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   BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R   

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BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R (https://dejure.org/2014,26965)
BSG, Entscheidung vom 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R (https://dejure.org/2014,26965)
BSG, Entscheidung vom 25. September 2014 - B 8 SO 6/13 R (https://dejure.org/2014,26965)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den Sozialhilfeträger nach Feststellung von Erwerbsunfähigkeit durch die gemeinsame Einigungsstelle - Umfang des Erstattungsanspruchs - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den Sozialhilfeträger nach Feststellung von Erwerbsunfähigkeit durch die gemeinsame Einigungsstelle; keine Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 1 SGB 10, § 103 Abs 1 SGB 10, § 104 Abs 1 S 1 SGB 10, § 105 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44a Abs 2 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den Sozialhilfeträger nach Feststellung von Erwerbsunfähigkeit durch die gemeinsame Einigungsstelle - keine Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den Sozialhilfeträger nach Feststellung von Erwerbsunfähigkeit über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den Sozialhilfeträger nach Feststellung von Erwerbsunfähigkeit durch die gemeinsame Einigungsstelle - keine Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den Sozialhilfeträger nach Feststellung von Erwerbsunfähigkeit über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den Sozialhilfeträger nach Feststellung von Erwerbsunfähigkeit über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 117, 47
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.08.2009 - B 3 KS 1/09 B

    Begrenzung der rückwirkenden Feststellung der Versicherungspflicht eines

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R
    Soweit andere Senate des BSG im Rahmen anderer Leistungsbereiche unter Berücksichtigung der für diese Bereiche geltenden Vorschriften in bestimmten Konstellationen die Übernahme von Beiträgen bzw Beitragsanteilen als Sozialleistung verstanden haben (BSG SozR 4-5425 § 8 Nr. 1 RdNr 18 zum Künstlersozialversicherungsgesetz; SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5 f zum Beitragszuschuss der Krankenversicherung der Rentner; SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 S 40 f zum Unfallversicherungsrecht; SozR 1300 § 102 Nr. 1 S 3 zum sozialen Entschädigungsrecht - nicht weiter problematisiert; offen gelassen in BSGE 66, 176, 188 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 14 zum Arbeitsförderungsrecht) , bedarf es keiner Anfrage bei diesen Senaten bzw der Anrufung des Großen Senats des BSG gemäß § 41 SGG wegen Divergenz.
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R
    Soweit andere Senate des BSG im Rahmen anderer Leistungsbereiche unter Berücksichtigung der für diese Bereiche geltenden Vorschriften in bestimmten Konstellationen die Übernahme von Beiträgen bzw Beitragsanteilen als Sozialleistung verstanden haben (BSG SozR 4-5425 § 8 Nr. 1 RdNr 18 zum Künstlersozialversicherungsgesetz; SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5 f zum Beitragszuschuss der Krankenversicherung der Rentner; SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 S 40 f zum Unfallversicherungsrecht; SozR 1300 § 102 Nr. 1 S 3 zum sozialen Entschädigungsrecht - nicht weiter problematisiert; offen gelassen in BSGE 66, 176, 188 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 14 zum Arbeitsförderungsrecht) , bedarf es keiner Anfrage bei diesen Senaten bzw der Anrufung des Großen Senats des BSG gemäß § 41 SGG wegen Divergenz.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R
    Dies ergibt sich daraus, dass, wie der 7b-Senat des BSG bereits im Jahre 2006 entschieden hat, der SGB-II-Leistungsträger bei einem Streit über die Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers bis zur Entscheidung der gemeinsamen Einigungsstelle darüber nach § 44a SGB II - hier in der ab 1.8.2006 bis 31.12.2010 geltenden Fassung (aF) - für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II endgültig zuständig ist und bleibt (BSGE 97, 231 ff RdNr 20 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; vgl auch BSGE 106, 62 ff RdNr 15 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6 und BSG SozR 4-4200 § 15 Nr. 3 RdNr 49) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R
    Dies ergibt sich daraus, dass, wie der 7b-Senat des BSG bereits im Jahre 2006 entschieden hat, der SGB-II-Leistungsträger bei einem Streit über die Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers bis zur Entscheidung der gemeinsamen Einigungsstelle darüber nach § 44a SGB II - hier in der ab 1.8.2006 bis 31.12.2010 geltenden Fassung (aF) - für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II endgültig zuständig ist und bleibt (BSGE 97, 231 ff RdNr 20 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; vgl auch BSGE 106, 62 ff RdNr 15 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6 und BSG SozR 4-4200 § 15 Nr. 3 RdNr 49) .
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg -

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R
    Soweit andere Senate des BSG im Rahmen anderer Leistungsbereiche unter Berücksichtigung der für diese Bereiche geltenden Vorschriften in bestimmten Konstellationen die Übernahme von Beiträgen bzw Beitragsanteilen als Sozialleistung verstanden haben (BSG SozR 4-5425 § 8 Nr. 1 RdNr 18 zum Künstlersozialversicherungsgesetz; SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5 f zum Beitragszuschuss der Krankenversicherung der Rentner; SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 S 40 f zum Unfallversicherungsrecht; SozR 1300 § 102 Nr. 1 S 3 zum sozialen Entschädigungsrecht - nicht weiter problematisiert; offen gelassen in BSGE 66, 176, 188 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 14 zum Arbeitsförderungsrecht) , bedarf es keiner Anfrage bei diesen Senaten bzw der Anrufung des Großen Senats des BSG gemäß § 41 SGG wegen Divergenz.
  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 10/91

    Verzicht auf Sozialleistungsansprüche

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R
    Soweit andere Senate des BSG im Rahmen anderer Leistungsbereiche unter Berücksichtigung der für diese Bereiche geltenden Vorschriften in bestimmten Konstellationen die Übernahme von Beiträgen bzw Beitragsanteilen als Sozialleistung verstanden haben (BSG SozR 4-5425 § 8 Nr. 1 RdNr 18 zum Künstlersozialversicherungsgesetz; SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5 f zum Beitragszuschuss der Krankenversicherung der Rentner; SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 S 40 f zum Unfallversicherungsrecht; SozR 1300 § 102 Nr. 1 S 3 zum sozialen Entschädigungsrecht - nicht weiter problematisiert; offen gelassen in BSGE 66, 176, 188 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 14 zum Arbeitsförderungsrecht) , bedarf es keiner Anfrage bei diesen Senaten bzw der Anrufung des Großen Senats des BSG gemäß § 41 SGG wegen Divergenz.
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R
    Unabhängig davon, ob insoweit überhaupt eine (unbeabsichtigte) Lücke vorliegt, scheitert eine Analogie jedenfalls an der für diese erforderlichen vergleichbaren Interessenlage (vgl zu den Voraussetzungen einer Analogie allgemein nur BSGE 114, 292 ff = SozR 4-3500 § 25 Nr. 3 mwN) .
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R
    Soweit andere Senate des BSG im Rahmen anderer Leistungsbereiche unter Berücksichtigung der für diese Bereiche geltenden Vorschriften in bestimmten Konstellationen die Übernahme von Beiträgen bzw Beitragsanteilen als Sozialleistung verstanden haben (BSG SozR 4-5425 § 8 Nr. 1 RdNr 18 zum Künstlersozialversicherungsgesetz; SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5 f zum Beitragszuschuss der Krankenversicherung der Rentner; SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 S 40 f zum Unfallversicherungsrecht; SozR 1300 § 102 Nr. 1 S 3 zum sozialen Entschädigungsrecht - nicht weiter problematisiert; offen gelassen in BSGE 66, 176, 188 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 14 zum Arbeitsförderungsrecht) , bedarf es keiner Anfrage bei diesen Senaten bzw der Anrufung des Großen Senats des BSG gemäß § 41 SGG wegen Divergenz.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Ist mithin ein Erwerbsfähiger wegen des Vorliegens der Voraussetzungen eines Leistungsausschlusses nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II, folgt hieraus nicht zwangsläufig ein Leistungsausschluss nach dem SGB XII (BSG vom 25.9.2014 - B 8 SO 6/13 R - BSGE = SozR 4-4200 § 44a Nr. 1, RdNr 11) .
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 9 AS 1742/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - Kosten

    Die Zuständigkeit des Beklagten ist zu diesem Zeitpunkt aufgrund dieser Antragstellung nicht auf die Stadt K. übergegangen, weil - wie oben bereits ausgeführt - die Leistungsvoraussetzungen aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung und der Fiktion der Erwerbsfähigkeit für Leistungsansprüche nach dem Vierten Buch des SGB XII noch nicht erfüllt waren (siehe hierzu auch BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R -, BSGE 117, 47-52, SozR 4-4200 § 44a Nr. 1).
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

    Das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit ist, soweit - wie hier - kein Feststellungsverfahren eingeleitet worden ist, bereits aus rechtlichen Gründen anzunehmen (vgl Senatsurteil vom 2.4.2014 - B 4 AS 26/13 R - BSGE 115, 210 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 3, RdNr 49; BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 20; BSG Urteil vom 25.9.2014 - B 8 SO 6/13 R - SozR 4-4200 § 44a Nr. 1) .
  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 14/16 R

    Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Bezieher von

    § 335 Abs. 2 und 5 SGB III setzen - da sie einen (anderweitigen) Erstattungsanspruch zur Voraussetzung (des Ersatzanspruchs) haben - denknotwendig voraus, dass der Erstattungsanspruch selbst gerade nicht die Beiträge zur KV und PV umfasst (Senatsurteil vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 5 RdNr 49; BSG Urteil vom 25.9.2014 - B 8 SO 6/13 R - BSGE 117, 47 = SozR 4-4200 § 44a Nr. 1, RdNr 15) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15

    Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG ; Bindungswirkung eines Leistungsurteils

    Die Klägerin hat im Bescheid vom 12.12.2013, mit welchem sie die Entscheidung des Sozialgerichts vom 30.04.2013 umgesetzt hat, vom Empfängerhorizont der Familie N/B aus (vgl. zu dieser Voraussetzung bei der Auslegung von Verwaltungsakten u.a. BSG vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R Rn. 12) aber weder auf eine nur vorläufige Leistungserbringung (i.S.v. § 43 SGB I) hingewiesen noch sich auf eine etwaige Unzuständigkeit berufen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R Rn. 11).
  • LSG Bayern, 25.07.2018 - L 13 R 729/16

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung

    (...) Der Hilfebedürftige ist auf diese Weise nicht nur bei einem schon bestehenden Streit zwischen den Leistungsträgern bis zu einer Entscheidung der Einigungsstelle nach deren Anrufung, sondern bereits im Vorfeld so zu stellen, als wäre er erwerbsfähig." An dieser Rechtsfigur der fingierten Erwerbsfähigkeit hat das BSG auch nachfolgend festgehalten (vgl. etwa Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R -, BSGE 117, 47-52).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13

    Vermögen "für schlechte Zeiten" verheimlicht - Hartz-IV-Empfängerin

    Die Beklagte hat des Weiteren die streitbefangenen Bescheide in der mündlichen Verhandlung vom 23. März 2017 aufgehoben, soweit dort die Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 2.344,40 Euro verfügt worden war; sie hat hierbei in Ansatz gebracht, dass hinsichtlich dieses Ersatzverlangens eine gesetzliche Grundlage möglicherweise nicht bestanden hat (vgl. hierzu etwa Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 1. Auflage 2005, § 40 Rdnr. 79; derselbe in Eicher/Spellbrink, 2. Auflage 2008, SGB II, § 40 Rdnr. 79; ferner BSGE 117, 47 = SozR 4-4200 § 44a Nr. 1(jeweils Rdnr. 15)).
  • LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Die gegenteilige Auffassung der Beigeladenen zu dieser Frage könne sich auf die Urteile des BSG vom 7. November 2006 (B 7b AS 10/06 R) und vom 25. September 2014 (B 8 SO 6/13) stützen, wonach der SGB II-Leistungsträger bei einem Streit über die Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers bis zur Entscheidung der gemeinsamen Einigungsstelle nach § 44a SGB II für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zuständig sei.
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 5/13 R

    Sozialhilferecht

    Die Revision des Beklagten hatte indes Erfolg, wobei eine Beiladung der S im Revisionsverfahren nicht durchzuführen war (vgl dazu die Ausführungen im Urteil des Senats vom selben Tag in dem Parallelverfahren zwischen denselben Beteiligten mit dem Aktenzeichen B 8 SO 6/13 R) .
  • SG Berlin, 14.01.2016 - S 26 AS 12515/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Ist mithin ein Erwerbsfähiger wegen des Vorliegens der Voraussetzungen eines Leistungsausschlusses nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II, folgt hieraus nicht zwangsläufig ein Leistungsausschluss nach dem SGB XII (BSG vom 25.9.2014 - B 8 SO 6/13 R - BSGE = SozR 4-4200 § 44a Nr. 1, RdNr 11).
  • SG Augsburg, 20.05.2015 - S 6 KR 338/14

    Kein Erstattungsanspruch für häusliche Pflege mangels ärztlicher Verordnung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - L 7 SO 376/23
  • SG Halle, 01.09.2020 - S 10 R 569/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Erstattungsansprüche des

  • SG Aachen, 09.08.2016 - S 20 SO 162/15

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt und bei Krankheit nach dem Europäischen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2015 - L 2 R 548/15
  • SG Aachen, 09.08.2016 - S 20 SO 165/15
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