Rechtsprechung
   BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16140
BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R (https://dejure.org/2020,16140)
BSG, Entscheidung vom 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R (https://dejure.org/2020,16140)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - B 10 EG 2/19 R (https://dejure.org/2020,16140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - monatlicher Zahlungszeitraum des Grundgehalts - Berücksichtigung von ebenfalls monatlich gezahlten Provisionen als laufender Arbeitslohn - Entfallen der Bindungswirkung der Lohnsteueranmeldung bei ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - monatlicher Zahlungszeitraum des Grundgehalts - Berücksichtigung von ebenfalls monatlich gezahlten Provisionen als laufender Arbeitslohn - Entfallen der Bindungswirkung der Lohnsteueranmeldung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Elterngeldes

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - monatlicher Zahlungszeitraum des Grundgehalts - Berücksichtigung von ebenfalls monatlich gezahlten Provisionen als laufender Arbeitslohn - Entfallen der Bindungswirkung der Lohnsteueranmeldung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Im Bemessungszeitraum bezogene Einkommensbestandteile, die lohnsteuerrechtlich sonstige Bezüge sind, sind dies auch elterngeldrechtlich (stRspr, zB Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 21 f mwN).

    Maßgeblich ist die Abweichung von dem Lohnzahlungszeitraum, den die Vertragsparteien arbeitsrechtlich zugrunde gelegt haben (stRspr, zB Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 23 mwN).

    Ist also zB für die Zahlung eines Grundgehalts ein monatlicher Zahlungszeitraum vereinbart, ist auch bei anderen Entgeltbestandteilen eine lückenlose monatliche Zahlung im Bemessungszeitraum erforderlich, um diese als laufenden Arbeitslohn betrachten zu können (Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R, aaO) .

    Der Senat sieht keinen Anlass, von dieser zu § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG ergangenen Rechtsprechung zur grundsätzlichen Bindungswirkung einer bestandskräftigen Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers im Elterngeldrecht abzuweichen (vgl dazu Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 29 f) .

    Bei der vom Gesetzgeber gewollten steuerakzessorischen Betrachtungsweise im Rahmen der elterngeldrechtlichen Behandlung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit kann eine Bindungswirkung der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers jedoch nicht ausnahmslos angenommen werden (vgl Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 31 f mwN) .

    Besteht aber steuerrechtlich keine Bindung mehr an das in § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG in Bezug genommene Lohnsteuerabzugsverfahren, ist die Elterngeldbehörde aus eigener Kompetenz zur Prüfung verpflichtet (vgl § 26 Abs. 1 BEEG iVm § 20 SGB X) , ob der in Rede stehende Lohn- oder Gehaltsbestandteil nach den materiellen lohnsteuerrechtlichen Vorgaben zu Recht als sonstiger Bezug behandelt worden ist (vgl dazu ausführlich Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 33 ff) .

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Darauf ist die Klage des Klägers gerichtet, der mit seiner kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4, § 56 SGG) unter Berücksichtigung der zwischen Januar und Dezember 2016 an ihn gezahlten Provisionen höhere Leistungen im Verfahren der vorläufigen Elterngeldbewilligung begehrt (vgl zum Vorläufigkeitsvorbehalt nach § 8 Abs. 3 BEEG zB Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 13 f mwN) .

    Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird gemäß § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG nur laufender Arbeitslohn, nicht hingegen werden sonstige Bezüge berücksichtigt (Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 20 f mwN) .

    § 2 Abs. 1 und 3 BEEG stellen insoweit allein auf die Summe positiver Einkünfte aus Erwerbstätigkeit ab (Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 29) .

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Sie haben insbesondere die dadurch erfolgte Einordnung von Lohn- oder Gehaltsbestandteilen als sonstiger Bezug oder laufender Arbeitslohn nicht mehr daraufhin zu überprüfen, ob sie dem materiellen Lohnsteuerrecht entspricht (Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 1 RdNr 35, 37; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 34, 36) .

    Die Ausklammerung sonstiger Bezüge, die die Bemessungsgrundlage des Elterngelds mindern, wirkt somit im Bezugszeitraum begünstigend (Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 45; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 1 RdNr 46) .

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Sie haben insbesondere die dadurch erfolgte Einordnung von Lohn- oder Gehaltsbestandteilen als sonstiger Bezug oder laufender Arbeitslohn nicht mehr daraufhin zu überprüfen, ob sie dem materiellen Lohnsteuerrecht entspricht (Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 1 RdNr 35, 37; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 34, 36) .

    Die Ausklammerung sonstiger Bezüge, die die Bemessungsgrundlage des Elterngelds mindern, wirkt somit im Bezugszeitraum begünstigend (Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 45; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 1 RdNr 46) .

