Rechtsprechung
   BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32506
BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R (https://dejure.org/2012,32506)
BSG, Entscheidung vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R (https://dejure.org/2012,32506)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 2/12 R (https://dejure.org/2012,32506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion - Beeinträchtigung der Teilhabe als Voraussetzung für einen Grad der Behinderung von 50

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht; Diabetes mellitus; täglich viermalige Insulininjektion; Beeinträchtigung der Teilhabe als Voraussetzung für einen Grad der Behinderung von 50; Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze; finale Betrachtung bei der Festsetzung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 1 S 4 SGB 9, § 69 Abs 1 S 5 SGB 9, § 69 Abs 3 SGB 9, § 2 SGB 9
    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion - erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung als Voraussetzung für einen Grad der Behinderung von 50 - Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - finale Betrachtung bei der ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Diabetes mellitus - Täglich viermalige Insulininjektion - Beeinträchtigung der Teilhabe als Voraussetzung für einen Grad der Behinderung von 50 - Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - Finale Betrachtung bei der Festsetzung des Behinderungsgrads

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht bei Diabetes mellitus

  • rewis.io

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion - erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung als Voraussetzung für einen Grad der Behinderung von 50 - Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - finale Betrachtung bei der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 69
    Feststellung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht bei Diabetes mellitus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    4x spritzen reicht nicht für Schwerbehindertenausweis

  • diabetes-und-recht.de (Kurzinformation)

    4x spritzen reicht nicht für Schwerbehindertenausweis

  • diabetes-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenausweis bei Diabetes: allein ein hoher Therapieaufwand reicht nicht aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grad der Behinderung von 50 bei Diabetes mellitus nicht immer gegeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Diabetes mellitus: Zuerkennung des Grads der Behinderung von 50 setzt erhebliche Einschnitte in der Lebensführung voraus - BSG zu den Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung bei Diabetes mellitus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Für den Zeitraum von der Antragstellung im April 2010 bis zum 21.7.2010 hätte das LSG die Grundsätze des Urteils des BSG vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - anwenden müssen.

    Die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Anl VersMedV stellt ihrem Inhalt nach nicht nur eine Konkretisierung der Regelung des § 69 SGB IX, sondern auch ein antizipiertes Sachverständigengutachten dar (stRspr des BSG; vgl Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 25 mwN; vgl auch zur Rechtslage nach dem Schwerbehindertengesetz: BVerfG Beschluss vom 6.3.1995 - 1 BvR 60/95 - SozR 3-3870 § 3 Nr. 6 S 11 f).

    Vielmehr ist die GdB-Bewertung auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstandes anderer Wissenszweige zu entwickeln (vgl BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 28; BSG Urteil vom 29.8.1990 - 9a/9 RVs 7/89 - BSGE 67, 204, 208 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1 S 5 f; dazu auch Masuch, SozSich 2004, 314, 315; Straßfeld, SGb 2003, 613) .

    Dementsprechend ist deren Inhalt nicht (ausschließlich) mit Hilfe juristischer Auslegungsmethoden zu ermitteln; vielmehr sind diesbezügliche Zweifel vorzugsweise durch Nachfrage bei dem verantwortlichen Urheber, hier also beim "Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin" bzw dem für diesen geschäftsführend tätigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BMAS (§ 3 VersMedV) , zu klären (vgl zB dazu BSG Urteil vom 24.4.2008 aaO) .

    Dazu gehört, dass sie dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen muss (vgl dazu BSG Urteil vom 18.9.2003 - B 9 SB 3/02 R - BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 jeweils RdNr 14; Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 25; Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 3/09 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 12 RdNr 14; § 69 Abs. 1 S 5 SGB IX, § 30 Abs. 17 BVG iVm §§ 2, 3 Abs. 1 VersMedV) .

    Mit Urteil vom 24.4.2008 (- B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9) hat er sich mit den Bewertungsgrundsätzen der früheren Nr. 26.15 Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP, Ausgaben 1996 und 2004) befasst.

    Vielmehr ist der Therapieaufwand neben der Einstellungsqualität zu beurteilen (, Urteil vom 24.4.2008, aaO RdNr 40) .

    Abgesehen davon ist für die Beurteilung des GdB bei Diabetes mellitus auch die jeweilige Stoffwechsellage bedeutsam (vgl auch Teil B Nr. 15.1 Abs. 3 Anl VersMedV; allgemein dazu BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 40) , die im Rahmen der Prüfung des dritten Merkmals (gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung) berücksichtigt werden kann.

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Die weitere Bezugnahme in § 69 Abs. 1 S 5 SGB IX betrifft die aufgrund des § 30 Abs. 17 BVG erlassene Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 BVG (VersMedV) vom 10.12.2008 (BGBl I 2412) , die zuletzt durch die Verordnung vom 11.10.2012 (BGBl I 2122) geändert worden ist (vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 16 f) .

