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   BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93   

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BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93 (https://dejure.org/1994,2165)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1994 - 2 RU 39/93 (https://dejure.org/1994,2165)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1994 - 2 RU 39/93 (https://dejure.org/1994,2165)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 75, 45
  • MDR 1995, 182
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93
    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß die Satzungsbestimmung, auf die der angefochtene Beitragsbescheid gestützt ist, als von der beklagten Unfallversicherungsträgerin autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen ist, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist (BSGE 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91] = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2 mwN; BSG SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).

    Maßgebend ist vielmehr, ob sachgerechte plausible Gründe für die autonome Rechtssetzung anzuführen sind (BSG SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93
    Der Hinweis auf den seit dem Urteil des Senats vom 29. Juni 1972 (BSGE 34, 207 = SozR § 539 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 45) ersichtlichen Umfang und die angeführte Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse zwischen Ehegatten reicht für eine unterschiedliche Behandlung nicht aus.

    Das ist - ebenso wie bei der Prüfung, ob zwischen Ehegatten ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt (s BSGE 34, 207, 210 und 211 = SozR aaO) - kein Grund, welcher die unterschiedliche Behandlung der zu entscheidenden Art rechtfertigen könnte.

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93
    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß die Satzungsbestimmung, auf die der angefochtene Beitragsbescheid gestützt ist, als von der beklagten Unfallversicherungsträgerin autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen ist, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist (BSGE 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91] = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2 mwN; BSG SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93
    Grundsätzlich ist es Sache des Gesetz- wie auch des Satzungsgebers, darüber zu entscheiden, welche von diesen Elementen er für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung als maßgebend ansieht (BVerfGE 85, 238, 244).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93
    Verheiratete dürfen jedenfalls nicht deswegen, weil sie verheiratet sind, benachteiligt werden (BVerfGE 75, 382, 393).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93
    Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und damit nicht als Diskriminierung der Ehe anzusehen sein (BVerfGE 69, 188, 205/206).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 RU 39/93
    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß die Satzungsbestimmung, auf die der angefochtene Beitragsbescheid gestützt ist, als von der beklagten Unfallversicherungsträgerin autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen ist, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist (BSGE 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91] = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2 mwN; BSG SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Diese Regelung soll die bei Selbständigen regelmäßig schwierige Ermittlung des tatsächlichen jährlichen Arbeitsverdienstes erübrigen, indem durch Satzungsregelung, bei deren Abfassung dem Unfallversicherungsträger wie auch sonst in diesem Bereich ein weiter Gestaltungsspielraum (Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII, K § 83 RdNr 3b; BSG Urteil vom 11.4.2013 - B 2 U 8/12 R - juris RdNr 16 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; vgl auch BSG Urteil vom 25.8.1994 - 2 RU 39/93 - BSGE 75, 45, 47 = SozR 3-2200 § 727 Nr. 1 - juris RdNr 25; Spellbrink, SR 2012, 17, 21 mwN) zusteht, ein bestimmter Betrag - regelmäßig die "Versicherungssumme" - festgesetzt wird (BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 47 Nr. 2) .
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Zu dieser Prüfung ist auch das BSG jedenfalls dann befugt, wenn sich der Geltungsbereich der Mindesthöhenbeschlüsse, wie vorliegend, über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt (§ 162 SGG; vgl zur Prüfungskompetenz der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit hinsichtlich durch Sozialversicherungsträger gesetzten autonomen Rechts stellvertretend BSGE 73, 253, 254 mwN = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2 und BSGE 75, 45 = SozR 3-2200 § 727 Nr. 1).
  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 20 B 03.637

    Verbringen von Restmüll-/Bioabfallbehältnissen, Befördern von Behältnissen,

    Dabei kann die dem Unfallversicherungsträger obliegende Aufgabe (§ 1 Nr. 1 SGB VII) und die insoweit beschränkte Rechtsetzungsbefugnis (BSGE 75, 45 - nur aus sachgerechten, plausiblen Gründen) nicht außer Acht bleiben.
  • LSG Brandenburg, 24.09.2001 - L 7 U 88/00

    Zur Rechtmäßigkeit eines UV-Beitragsbescheides in der Bauwirtschaft -

    Die Gestaltungsmöglichkeiten werden begrenzt durch den Gleichheitssatz (vgl. BSGE 73, 253; 75, 45) sowie durch das Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG).
  • BSG, 16.11.1998 - B 2 U 208/98 B

    Konkrete abstrakte Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren als Voraussetzung

    Jedenfalls fehlt insoweit eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG zur Frage der Vereinbarkeit von autonomem Satzungsrecht der Berufsgenossenschaften mit höherrangigem Recht - insbesondere dem Gleichheitssatz - (stellvertretend BSGE 73, 253 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2; BSGE 75, 45 = SozR 3-2200 § 727 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10) und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gleichheitssatz, insbesondere eine Darlegung der für eine Gleichbehandlung wesentlichen Sachverhaltsmerkmale unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung (vgl Kummer, aaO, RdNr 146 mwN).
  • LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 59/00

    Rechtmäßigkeit der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung; Steigerung des

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  • SG Gießen, 02.11.1998 - S 3 U 1593/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit der UV-Rentenlastverteilung aus den im Beitrittsgebiet

    Die Anwendung von Gefahrtarifen zur Bemessung der Beitragslast in der gesetzlichen Unfallversicherung wird in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich als hinreichender sachlicher Grund angesehen (vgl. BSG, Urt. vom 02.07.1996 - 2 RU 17/95 - SozR 3-2200 § 1157 Nr. 1 - BSGE 79, S. 23 - SGb 1997, S. 182; Urt. vom 25.08.1994 - 2 RU 39/93 - SozR 3-2200 § 727 Nr. 1 - BSGE 75, S. 45; Urt. vom 09.12.1993 - 2 RU 44/92 - SozR 3-2200 § 725 Nr. 2 - Breith.
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - L 8 U 120/01

    Unterschiedliche Gefahrklassen für Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften

    Die der Vertreterversammlung der Beklagten bei der Schaffung der Gefahrtarife zustehenden Gestaltungsmöglichkeitenwerden zwar durch den Gleichheitssatz begrenzt (vgl. Platz in Lauterbach, SGB VII, 4. Auflage, 12. Lieferung, Rn. 6 zu 9 157 unter Hinweis auf BSGE 73, 253 und 75, 45).
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