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Von der grundsätzlichen Zulässigkeit eines solchen Grundurteils in einem Höhenstreit geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (vgl zB Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 33 RdNr 10 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    Die Grundsätze, die der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zum modifizierten Zuflussprinzip bei der Berücksichtigung von Einkommen des Elterngeldberechtigten aus nichtselbstständiger Arbeit beim Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum entwickelt hat (vgl Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 33 RdNr 19 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 2/18 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 5 RdNr 25, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 3/18 R - juris RdNr 29) , gelten bei Einkommen im Bezugszeitraum entsprechend (vgl auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.5.2012 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, BT-Drucks 17/9841 S 18 zu § 2 Abs. 1 Satz 3 BEEG, wonach zB "in der Bezugszeit zufließendes Einkommen, das durch eine Erwerbstätigkeit in der Bemessungszeit erwirtschaftet wurde, als Einkommen während der Bezugszeit elterngeldmindernd zu berücksichtigen ist").

  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 16/18 B

    Anerkennung einer Erkrankung des blutbildenden Systems (Haarzellleukämie) als

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Die Bestimmung setzt einen Anspruch auf Geldleistungen voraus und erlaubt ein Grundurteil nur wegen der Höhe derartiger Leistungen (BSG Urteil vom 8.8.2001 - B 9 VG 1/00 R - BSGE 88, 240, 246 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 20 S 90 = juris RdNr 25; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 16/18 B - juris RdNr 8) .

    Welche dies im Einzelnen sind, hängt vom jeweiligen Streitgegenstand, also vom erhobenen Anspruch iS des § 123 SGG ab (BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 16/18 B - juris RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 3/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Die Grundsätze, die der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zum modifizierten Zuflussprinzip bei der Berücksichtigung von Einkommen des Elterngeldberechtigten aus nichtselbstständiger Arbeit beim Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum entwickelt hat (vgl Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 33 RdNr 19 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 2/18 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 5 RdNr 25, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 3/18 R - juris RdNr 29) , gelten bei Einkommen im Bezugszeitraum entsprechend (vgl auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.5.2012 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, BT-Drucks 17/9841 S 18 zu § 2 Abs. 1 Satz 3 BEEG, wonach zB "in der Bezugszeit zufließendes Einkommen, das durch eine Erwerbstätigkeit in der Bemessungszeit erwirtschaftet wurde, als Einkommen während der Bezugszeit elterngeldmindernd zu berücksichtigen ist").
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 2/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - Gehaltsnachzahlung

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Die Grundsätze, die der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zum modifizierten Zuflussprinzip bei der Berücksichtigung von Einkommen des Elterngeldberechtigten aus nichtselbstständiger Arbeit beim Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum entwickelt hat (vgl Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 33 RdNr 19 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 2/18 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 5 RdNr 25, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 3/18 R - juris RdNr 29) , gelten bei Einkommen im Bezugszeitraum entsprechend (vgl auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.5.2012 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, BT-Drucks 17/9841 S 18 zu § 2 Abs. 1 Satz 3 BEEG, wonach zB "in der Bezugszeit zufließendes Einkommen, das durch eine Erwerbstätigkeit in der Bemessungszeit erwirtschaftet wurde, als Einkommen während der Bezugszeit elterngeldmindernd zu berücksichtigen ist").
  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R

    Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - Einkommen im Bezugszeitraum -

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Das LSG hat jedoch - trotz erheblicher Anhaltspunkte für das Gegenteil - keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Prognose eines höheren Elterngelds als Voraussetzung für eine vorläufige Bewilligung nach § 8 Abs. 3 BEEG vollumfänglich gerechtfertigt ist, weil die Einkommensverhältnisse weiterhin unklar sind (vgl hierzu Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R - BSGE 127, 162 = SozR 4-7837 § 2d Nr. 1, RdNr 26).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R
    Vor diesem Hintergrund wird das LSG im wiederzueröffnenden Berufungsverfahren Feststellungen dazu treffen müssen, ob eine für die vorläufige Bewilligung nötige Ungewissheit der Einkommensverhältnisse weiterhin gegeben oder zwischenzeitlich beseitigt ist und es deshalb (zunächst) dem Beklagten obliegen dürfte, eine abschließende Entscheidung herbeizuführen, die dann unter Umständen die bisher vorläufige Bewilligung ersetzt (§ 96 SGG; vgl hierzu Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - juris RdNr 12).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 5/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

  • BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R

    Abänderung der Höhe des Elterngeldes Abänderung eines bestandskräftigen

    Denn § 2 Abs. 1 und 3 BEEG stellen allein auf die Summe der positiven Einkünfte aus Erwerbstätigkeit ab, die die elterngeldberechtigte Person erhalten hat (BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8 RdNr 38; BSG Urteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 29) .

    Dabei wird die Beklagte die Bindungswirkung der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers und deren Ausnahmen zu beachten haben (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 aaO, RdNr 28 ff).

    Danach ist auch in der Bezugszeit entscheidend, dass der Elterngeldberechtigte die tatsächliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt hat und er darüber bestimmen kann (BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8 RdNr 37) .

  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Mit ihrem bezifferten Leistungsantrag macht sie daneben zulässigerweise einen Anspruch auf höheres, über die vorläufige Bewilligung hinausgehendes Elterngeld geltend (vgl zur Zulässigkeit auch eines Grundurteils im Höhenstreit zB Senatsurteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8 RdNr 33 mwN) .
  • BSG, 10.06.2021 - B 9 BL 1/20 R

    Sächsisches Landesblindengeld - Wohnsitz im EU-Ausland - in Österreich lebende

    Auf der Basis der vom LSG getroffenen Feststellungen kann mit Wahrscheinlichkeit von Geldleistungen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 LBlindG ausgegangen werden (vgl zum Grundurteil im Höhenstreit zB BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8 RdNr 33 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2022 - L 11 EG 2121/21

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Tätigkeit - Beamtin -

    Der bestandskräftig gewordenen Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers komme nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich eine Bindungswirkung auch im Elterngeldverfahren zu (Hinweis auf BSG 25.06.2020, B 10 EG 2/19 R; BSG 27.06.2019, B 10 EG 1/18 R, B 10 EG 2/18 R, B 10 EG 3/18 R).

    Die begriffliche Abgrenzung zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen ist nicht lediglich am Steuerrecht orientiert, sondern die elterngeldrechtliche Regelung verweist in vollem Umfang und mit bindender Wirkung auf das materielle Steuerrecht, wie es das Lohnsteuerabzugsverfahren konkretisiert hat (BSG 25.06.2020, B 10 EG 3/19 R, BSGE 130, 237; BSG 25.06.2020, B 10 EG 2/19 R, SozR 4-7837 § 2c Nr. 8; BSG 27.06.2019, B 10 EG 2/18 R, BSGE 128, 243).

    Die hier in Rede stehende Gehaltsnachzahlung wurde vom Dienstherrn der Klägerin materiell-lohnsteuerrechtlich gesetzeskonform als sonstiger Bezug im Kalenderjahr 2019 behandelt und in der Bezügemitteilung für April 2019 korrekt als solcher ausgewiesen (vgl zur Bindung an eine bestandskräftig gewordene Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers sowie zu den Ausnahmen BSG 25.06.2020, B 10 EG 3/19 R, BSGE 130, 237; BSG 25.06.2020, B 10 EG 2/19 R, SozR 4-7837 § 2c Nr. 8).

  • BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 3/23 R

    Zurückweisung der Revision in einem Verfahren hinsichtlich der Beantragung

    Diesen Anspruch verfolgt die Klägerin zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt 1 und Abs. 4, § 56 SGG) , gerichtet auf den Erlass eines Grundurteils iS des § 130 Abs. 1 SGG (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8 RdNr 33; BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 11/09 R - BSGE 107, 10 = SozR 4-6180 Art. 13 Nr. 1, RdNr 19) .
  • LSG Hessen, 10.03.2021 - L 6 AS 439/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dessen ungeachtet ist auch in diesem Fall ein auf ein Grundurteil zielender Antrag, wie ihn die Kläger der Sache nach formuliert haben, statthaft (vgl. für viele BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 81/12 R -, SozR 4-4225 § 1 Nr. 2; BSG, Urteil vom 25. Juni 2020 - B 10 EG 2/19 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 8, Rn. 33).
  • BSG, 19.09.2022 - B 10 EG 3/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Darüber hinaus prüft der Kläger nicht, ob sich der mit den Fragen aufgeworfene Problemkreis bereits mithilfe der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Reichweite der Bindungswirkung von Steuerbescheiden im steuerakzessorischen Elterngeldrecht beantworten lässt (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - BSGE 130, 237 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 7; BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8; BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9; BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2; BSG Beschluss vom 27.12.2018 - B 10 EG 20/17 B - juris RdNr 11).
  • BSG, 06.03.2019 - B 10 EG 3/22 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld; Grundsatzrüge im

    Darüber hinaus prüft der Kläger nicht, ob sich der mit den Fragen aufgeworfene Problemkreis bereits mithilfe der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Reichweite der Bindungswirkung von Steuerbescheiden im steuerakzessorischen Elterngeldrecht beantworten lässt (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 3/19 R - BSGE 130, 237 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 7; BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 2/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 8; BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9; BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2; BSG Beschluss vom 27.12.2018 - B 10 EG 20/17 B - juris RdNr 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht