Rechtsprechung
BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 11/17 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 164 Abs 2 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Revision - Mängel in der Begründung - Bezugnahme auf Entscheidung des SG - fehlende Auseinandersetzung mit der Argumentation des LSG - rechtsprechung-im-internet.de
§ 164 Abs 2 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Revision - Mängel in der Begründung - Bezugnahme auf Entscheidung des SG - fehlende Auseinandersetzung mit der Argumentation des LSG
- Wolters Kluwer
Revision; Notwendiger Inhalt einer Revisionsbegründung; Darstellung des entscheidungsrelevanten Lebenssachverhalts; Auseinandersetzung mit der Begründung des vorinstanzlichen Urteils; Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die ...
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Revision - Mängel in der Begründung - Bezugnahme auf Entscheidung des SG - fehlende Auseinandersetzung mit der Argumentation des LSG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Einhaltung bestimmter Mindesterfordernisse an eine Revisionsbegründung
- rechtsportal.de
SGG § 164 Abs. 2 S. 1 und S. 3
Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Revision - Mängel in der Begründung - Bezugnahme auf Entscheidung des SG - fehlende Auseinandersetzung mit der Argumentation des LSG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZS 2018, 77
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 25/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Unzulässigkeit - …
Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 11/17 R
Das erfordert auch eine zumindest kurze Darstellung des entscheidungsrelevanten Lebenssachverhalts, weil die Rechtsverletzung das Ergebnis der Anwendung einer fehlerhaft ausgelegten Norm auf den zugrunde liegenden Sachverhalt ist; denn erst das Ergebnis eines Subsumtionsschlusses kann Rechte des in der Vorinstanz unterlegenen Beteiligten "verletzen" (vgl nur BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 25/15 R - juris, mwN; vgl auch aus der Rechtsprechung des Senats BSG vom 23.1.2017 - B 14 AS 5/16 R - juris). - BSG, 30.01.2017 - B 14 AS 20/16 R
Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 11/17 R
Auf die Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung des Sozialgerichts Lüneburg, die die Klägerin für richtig befindet, wird zur Vermeidung von Wiederholungen inhaltlich Bezug genommen." Diesen Ausführungen lässt sich das gebotene "Mindestmaß an Auseinandersetzung" mit der angefochtenen Entscheidung des LSG (zu diesem Erfordernis vgl BSG vom 30.1.2017 - B 14 AS 20/16 R - juris, RdNr 3) nicht entnehmen. - BSG, 23.01.2017 - B 14 AS 5/16 R
Revisionsverfahren; Anforderungen an die Revisionsbegründung; Zumindest kurze …
Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 11/17 R
Das erfordert auch eine zumindest kurze Darstellung des entscheidungsrelevanten Lebenssachverhalts, weil die Rechtsverletzung das Ergebnis der Anwendung einer fehlerhaft ausgelegten Norm auf den zugrunde liegenden Sachverhalt ist; denn erst das Ergebnis eines Subsumtionsschlusses kann Rechte des in der Vorinstanz unterlegenen Beteiligten "verletzen" (vgl nur BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 25/15 R - juris, mwN; vgl auch aus der Rechtsprechung des Senats BSG vom 23.1.2017 - B 14 AS 5/16 R - juris).
- BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R
Gesundheitsministerium durfte die AOK Bayern zur Durchführung der …
Dieser ist aber erst nach Ablauf der bis zum 30.11.2017 verlängerten Revisionsbegründungsfrist eingegangen und kann deshalb nicht berücksichtigt werden (…vgl BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 RdNr 22; BSG Beschluss vom 25.10.2017 - B 14 AS 11/17 R - Juris RdNr 4) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2017 - L 11 AS 1067/15
Antragserfordernis; geldwerte Leistung; Minderung; Sachleistung; Sanktion; …
Zu dieser ausschließlich junge Leistungsbezieher begünstigenden Regelung hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass insoweit keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung älterer Leistungsbezieher vorliegt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. April 2017 - L 11 AS 19/17 -, Rn 34 - zitiert nach juris; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 11/17 R).