    Bei Verstößen dagegen sind die jeweiligen Bestimmungen nicht oder nur mit Maßgaben anzuwenden (vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 19; BSG Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - juris RdNr 30) .

    Die Bemessung des GdB ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe (vgl Urteil vom 29.11.1956 - 2 RU 121/56 - BSGE 4, 147, 149 f; Urteil vom 9.10.1987 - 9a RVs 5/86 - BSGE 62, 209, 212 f = SozR 3870 § 3 Nr. 26 S 83; Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - aaO RdNr 23 mwN) .

    Rechtlicher Ausgangspunkt sind stets § 2 Abs. 1, § 69 Abs. 1 und 3 SGB IX (s zuletzt BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - aaO RdNr 16 bis 21 mwN) ; danach sind insbesondere die Auswirkungen nicht nur vorübergehender Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft maßgebend.

    Das gilt sowohl hinsichtlich unbeeinflussbarer Kausalzusammenhänge (s dazu BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 20 mwN) als auch für Vorgänge, auf die der Betroffene Einfluss nehmen kann oder die er sogar selbst zu verantworten hat.

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 3/09 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe -

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Das LSG habe ua dem Urteil des BSG vom 2.12.2010 - B 9 SB 3/09 R - folgen wollen.

    Dieses prozessuale Ziel, das die Klägerin zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 SGG - zur statthaften Klageart vgl BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 SB 3/99 R - SozR 3-3870 § 3 Nr. 9 S 21 f; Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 3/09 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 12 RdNr 11) verfolgt, erreicht sie nicht.

    Dazu gehört, dass sie dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen muss (vgl dazu BSG Urteil vom 18.9.2003 - B 9 SB 3/02 R - BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 jeweils RdNr 14; Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 25; Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 3/09 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 12 RdNr 14; § 69 Abs. 1 S 5 SGB IX, § 30 Abs. 17 BVG iVm §§ 2, 3 Abs. 1 VersMedV) .

    Schließlich hat der Senat mit Urteil vom 2.12.2010 (- B 9 SB 3/09 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 12) zu Teil B Nr. 15.1 Anl VersMedV idF vom 14.7.2010 entschieden, dass diese Vorschrift mit § 69 SGB IX vereinbar und wirksam ist und auf sie auch in der Zeit vor ihrem Inkrafttreten zurückgegriffen werden kann (aaO RdNr 30 ff insbes 38) .

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits im Einzelnen ausgeführt, dass diese neugefassten Beurteilungsgrundsätze den Vorgaben seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 24.4.2008, 11.12.2008 und 23.4.2009 (jeweils aaO) genügen und Anhaltspunkte dafür, dass diese Bestimmungen nicht dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen könnten, nicht ersichtlich sind (Urteil vom 2.12.2010, aaO, RdNr 26) .

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 84, 188, 190) .

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Bei Verstößen dagegen sind die jeweiligen Bestimmungen nicht oder nur mit Maßgaben anzuwenden (vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 19; BSG Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - juris RdNr 30) .

    Mit Urteil vom 23.4.2009 (- B 9 SB 3/08 R - juris) hat der erkennende Senat Teil B Nr. 15 vom 10.12.2008 als nichtig angesehen, weil darin, wie in der vorläufigen Neufassung der AHP allein die Einstellungsqualität und - noch - nicht der die Teilhabe beeinträchtigende Therapieaufwand berücksichtigt worden war.

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Die Bemessung des GdB ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe (vgl Urteil vom 29.11.1956 - 2 RU 121/56 - BSGE 4, 147, 149 f; Urteil vom 9.10.1987 - 9a RVs 5/86 - BSGE 62, 209, 212 f = SozR 3870 § 3 Nr. 26 S 83; Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - aaO RdNr 23 mwN) .
  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R
    Die Bemessung des GdB ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe (vgl Urteil vom 29.11.1956 - 2 RU 121/56 - BSGE 4, 147, 149 f; Urteil vom 9.10.1987 - 9a RVs 5/86 - BSGE 62, 209, 212 f = SozR 3870 § 3 Nr. 26 S 83; Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - aaO RdNr 23 mwN) .
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 3/99 R

    Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - GdB-Bewertung - Einstellungsqualität

  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Diese Rechtsprechung hat der Senat nochmals mit Urteil vom 25.10.2012 (- B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 29 f) bestätigt.

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits im Einzelnen ausgeführt, dass diese neugefassten Beurteilungsgrundsätze den Vorgaben seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 24.4.2008, 11.12.2008 und 23.4.2009 (jeweils aaO) genügen und Anhaltspunkte dafür, dass diese Bestimmungen nicht dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen könnten, nicht ersichtlich sind (Urteil vom 2.12.2010, aaO, RdNr 26 und Urteil vom 25.10.2012, aaO, RdNr 33) .

    Diese Kriterien sind nach Auffassung des Senats nicht jeweils gesondert für sich genommen starr anzuwenden; vielmehr sollen sie eine sachgerechte Beurteilung des Gesamtzustandes erleichtern (BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 34) .

    Es ist daher davon auszugehen, dass er bei der Neufassung des Teil B Nr. 15.1 AnlVersMedV zum 22.7.2010 die Zahl von vier Insulininjektionen am Tag nicht als absoluten Grenzwert angesehen hat (BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO RdNr 35) .

    In keinem Fall ist insoweit allein auf die Anzahl von zusätzlichen Korrekturinjektionen abzustellen (BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO RdNr 36) .

    Einschnitte in der Lebensführung zeigen sich daneben auch bei einem unzulänglichen Therapieerfolg, also an der Stoffwechsellage des erkrankten Menschen (BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO, RdNr 37).

    Jedenfalls kann aus ihr nicht der Schluss gezogen werden, der Verordnungsgeber habe eine Mindestzahl von mit selbstständiger Dosisanpassung verbundenen Insulininjektionen für die Feststellung eines GdB von 50 ausreichen lassen wollen (vgl BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO, RdNr 38).

    Diese Bestimmung des Inhalts des Teil B Nr. 15.1 AnlVersMedV nF hat der Senat allein aufgrund einer Auslegung des Wortlauts der Vorschrift vor dem Hintergrund seiner zitierten Rechtsprechung gewonnen (vgl BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO, RdNr 39) .

    Diese kann der Tatrichter ohne sachverständige Unterstützung selbst vornehmen (vgl BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 46) .

    Insofern kommt es nicht darauf an, welche Folgen eine Vernachlässigung der Diabetes-Therapie bei dem Kläger haben würde (vgl BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 48) .

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Diese Kriterien sind nach Auffassung des Senats nicht jeweils gesondert für sich genommen starr anzuwenden; vielmehr sollen sie eine sachgerechte Beurteilung des Gesamtzustands erleichtern (so schon BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 34) .

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausführlich dargelegt und begründet, dass und warum es sich hierbei trotz des insoweit missverständlichen Wortlauts des letzten Teilsatzes von Teil B Nr. 15.1 Abs. 4 AnlVersMedV um eine zusätzlich zu erfüllende Anforderung handelt (zuletzt im Urteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - Juris RdNr 39 ff mwN; siehe auch Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 37 ff mit insoweit zustimmender Anm Wendtland, SGb 2013, 647, 653 f) .

    Bei der demnach anzustellenden Gesamtbetrachtung aller Lebensbereiche lässt sich eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung durch erhebliche Einschnitte in der Lebensführung nur unter strengen Voraussetzungen bejahen (aA wohl Wendtland, SGb 2013, 647, 654) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - L 7 SB 33/10

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Diabetes mellitus -

    Für die davor liegende Zeit kann ebenfalls auf diese Neufassung zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, B 9 SB 2/12 R).

    Somit sind nach dem Wortlaut der Neufassung für einen GdB von 50 drei Beurteilungskriterien vorgegeben: täglich mindestens vier Insulininjektionen, selbstständige Variierung der Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung sowie (durch erhebliche Einschnitte) gravierende Beeinträchtigung in der Lebensführung (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Diese Kriterien sind nicht jeweils gesondert für sich genommen starr anzuwenden, sondern sie sollen eine sachgerechte Beurteilung des Gesamtzustandes erleichtern (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Insbesondere kann das Erfordernis von "täglich mindestens vier Insulininjektionen" nicht so verstanden werden, dass ausnahmslos an allen Tagen eine Anzahl von vier Insulininjektionen durchgeführt werden muss (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Neben dem Therapieaufwand ist die Einstellungsqualität zu beurteilen (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Dagegen wird der GdB bei (in beeinträchtigender Weise) wachsendem Therapieaufwand und/oder abnehmendem Therapieerfolg (instabilerer Stoffwechsellage) höher einzuschätzen sein (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    In keinem Fall ist insoweit allein auf die Anzahl von zusätzlichen Korrekturinjektionen abzustellen (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Darüber hinaus muss die betreffende Person durch Auswirkungen des Diabetes mellitus auch insgesamt gesehen erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Abgesehen davon ist für die Beurteilung des GdB bei Diabetes mellitus auch die jeweilige Stoffwechsellage bedeutsam, die im Rahmen der Prüfung des dritten Merkmals (gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung) berücksichtigt werden kann (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Auf dieser rechtlichen Grundlage verlangt die Bewertung des GdB eine am jeweiligen Einzelfall orientierte Beurteilung, die alle die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinflussenden Umstände berücksichtigt (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

    Ausgehend von einem GdB von 40 ist danach eine Erhöhung auf 50 möglich (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht