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   BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R   

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https://dejure.org/2011,4773
BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R (https://dejure.org/2011,4773)
BSG, Entscheidung vom 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R (https://dejure.org/2011,4773)
BSG, Entscheidung vom 25. August 2011 - B 11 AL 30/10 R (https://dejure.org/2011,4773)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 144 Abs 1 S 1 SGB 3, § 144 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 3, § 144 Abs 6 SGB 3, § 309 Abs 3 S 2 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG
    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am Folgetag - kein wichtiger Grund - keine analoge Anwendung des § 309 Abs 3 S 2 SGB 3 - Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsfolgen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld I: Ein Tag Verspätung: eine Woche Strafe

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am Folgetag - kein wichtiger Grund - keine analoge Anwendung des § 309 Abs 3 S 2 SGB 3 - Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsfolgen

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am Folgetag - kein wichtiger Grund - keine analoge Anwendung des § 309 Abs 3 S 2 SGB 3 - Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit des Eintritts einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 216
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Zwar ist der Anspruch auf Alg - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - durch die Eigentumsgarantie geschützt (vgl nur BVerfG SozR 4100 § 104 Nr. 13 S 12; SozR 3-4100 § 116 Nr. 3 S 124; BVerfG Beschluss vom 10.2.1987 - 1 BvL 15/83 - SozR 4100 § 120 Nr. 2, RdNr 36 mwN; BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 RdNr 19 mwN).

    Denn es fehlt bereits daran, dass eine geschützte vermögenswerte Position der Klägerin (also ihr Alg-Anspruch) durch eine Maßnahme der Beklagten beeinträchtigt worden wäre (zu diesen Voraussetzungen vgl BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 RdNr 19 und SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 RdNr 13 mwN; BVerfG SozR 4-4300 § 434c Nr. 6 RdNr 14) .

    c) Die nunmehr in § 144 Abs. 6 SGB III vorgenommene pauschale Regelung ("die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis ... beträgt eine Woche") ist iS der vorstehend zitierten Rechtsprechung des BVerfG verhältnismäßig (vgl auch BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 RdNr 21 f - zur Regelung der §§ 37b, 140 SGB III aF) .

    Sie ermöglicht einerseits der Beklagten, im Rahmen einer Massenverwaltung auf versicherungswidriges Verhalten ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand zu reagieren; andererseits setzt die Verletzung der Obliegenheit des § 309 Abs. 3 Satz 1 SGB III auf Seiten des Versicherten ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus und schafft damit ein Korrektiv (vgl BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 RdNr 22; ebenso Coseriu in Eicher/Schlegel § 144 RdNr 446, Stand Einzelkommentierung Juni 2010) .

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Zwar ist der Anspruch auf Alg - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - durch die Eigentumsgarantie geschützt (vgl nur BVerfG SozR 4100 § 104 Nr. 13 S 12; SozR 3-4100 § 116 Nr. 3 S 124; BVerfG Beschluss vom 10.2.1987 - 1 BvL 15/83 - SozR 4100 § 120 Nr. 2, RdNr 36 mwN; BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 RdNr 19 mwN).

    Insoweit kommt dem Gesetzgeber grundsätzlich eine weite Gestaltungsmöglichkeit zu, auch zur Beschneidung von Leistungsansprüchen zur Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der Sozialleistungsverwaltung (vgl BVerfGE 53, 257 ff, 293 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1; BVerfGE 74, 203 = SozR 4100 § 120 Nr. 2) .

    Dies gelte erst recht, wenn sich die Säumnis dieses Arbeitslosen nicht nachteilig für die Arbeitslosenversicherung auswirke (BVerfGE 74, 203 = SozR 4100 § 120 Nr. 2 S 4) .

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitnehmerkündigung - wichtiger

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Gegenstand des Verfahrens (§ 95 SGG) sind die Verfügungen der Beklagten vom 24.5.2007 betreffend den Eintritt einer Sperrzeit bzw das Vorliegen eines Ruhenszeitraums vom 15. bis 21.5.2007, die Aufhebung des Alg für diesen Zeitraum und die Minderung der Anspruchsdauer (vgl ua BSG Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 33/09 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 21 RdNr 10 mwN) .

    Ein solcher ist anzunehmen, wenn durch diesen die Meldung oder das Erscheinen unmöglich oder erschwert wurde, sodass dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen, mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden konnte (vgl BSG Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 33/09 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 21 RdNr 12 mwN; Karmanski in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 144 RdNr 112; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 144 SGB III RdNr 198, Stand Einzelkommentierung Juli 2009).

    Denn die Sperrzeitfeststellung ist nicht Ausdruck individueller Schadensfeststellung, sondern Folge versicherungswidrigen Verhaltens (vgl BT-Drucks 15/1515 S 87 zu Nr. 76 = § 144; vgl ferner BSG Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 33/09 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 21 RdNr 16) .

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Ebenso wie zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage eingeführt werden dürfen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl BVerfGE 117, 272 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7; stRspr) , können Vorschriften einzelne Personengruppen begünstigen und andere von der Begünstigung ausnehmen (vgl BVerfGE 87, 1 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1) .

    Zu prüfen ist lediglich, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl BVerfGE 80, 297 = SozR 5795 § 4 Nr. 8; BVerfGE 87, 1 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1; stRspr) .

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche -

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Es hat bei der Prüfung des subjektiven Verschuldens nicht nur auf den Erhalt und Inhalt des "Merkblatt 1 für Arbeitslose" und die der Klägerin im Einladungsschreiben vom 18.4.2007 übermittelte Rechtsfolgenbelehrung abgestellt, sondern sich einen eigenen Eindruck von der persönlichen Einsichtsfähigkeit der im Termin anwesenden Klägerin verschafft (vgl dazu auch Senatsurteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R - Juris, RdNr 16, 19) .

    Die Meldeaufforderung und die Rechtsfolgenbelehrung entsprechen auch im Übrigen - wie bereits das LSG ausgeführt hat - den gesetzlichen Anforderungen; insbesondere wird der Arbeitslose in verständlicher und klarer Form darüber informiert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem Meldeversäumnis resultieren (vgl Senatsurteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R - RdNr 17; ebenso bereits BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1; vgl ferner BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 27/10 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 6 RdNr 26) .

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Wesentlich iS des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (vgl nur BSGE 97, 73 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 15 RdNr 15) .

    Das LSG hat dabei entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit einen subjektiven Maßstab angelegt (vgl BSGE 97, 73 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 15 RdNr 24 mwN) .

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Insoweit kommt dem Gesetzgeber grundsätzlich eine weite Gestaltungsmöglichkeit zu, auch zur Beschneidung von Leistungsansprüchen zur Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der Sozialleistungsverwaltung (vgl BVerfGE 53, 257 ff, 293 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1; BVerfGE 74, 203 = SozR 4100 § 120 Nr. 2) .
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Nicht zu entscheiden sei, ob für Bezieher von Alg auch ein pauschales Ruhen des Alg von sechs Tagen noch hinnehmbar wäre; ein Wegfall des Alg von zwei Wochen sei diesem Personenkreis gegenüber nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil das eigentumsgeschützte Alg der Existenzsicherung des Berechtigten diene und eine auf eigenen Beiträgen beruhende lohnbezogene Versicherungsleistung sei (Hinweis auf BVerfGE 72, 9, 18 ff) .
  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Das Revisionsgericht prüft insoweit lediglich, ob das LSG den Begriff der groben Fahrlässigkeit als solchen verkannt hat, sowie, ob es beachtet hat, dass sich die Bösgläubigkeit grundsätzlich auf den zurückzunehmenden Teil des Verwaltungsakts erstrecken muss (vgl BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R
    Die Meldeaufforderung und die Rechtsfolgenbelehrung entsprechen auch im Übrigen - wie bereits das LSG ausgeführt hat - den gesetzlichen Anforderungen; insbesondere wird der Arbeitslose in verständlicher und klarer Form darüber informiert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem Meldeversäumnis resultieren (vgl Senatsurteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R - RdNr 17; ebenso bereits BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1; vgl ferner BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 27/10 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 6 RdNr 26) .
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

    Da der Tilgungsregelung des § 23 Abs. 1 S 3 SGB II und einer analogen Anwendung auf Darlehen für Mietkautionen andere Tatbestände zugrunde liegen, kann auch nicht von einem unbewussten Unterlassen des Gesetzgebers ausgegangen werden, der die Gerichte zu einer gesetzesimmanenten Rechtsfortbildung berechtigen würde (vgl BSG Urteil vom 25.8.2011 - B 11 AL 30/10 R - jurisRdNr 19 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 13.03.2018 - B 11 AL 12/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung -

    Soweit aus der früheren Rechtsprechung etwas anderes abgeleitet werden kann (vgl insbesondere BSG vom 25.8.2011 - B 11 AL 30/10 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 22 RdNr 21) , hält der Senat hieran nicht fest.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - L 3 AS 159/12

    Sanktionen bei Hartz-IV-Empfängern schwieriger

    Die Verhängung einer Sperrzeit wegen der Versäumung dieser Pflicht greift eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten auf und setzt ein subjektiv vorwerfbares Verhalten (mindestens leichte Fahrlässigkeit nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab) voraus (vgl. BSG, Urteil vom 25.08.2011, B 11 AL 30/10 R, in juris).
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