Rechtsprechung
   BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1967
BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90 (https://dejure.org/1990,1967)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1990 - 12 RK 19/90 (https://dejure.org/1990,1967)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 19/90 (https://dejure.org/1990,1967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Selbstbindung - Beiladung - Beiladung - Sachverhaltsfeststellung - Beitragshinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstbindung des Revisionsgerichts, wenn für die spätere Entscheidung ein anderer Senat zuständig ist als für die frühere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.05.1989 - V R 137/84

    Bindung des BFH - Zweiter Rechtsgang - Erneute rechtliche Prüfung - Änderung der

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Ob erstmals bei der zweiten Entscheidung des Revisionsgerichts im selben Verfahren die Auffassung geändert werden darf, wird in dem genannten Beschluß zwar nicht ausgeschlossen (a.a.O. S. 298), aber in der übrigen Rechtsprechung verneint (Urteil des 9. Senats des BSG in FamRZ 1985, 282, 283; BAGE 36, 1, 7/8; BFHE 157, 28, 30; BVerwG NJW 1966, 798).
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 97/87

    Zur Konkurstabelle festgestellte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Das gilt auch dann, wenn für die Entscheidung im zweiten Revisionsverfahren ein anderer Senat des Revisionsgerichts zuständig ist als im ersten (BSG a.a.O.; BVerwG a.a.O.; BFHE 153, 490, 492).
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78

    Revision - Vergütungssystem

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Ob erstmals bei der zweiten Entscheidung des Revisionsgerichts im selben Verfahren die Auffassung geändert werden darf, wird in dem genannten Beschluß zwar nicht ausgeschlossen (a.a.O. S. 298), aber in der übrigen Rechtsprechung verneint (Urteil des 9. Senats des BSG in FamRZ 1985, 282, 283; BAGE 36, 1, 7/8; BFHE 157, 28, 30; BVerwG NJW 1966, 798).
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 66/82

    Rechtskräftige sozialgerichtliche Teilurteile - Bindungswirkung -

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Ob erstmals bei der zweiten Entscheidung des Revisionsgerichts im selben Verfahren die Auffassung geändert werden darf, wird in dem genannten Beschluß zwar nicht ausgeschlossen (a.a.O. S. 298), aber in der übrigen Rechtsprechung verneint (Urteil des 9. Senats des BSG in FamRZ 1985, 282, 283; BAGE 36, 1, 7/8; BFHE 157, 28, 30; BVerwG NJW 1966, 798).
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Der früher für Streitigkeiten der vorliegenden Art zuständige 8. Senat hat eine solche Beiladung nicht für erforderlich gehalten (BSGE 48, 238, 241 = SozR 2200 § 250 Nr. 5; SozR 2200 § 245 Nr. 3; BSGE 59, 87, 88 = SozR 2200 § 245 Nr. 4; SozR 1500 § 75 Nr. 56).
  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Mehrere Arbeitgeber können für ihre Betriebe selbst dann keine gemeinsame BKK errichten, wenn sie organisatorisch und wirtschaftlich eng verflochten sind, wobei rechtlich, nicht wirtschaftlich zu beurteilen ist, ob eine Mehrheit von Arbeitgebern Vorliegt (BSGE 18, 190, 191 ff. = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO).
  • BSG, 29.06.1979 - 8b/3 RK 49/77
    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Der früher für Streitigkeiten der vorliegenden Art zuständige 8. Senat hat eine solche Beiladung nicht für erforderlich gehalten (BSGE 48, 238, 241 = SozR 2200 § 250 Nr. 5; SozR 2200 § 245 Nr. 3; BSGE 59, 87, 88 = SozR 2200 § 245 Nr. 4; SozR 1500 § 75 Nr. 56).
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 3/66

    Zuständigkeit der Betriebskrankenkasse - Besitzübergang eines Betriebsteils -

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Das gilt auch, wenn ein bisher unselbständiger Betriebsteil auf einen anderen Arbeitgeber übergeht und in dessen Band ein selbständiger Betrieb wird (BSGE 29, 21, 24 ff. = SozR Nr. 4 zu § 245 RVO).
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 73/84

