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   BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R   

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https://dejure.org/2001,2858
BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R (https://dejure.org/2001,2858)
BSG, Entscheidung vom 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R (https://dejure.org/2001,2858)
BSG, Entscheidung vom 25. September 2001 - B 3 KR 17/00 R (https://dejure.org/2001,2858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingetragener Verein - Fachverband von Orthopädiemechanikern - Förderung gewerblicher Interessen - Landesverband der Betriebskrankenkassen - Lieferung von Hilfsmitteln - Unterlassung anderweitiger Hilfsmittelbeziehung - Beschränkung vertraglicher Rechte - Klagebefugnis

  • Judicialis

    SGB V § 127; ; SGB V §§ 126 ff; ; SGB V § 126 Abs 1; ; UWG § 13 Abs 2 Nr 2; ; ApBetrO § 25

  • RA Kotz

    Hilfsmittelausgabe (gem. § 126 SGB V) durch Apotheken zulässig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Leistungserbringern und nationales Wettbewerbsrecht, Vereinbarungen über orthopädische Hilfsmittel mit anderen Leistungserbringern neben Rahmenverträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Krankengymnasten haben "Streikrecht"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R

    Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen

    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    Der Senat hat bereits entschieden, daß seit dem 1. Januar 2000 auf die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die Vorschriften des GWB nicht mehr anwendbar sind (Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 11/98 R - BSGE 87, 95 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1).

    Wenn somit die öffentlich-rechtliche Qualifizierung aller Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den unmittelbar und mittelbar betroffenen Leistungserbringern durch die Neuregelung des § 69 SGB V zur Unanwendbarkeit der Vorschriften des GWB (BSGE 87, 95 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1) und des UWG führt, haben die Verbände auch das Recht zur Verbandsklage nach § 13 UWG und damit der Kläger seine Klagebefugnis verloren.

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98

    Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000

    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    Aber auch insoweit ist die Einschränkung der Berufsfreiheit nur zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BSG aaO; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 216/98; Knittel, aaO).

    Damit weicht der Senat nicht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2000 - I ZR 216/98 - ab, in dem § 1 UWG auf das Verhältnis zweier Leistungsanbieter (Apotheke und Sanitätshaus) auch nach dem 31. Dezember 1999 angewandt worden ist; die Neufassung des § 69 SGB V ist dort offensichtlich übersehen worden.

  • BGH, 07.07.1992 - KZR 15/91

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Unterlassungsklage wegen

    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    Insoweit konnte er sich auch auf höchstrichterliche Rechtsprechung der Zivilgerichte berufen, wonach Verstöße gegen die HwO gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellen können (vgl BGHZ 119, 93, 98).

    Sowohl das UWG wie das GWB setzen das Vorliegen bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten voraus, so daß das Wettbewerbs- und Kartellrecht bei öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen nicht eingreift (BSG SozR 3-4300 § 36 Nr. 1; BGHZ 119, 93, 98; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl 1999, § 1 RdNr 921).

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    Alle geeigneten Leistungserbringer haben unabhängig von ihrer Berufsgruppe bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen einen bedarfsunabhängigen ("zuzulassen ist") Rechtsanspruch auf Zulassung zur Versorgung der Versicherten (vgl BSG, Urteile vom 29. November 1995 - 3 RK 25/94 - BSGE 77, 108, 115 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 und vom 17. Januar 1996 - 3 RK 2/95 - BSGE 77, 219, 222 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 3; von Maydell in: GK-SGB V, § 126 RdNr 24; Knittel in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 126 SGB V RdNr 4).

    Das Leistungserbringerrecht hat den Vorrang des Berufs- und Gewerberechts zu wahren (vgl BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1; SozR 3-2500 § 124 Nr. 2).

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    4) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat auch nicht von dem Urteil des 6. Senats vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 26/99 R - (BSGE 86, 223 = SozR 3-2500 § 138 Nr. 1) ab.
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    Mit der Anordnung der ausschließlichen Geltung öffentlichen Rechts im Bereich der Leistungsbeschaffung hat der Gesetzgeber verdeutlicht, daß er auch diesen Teil des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung als "mittelbare Staatsverwaltung" (dazu BSGE 82, 78, 80 = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1) ansieht, die einem ausschließlich öffentlich-rechtlichen Regime unterliegen soll.
  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt

    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    Sowohl das UWG wie das GWB setzen das Vorliegen bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten voraus, so daß das Wettbewerbs- und Kartellrecht bei öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen nicht eingreift (BSG SozR 3-4300 § 36 Nr. 1; BGHZ 119, 93, 98; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl 1999, § 1 RdNr 921).
  • OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99

    Zulässigkeit des Ausschlusses von der Verordnungsfähigkeit durch den

    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    Konsequenz dieser "Doppelqualifizierung" war, daß selbst bei eindeutig hoheitlichen Akten wie der Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen (§§ 35, 36 SGB V) oder dem Erlaß von Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V bürgerlich-rechtliche Wettbewerbsstreitigkeiten angenommen und die Zuständigkeit der Kartellgerichte bejaht wurde (OLG Düsseldorf NZS 1998, 567; OLG München NZS 2000, 457).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.1998 - U (Kart) 19/98
    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    Konsequenz dieser "Doppelqualifizierung" war, daß selbst bei eindeutig hoheitlichen Akten wie der Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen (§§ 35, 36 SGB V) oder dem Erlaß von Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V bürgerlich-rechtliche Wettbewerbsstreitigkeiten angenommen und die Zuständigkeit der Kartellgerichte bejaht wurde (OLG Düsseldorf NZS 1998, 567; OLG München NZS 2000, 457).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R
    Mit Ausnahme des Vertragsarztrechts, das unzweifelhaft dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, sowie des Krankenhausrechts (vgl BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1) wurde überwiegend die zivilrechtliche Natur von Verträgen mit den Leistungserbringern bejaht (BSG SozR 3-2500 § 125 Nr. 5, 6).
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 11/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Heilmittelerbringers gegen die

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

  • BSG, 15.10.1996 - 3 RK 32/95

    Nachweis der berufspraktischen Erfahrungszeit eines Leistungserbringers im

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 10/88

    Badebetriebsleistung - Krankenkasse - Mehrwertsteuer

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Kompressionsstrümpfe; Anbieten von Mitteln zur Krankenpflege in Apotheken

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Ein Monopol zum Abschluß von Rahmenverträgen über die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln steht den Klägern (und anderen Verbänden der Orthopädietechniker, vgl Urteil des Senats vom 25. September 2001 im Parallelverfahren B 3 KR 17/00 R) auf der anderen Seite nicht zu.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01

    Krankenversicherung

    Insoweit kann auch dahinstehen, ob schon der fehlende grenzüberschreitende Bezug des streitigen Sachverhalts eine solche Vorlage entbehrlich macht (so BSG Urt. vom 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R - und - B 3 KR 3/01 R -).
  • SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00

    Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen; Abrechnungsprobleme oder

    Auch im Urteil des BSG vom 25. September 2001, Az.: B 3 KR 17/00 R , würden auch nach der Neufassung des Gesetzes alle Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den unmittelbar oder mittelbar betroffenen Leistungserbringern allein öffentlich-rechtlich qualifiziert.
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