzabrede - Auslegung - Ausnahme von der Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen - erforderliche Feststellung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Erziehungsgeldes

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - variabler Vergütungsbestandteil - Provision - sonstige Bezüge - laufender Arbeitslohn - Anbindung an materielles Steuerrecht - regelmäßige Zahlung in den arbeitsvertraglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 821
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    Der Senat sieht keinen Anlass, von dieser zu § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG ergangenen Rechtsprechung zur grundsätzlichen Bindungswirkung einer bestandskräftigen Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers im Elterngeldrecht abzuweichen (vgl dazu Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 29 f) .

    b) Bei der vom Gesetzgeber gewollten steuerakzessorischen Betrachtungsweise im Rahmen der elterngeldrechtlichen Behandlung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit kann eine Bindungswirkung der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers jedoch nicht ausnahmslos angenommen werden (vgl Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 31 f mwN) .

    Besteht aber steuerrechtlich keine Bindung mehr an das in § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG in Bezug genommene Lohnsteuerabzugsverfahren, ist die Elterngeldbehörde aus eigener Kompetenz zur Prüfung verpflichtet (vgl § 26 Abs. 1 BEEG iVm § 20 SGB X) , ob der in Rede stehende Lohn- oder Gehaltsbestandteil nach den materiellen lohnsteuerrechtlichen Vorgaben zu Recht als sonstiger Bezug behandelt worden ist (vgl dazu ausführlich Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 33 ff) .

    Sie erfüllen die rechtsstaatlichen Anforderungen an ein faires Verfahren und an eine klare und berechenbare Verfahrensgestaltung und bewirken einen sachgerechten Ausgleich zwischen der mit § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG bezweckten Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität einerseits und dem schützenswerten Interesse der Elterngeldberechtigen an einen effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) andererseits (vgl zu den Rechtsschutzmöglichkeiten des Arbeitnehmers und zu den Korrekturentscheidungen der Elterngeldbehörden: Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 44 ff) .

    Im Bemessungszeitraum bezogene Einkommensbestandteile, die lohnsteuerrechtlich sonstige Bezüge sind, sind auch elterngeldrechtlich sonstige Bezüge (stRspr, zB Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 21 f mwN).

    Maßgeblich ist die Abweichung von dem Lohnzahlungszeitraum, den die Vertragsparteien arbeitsrechtlich zugrunde gelegt haben (stRspr, zB Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 23 mwN).

    Ist also zB für die Zahlung eines Grundgehalts ein monatlicher Zahlungszeitraum vereinbart, ist auch bei anderen Entgeltbestandteilen eine lückenlose monatliche Zahlung im Bemessungszeitraum erforderlich, um diese als laufenden Arbeitslohn betrachten zu können (Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R, aaO) .

  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 5/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    Zu den bindenden Feststellungen gehören auch die Würdigungen der Gegebenheiten in tatsächlicher Hinsicht; bei Willenserklärungen und Verträgen also der Wortlaut einer abgegebenen Erklärung und der ihr zu Grunde liegende Erklärungswille (Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 5/16 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 32 RdNr 30; Senatsurteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1 RdNr 63; Senatsurteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 1/93 - BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47 = juris RdNr 31) .

    Das Revisionsgericht kann dann selbst die Erklärungen auslegen, wenn ihm die erforderlichen Tatsachenfeststellungen verfügbar sind (Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 5/16 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 32 RdNr 30 mwN) .

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Pflegesatzvereinbarung -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    In diesem Fall leidet die Entscheidung an einem rechtlichen Mangel und bindet das Revisionsgericht nicht (BSG Urteil vom 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 59 RdNr 19 ff) .
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    Bei der Auslegung schuldrechtlicher Verträge hat das Revisionsgericht zudem zu prüfen, ob die Vorinstanz hierbei Bundesrecht iS des § 162 SGG verletzt hat, also insbesondere die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht beachtet und gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1, RdNr 67; BSG Urteil vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24) .
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R

    Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    Sind die in der angefochtenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen hingegen unklar oder widersprüchlich, muss das Revisionsgericht - auch ohne Rüge eines Beteiligten - die Sache zur Nachholung der erforderlichen Feststellungen in die Tatsacheninstanz zurückverweisen, wenn sie sich nicht aus anderen Gründen als richtig erweist (BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 1 KR 4/17 R - SozR 4-2500 § 2 Nr. 12 RdNr 24; Hauck in Hennig, SGG, Band 2, Stand Dezember 2018, § 163 RdNr 73).
  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    Hiervon unabhängig gehört es zu den anerkannten Grundsätzen bei der Feststellung und Auslegung einer Änderung eines Arbeitsvertrages, dass die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarungen und den objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat, wie er sich aus dem Wortlaut und den Umständen ergibt (§§ 133, 157 BGB; BAG Urteil vom 3.7.2019 - 4 AZR 312/18 - juris RdNr 21; BAG Urteil vom 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 - juris RdNr 23 f).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2017 - 2 U 58/17

    Unterlassungsvertrag: Verantwortlichkeit des Unterlassungsschuldners für die

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    Dabei darf das Gericht einer Erklärung keinen Sinn unterschieben, den sie nach dem maßgeblichen Parteiwillen nicht hat (vgl OLG Stuttgart Urteil vom 14.12.2017 - 2 U 58/17 - juris RdNr 67; Reichold in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl 2020, Stand Mai 2020, § 133 BGB RdNr 9) .
  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 120/91

    Schadensersatz wegen einer angeblichen Amtspflichtverletzung eines Notars -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    Das LSG hat bereits nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Auslegung die Feststellung des Erklärungstatbestandes vorangehen muss (vgl BGH Urteil vom 19.3.1992 - IX ZR 120/91 - juris RdNr 27 mwN) .
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    Zu den bindenden Feststellungen gehören auch die Würdigungen der Gegebenheiten in tatsächlicher Hinsicht; bei Willenserklärungen und Verträgen also der Wortlaut einer abgegebenen Erklärung und der ihr zu Grunde liegende Erklärungswille (Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 5/16 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 32 RdNr 30; Senatsurteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1 RdNr 63; Senatsurteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 1/93 - BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47 = juris RdNr 31) .
  • BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Auswirkungen der Höchstpreisregelung für

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R
    Bei der Auslegung schuldrechtlicher Verträge hat das Revisionsgericht zudem zu prüfen, ob die Vorinstanz hierbei Bundesrecht iS des § 162 SGG verletzt hat, also insbesondere die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht beachtet und gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1, RdNr 67; BSG Urteil vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24) .
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

  • BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 126/79

    Einverständnis - Postulationsfähigkeit - Ausfallzeit - Versicherungszeit -

  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 1/12 R

    Landwirtschaftliche Zusatzversorgung - Witwenausgleichsleistung - Fälligkeit -

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes - berufliche Ausbildung in den neuen Bundesländern

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R

    Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig

    Die Anwendung von gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Denkgesetzen, Erfahrungssätzen oder Verfahrensvorschriften ist demgegenüber Teil der Rechtsanwendung des Tatsachengerichts und vom Revisionsgericht vollinhaltlich zu überprüfen (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9 RdNr 34 mwN; BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 KR 22/12 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 17 RdNr 25 mwN) .
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 4/21 R

    Grad der Behinderung aufgrund bloß gelebter Sehbehinderung ohne ausreichenden

    Denn sind die in der angefochtenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen unklar, widersprüchlich und/oder verwerten sie die tatsächlichen Umstände ersichtlich unvollständig, muss das Revisionsgericht - auch ohne Rüge eines Beteiligten - die Sache zur Nachholung der erforderlichen Feststellungen in die Tatsacheninstanz zurückverweisen, wenn sie sich nicht aus anderen Gründen als richtig erweist (BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9 RdNr 34 mwN) .
  • BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 37/21 R

    Insolvenzgeldanspruch des Generalunternehmers - Insolvenz des Subunternehmers -

    Allerdings darf das Revisionsgericht prüfen, ob die zur Auslegung von privatrechtlichen Rechtsgeschäften erforderlichen Umstände von der Vorinstanz vollständig ermittelt worden sind; Gegenstand der revisionsgerichtlichen Prüfung ist außerdem, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, also der tatsächliche Erklärungswille beachtet wurde, und ob keine Denkgesetze bzw Erfahrungssätze verletzt wurden (vgl - auch zum Folgenden - BSG vom 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 59 RdNr 19; BSG vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9 RdNr 34; Hauck in Hennig, SGG, § 163 RdNr 51, Stand Dezember 2018; Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, 1X. Kap RdNr 429) .
  • BSG, 11.03.2021 - B 11 AL 47/20 B

    Auslegung eines ausländischen Seemannsvertrags Verfahrensrüge im

    Der Kläger legt nicht dar, weshalb die Auslegung ausländischer Arbeitsverträge anderen Maßgaben als die Auslegung sonstiger Willenserklärungen und Verträge (dazu etwa BSG vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9 RdNr 34) unterliegen sollte.
  • BSG, 19.09.2022 - B 10 EG 3/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Darüber hinaus prüft der Kläger nicht, ob sich der mit den Fragen aufgeworfene Problemkreis bereits mithilfe der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Reichweite der Bindungswirkung von Steuerbescheiden im steuerakzessorischen Elterngeldrecht beantworten lässt (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - BSGE 130, 237 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 7; BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8; BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9; BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2; BSG Beschluss vom 27.12.2018 - B 10 EG 20/17 B - juris RdNr 11).
  • BSG, 06.03.2019 - B 10 EG 3/22 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld; Grundsatzrüge im

    Darüber hinaus prüft der Kläger nicht, ob sich der mit den Fragen aufgeworfene Problemkreis bereits mithilfe der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Reichweite der Bindungswirkung von Steuerbescheiden im steuerakzessorischen Elterngeldrecht beantworten lässt (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - BSGE 130, 237 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 7; BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8; BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9; BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2; BSG Beschluss vom 27.12.2018 - B 10 EG 20/17 B - juris RdNr 11).
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