Rechtsprechung
   BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 1/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,18445
BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 1/94 (https://dejure.org/1995,18445)
BSG, Entscheidung vom 25.07.1995 - 10 RKg 1/94 (https://dejure.org/1995,18445)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 1/94 (https://dejure.org/1995,18445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,18445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ungemindertes Kindergeld - Anspruchsverlust durch Verzicht - Fehlen des Verzichtswillens - Auslegung einer Erklärung - Vorlage von Einkommensnachweisen - Verfristung des Nachzahlungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 1/94
    Dabei kann offenbleiben, inwieweit es sich hier um "typische Erklärungen" handelt, deren Auslegung vom Senat uneingeschränkt überprüft werden kann (BSG vom 17. Mai 1988, BSGE 63, 167, 171 = SozR 5870 § 10 Nr. 9 mwN) oder ob individuelle Erklärungen vorliegen, deren Auslegung nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfung zugänglich ist (s hierzu BSG vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/93).

    Wie der Senat bereits in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden hat (Urteil vom 17. Mai 1988, BSGE 63, 167, 172 = SozR 5870 § 10 Nr. 9), setzt die Annahme eines Verzichts voraus, daß sich aus der - formularmäßigen - Erklärung und den für sie typischen Begleitumständen klar und eindeutig der Verzichtswille ergeben muß.

  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79

    Voraussetzungen eines Krankengeldanspruchs - Rechtliche Qualifizierung einer

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 1/94
    Vielmehr sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die dafür von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (vgl zu einer arbeitsrechtlichen Ausgleichsquittung BSG vom 16. Dezember 1980, BSGE 51, 82, 83 = SozR 2200 § 189 Nr. 2 mwN).

    Eine formularmäßige Verzichtserklärung kann allenfalls dann anerkannt werden, wenn mit dem Formular dem Berechtigten "die Karten auf den Tisch gelegt werden": Es muß sich aus dem Wortlaut der Erklärung und den Begleitumständen klar ergeben, daß und in welchem Umfang er ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (s zu vorgedruckten arbeitsrechtlichen Ausgleichsquittungen BAG vom 20. August 1980, AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG; vgl insoweit auch BSG vom 16. Dezember 1980, BSGE 51, 82, 83 = SozR 2200 § 189 Nr. 2).

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 1/94
    Denn, wäre sie möglich, hätte sie für den Erklärenden keine andere Folge als ein Verzicht auf diese Sozialleistung, so daß an das Vorliegen eines entsprechenden Erklärungsinhaltes dieselben strengen Anforderungen zu stellen sind (zur Gleichbehandlung einer Antragseinschränkung mit einem Verzicht s auch BSG vom 26. Februar 1986, BSGE 60, 11, 14 f = SozR 3870 § 3 Nr. 21).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 79/88

    Arbeitslosenhilfe - Rechtskraft

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 1/94
    Denn eben wegen jener mangelnden Feststellungen kann die vom LSG bestätigte Verurteilung des beklagten Landes zur Zahlung der "Differenz zwischen dem Sockelbetrag und dem vollen Kindergeld" nur als Grundurteil auf Zahlung der Differenz zum vollen zustehenden Kindergeld (§ 130 Satz 1 SGG) aufgefaßt werden, für das die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ausreicht (BSG vom 8. August 1990, SozR 3-1300 § 104 Nr. 3 S 5 mwN).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 1/94
    Dabei kann offenbleiben, inwieweit es sich hier um "typische Erklärungen" handelt, deren Auslegung vom Senat uneingeschränkt überprüft werden kann (BSG vom 17. Mai 1988, BSGE 63, 167, 171 = SozR 5870 § 10 Nr. 9 mwN) oder ob individuelle Erklärungen vorliegen, deren Auslegung nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfung zugänglich ist (s hierzu BSG vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/93).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 1/94
    Der Senat kann offenlassen, ob für derartige Ansprüche die vierjährige Ausschlußfrist des § 44 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches - Zehntes Buch - (etwa anknüpfend an die uU als rechtswidrige Bewilligung anzusehenden Auszahlungen von Kindergeld in Verbindung mit entsprechenden Gehaltsmitteilungen - hierzu BSG vom 29. Oktober 1992, SozR 3-1300 § 50 Nr. 13) oder die vierjährige Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I (etwa anknüpfend an die Bekanntgabe des Steuerbescheides) gelten kann, da der Kläger die Nachzahlung des ausstehenden Kindergeldes jedenfalls innerhalb von vier Jahren beantragt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht