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   BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93   

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BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93 (https://dejure.org/1995,8006)
BSG, Entscheidung vom 25.07.1995 - 10 RKg 13/93 (https://dejure.org/1995,8006)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 13/93 (https://dejure.org/1995,8006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspuch auf Gewährung von Kindergeld - Erstattungsanspruch wegen Jugendhilfeaufwendungen - Beiladung Dritter - Notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland - Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis - Prognose dauerhaften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93
    Denn jedenfalls ab Beginn des hier streitigen Zeitraums war sowohl nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKGG bezüglich des gewöhnlichen Aufenthalts von Asylbewerbern (siehe rückblickend BSG vom 15. Dezember 1992, SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 S 6 f) als auch nach § 1 Abs. 3 BKGG in der bis 31. Dezember 1990 geltenden Fassung gleichermaßen entscheidend, ob für die voraussehbare Zukunft nach ausländerrechtlichen Vorschriften und deren Handhabung durch die deutschen Behörden davon auszugehen war, daß der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer im Bundesgebiet bleiben kann.

    Das LSG verkennt hierbei, daß sich die nach der Rechtsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt von Asylbewerbern zu treffende Prognose-Entscheidung nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die deutschen Behörden nicht als Rechtsanwendung in Form einer eigenständigen ausländerrechtlichen Beurteilung des Bleiberechts durch die Kindergeldbehörde bzw die Sozialgerichte darstellt (s BSG vom 15. Dezember 1992, SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 S 6 f), sondern als Tatsachenfeststellung.

    Dies ergibt sich auch aus dem Umstand, daß nach den Feststellungen des LSG das verwaltungsgerichtliche Verfahren über die gegen die Aufforderung zur Ausreise gerichtete Klage noch nicht abgeschlossen ist, so daß der Aufenthalt des Klägers aufgrund seines rechtlichen Statuts als Asylbewerber - wie im Regelfall - nur vorübergehenden Charakter hatte (vgl BSG vom 15. Dezember 1992, SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 S 6 f).

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93
    Bei den Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff SGB X handelt es sich nicht um von der Rechtsposition des Kindergeldberechtigten abgeleitete, sondern um eigenständige Ansprüche (BSGE 61, 66 mwN).

    Zum Rechtsstreit zwischen einem Versicherten/Leistungsberechtigten und einem Leistungsträger ist ein anderer Leistungsträger auch dann nicht notwendig beizuladen, wenn diesem wegen einer dem Versicherten/Leistungsberechtigten gewährten Sozialleistung möglicherweise gegen den beklagten Leistungsträger einen Erstattungsanspruch hat (BSGE 61, 66).

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93
    Die Anwesenheit von Kindern vor Vollendung des 16. Lebensjahres hielt der Gesetzgeber nämlich nicht für derart unvereinbar mit den öffentlichen Interessen, daß eine vorherige Kontrolle durch das Erlaubnisverfahren generell erforderlich war (vgl BVerwG vom 16. September 1986, BVerwGE 75, 26, 30, 31).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 12/91

    Anspruch auf Kindergeld bei Nichtkenntnis vom Aufenthalt der Eltern

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93
    Unschädlich ist, daß das LSG im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (BSG vom 8. April 1992, SozR 3-5870 § 1 Nr. 1) insoweit nicht auf einen subjektiven, sondern einen objektiven Maßstab abgestellt hat.
  • BSG, 12.02.1992 - 10 RKg 26/90

    Kindergeld für Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt auf Dauer bei einem

    Auszug aus BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93
    Auch hierbei kommt es auf die Handhabung der ausländerrechtlichen Vorschriften durch die zuständigen Behörden an (BSG vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90).
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 11/95

    Kindergeldanspruch für Ausländer - Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung -

    Wie der Senat bereits zum Kindergeldanspruch für Ausländer nach der früheren Gesetzeslage betont hat, ist im Kindergeldverfahren das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (s hierzu das Urteil des Senats vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 13/93 -, ferner bereits BSG vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 9 f [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] sowie BSG vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90 - und vom 12. Dezember 1995 - 10 RKg 7/95).

    In Klarstellung seiner Ausführungen im Urteil vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 13/93 - (Umdruck S 9, am Ende des ersten Abs) läßt der Senat nunmehr offen, ob Kindergeldbehörden (und Sozialgerichte) im Wege einer Prognose darüber zu befinden haben, ob die Abschiebung nach § 54 AuslG auf unbestimmte Zeit ausgesetzt ist, oder ob es auch für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "auf unbestimmte Zeit" auf die Entscheidungen der obersten Landesbehörden ankommt.

  • BSG, 19.11.1997 - 10 RKg 19/96

    Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung und Anspruch auf Kindergeld -

    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung zu früheren Gesetzeslagen betont hat, ist im Kindergeldverfahren für Ausländer das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (vgl BSG vom 25. Juli 1995, 10 RKg 13/93, und vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90, sowie BSGE 72, 8, 10 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 für das BKGG 1989; für die Rechtslage davor vgl ebenfalls die zuletzt genannte Entscheidung).
  • BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R

    Anspruch auf Kindergeld für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina

    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung zu früheren Gesetzeslagen betont hat, ist im Kg-Verfahren für Ausländer das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (vgl BSG vom 25. Juli 1995, 10 RKg 13/93, und vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90, sowie BSGE 72, 8, 10 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 für das BKGG 1989; für die Rechtslage davor vgl ebenfalls die zuletzt genannte Entscheidung).
  • BSG, 04.09.2023 - B 10 KG 2/23 B
    Jedoch fehlen Ausführungen dazu, dass dem Gesetzgeber das Phänomen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht bereits früher bekannt war (vgl zum Fall eines 1989 eingereisten minderjährigen Asylbewerbers BSG Urteil vom 25.7.1995 - 10 RKg 13/93 - juris) , ohne dies zum Anlass für eine von der Kenntnis um den Aufenthaltsort der Eltern unabhängige Einbeziehung in den Kreis der Anspruchsberechtigten zu nehmen.
  • LSG Hessen, 16.12.1998 - L 6 KG 1250/94

    Kindergeld - sozialversicherungspflichtig beschäftigter Bürgerkriegsflüchtling -

    Die frühere Prognose-Rechtsprechung des 10. Senats des BSG zum gewöhnlichen Aufenthalt von Asylbewerbern (vgl. z.B. Urteil v. 25.7. 1997 -- 10 RKg 13/93 m.w.N.) kann unter diesen Voraussetzungen nach der Neufassung des § 1 Abs. 3 BKGG durch das Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (a.a.O.) nicht mehr zur Anwendung kommen.
  • BSG, 04.09.2023 - B 10 KG 1/23 B
    Jedoch fehlen Ausführungen dazu, dass dem Gesetzgeber das Phänomen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht bereits früher bekannt war (vgl zum Fall eines 1989 eingereisten minderjährigen Asylbewerbers BSG Urteil vom 25.7.1995 - 10 RKg 13/93 - juris) , ohne dies zum Anlass für eine von der Kenntnis um den Aufenthaltsort der Eltern unabhängige Einbeziehung in den Kreis der Anspruchsberechtigten zu nehmen.
  • BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95

    Anspruch auf Kindergeld bei Ablehnung eines Asylantrags - Auswirkungen eines

    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung zu früheren Gesetzeslagen betont hat, ist im Kindergeldverfahren für Ausländer das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (vgl BSG vom 25. Juli 1995, 10 RKg 13/93, und vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90, sowie BSGE 72, 8, 10 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 für das BKGG 1989; für die Rechtslage davor vgl ebenfalls die zuletzt genannte Entscheidung).
  • LSG Hessen, 21.10.1998 - L 6 KG 925/96

    Kindergeld - sozialversicherungspflichtig beschäftigter Bürgerkriegsflüchtling -

    Die frühere Prognose-Rechtsprechung des 10. Senats des BSG zum gewöhnlichen Aufenthalt von Asylbewerbern (vgl. z.B. Urteil vom 25.7.1995 -- 10 RKg 13/93 m.w.N.) kann unter diesen Voraussetzungen nach der Neufassung des § 1 Abs. 3 BKGG durch das Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (a.a.O.) nicht mehr zur Anwendung kommen.
  • BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 7/95

    Rückzahlung von überzahltem Kindergeld

    Im Kindergeldverfahren ist das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden; die Prognoseentscheidung beruht vielmehr auf Tatsachenfeststellungen (s hierzu das Urteil des Senats vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 13/93, ferner bereits BSG vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 9 f [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 sowie BSG vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90, DBlR 3903, BKGG/§ 1).
  • BSG, 30.04.1996 - 10 RKg 33/93

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Kindergeld - Fehlen einer Aufenthaltsgenehmigung

    Wie der Senat bereits zum Kindergeldanspruch für Ausländer nach der früheren Gesetzeslage betont hat, ist im Kindergeldverfahren das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden, sondern es ist zum Zwecke der Tatsachenfeststellung zu ermitteln, wie die zuständigen Behörden die ausländerrechtlichen Vorschriften handhaben (s hierzu das Urteil des Senats vom 25. Juli 1995 - 10 RKg 13/93, ferner bereits BSG vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 9 f [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 sowie BSG vom 12. Februar 1992 - 10 RKg 26/90).
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