    Zuständigkeit der Krankenkasse - Beiladung des Arbeitgebers - Rechtsstreit

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Der früher für Streitigkeiten der vorliegenden Art zuständige 8. Senat hat eine solche Beiladung nicht für erforderlich gehalten (BSGE 48, 238, 241 = SozR 2200 § 250 Nr. 5; SozR 2200 § 245 Nr. 3; BSGE 59, 87, 88 = SozR 2200 § 245 Nr. 4; SozR 1500 § 75 Nr. 56).
  • BSG, 25.10.1978 - 9 RV 11/78

    Selbstbindung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSoGB) hat mit Beschluß vom 6. Februar 1973 (BSGE 35; 293 = SozR 1500 § 170 Nr. 3) zwar entschieden, daß das Revisionsgericht, das nach Zurückverweisung einer Sache erneut mit dieser befaßt wird, nicht an seine bei der Zurückverweisung vertretene Auffassung gebunden ist, wenn es sie inzwischen geändert hat.
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R

    Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren

    Dies hat der erkennende Senat mit bindender Wirkung (§ 170 Abs. 5 SGG) für die Beteiligten und das Gericht bereits entschieden (BSG Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1; zur Selbstbindung des Revisionsgerichts vgl BSG Urteil vom 25.10.1990 - 12 RK 19/90 - ">170%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1500 SGG § 170 Nr. 1) .
  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03

    Pflicht des Bundeskriminalamts (BKA) zur Löschung der in Dateien gespeicherten

    16 Das folgt bereits aus den grundsätzlich auch den Senat bindenden (GSOGB, BVerwGE 41, 363; Urteil vom 22. Dezember 1965 BVerwG 3 C 127.64 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 10; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1990 12 RK 19/90 NJW 1991, 1255) Ausführungen in den Entscheidungsgründen des zurückverweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1998.
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - ärztlicher Psychotherapeut -

    Über diese Rechtsauffassung hinausgehend haben zahlreiche Senate des BSG inzwischen entschieden, daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, im selben Rechtsstreit seine in der ersten aufhebenden Entscheidung vertretene Rechtsauffassung anläßlich der erneuten Befassung mit der Sache zu ändern (Urteil des 12. Senats des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 - ; Beschluß des 7. Senats vom 8. Dezember 1988 - 7 BAr 132/88 ; Urteil des 13. Senats vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 51/93 unter Hinweis auf das Urteil des 12. Senats vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 19/90 sowie Beschluß des 11. Senats vom 4. November 1999 - B 11 AL 207/99 B ).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91

    Anspruch auf rückständige Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt

    Wie das BSG zu § 245 RVO aF (Errichtung von Betriebskrankenkassen) bereits mehrfach entschieden hat, haben praktisch nicht durchführbare Massenbeiladungen nicht zu erfolgen (BSG vom 6. November 1985 SozR 1500 § 75 Nr. 56, S 61 mwN; vgl auch BSG vom 25. Oktober 1990, SozR 3-1500 § 170 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Taschengeld und Bekleidungsbeihilfe

    Das Revisionsgericht ist an die rechtliche Beurteilung, die seinem eigenen Zurückverweisungsurteil zugrunde lag, gebunden, wenn es mit der von ihm zurückverwiesenen Sache infolge abermaliger Revision erneut befaßt wird (vgl BSGE 21, 292, 294; BSG SozR 3-1500 § 170 Nr. 1; Bundesfinanzhof BFHE 91, 509; Bundesverwaltungsgericht Buchholz 310 § 144 Nrn 10 und 12).
  • BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 7/90
    vom 25. - 12 RK 19/90 - mwN aus der Rechtsprechung der ober- ".
  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 28/90

    Beginn der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung

    Auch der erkennende Senat selbst ist nach dem Grundsatz der Selbstbindung des Revisionsgerichts an seine früheren Rechtsausführungen gebunden (dazu und zu möglichen, hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen von der Selbstbindung vgl das Urteil des Senats vom 25. Oktober 1990 in SozR 3 - 1500 § 170 Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht