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   BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B   

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BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B (https://dejure.org/2017,43420)
BSG, Entscheidung vom 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B (https://dejure.org/2017,43420)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - B 13 R 352/15 B (https://dejure.org/2017,43420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherung; Abschluss eines Belegungsvertrags; Divergenzrüge; Formgerechte Darlegung einer Divergenz; Einander widersprechende abstrakte Rechtssätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Anspruch auf Abschluss eines Belegungsvertrags; Divergenzrüge; Formgerechte Darlegung einer Divergenz; Einander widersprechende abstrakte Rechtssätze

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.01.2007 - B 1 KR 133/06 B

    Wahrung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Es ist erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfGE 65, 293, 295 f mwN = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5 S 3 f; BSG Beschluss vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4 mwN).

    Andererseits muss sich ein Gericht nicht ausdrücklich mit jedem Beteiligtenvorbringen auseinandersetzen, wenn sich aus der Entscheidung zweifelsfrei ergibt, dass es das Vorbringen auch ohne explizite Erwähnung für unerheblich gehalten hat (vgl BSG Beschluss vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 136 RdNr 7a mwN).

  • BSG, 02.05.2017 - B 5 R 401/16 B

    Höhere Altersrente; Grundsatzrüge; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung

    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Unabhängig davon, ob die Klägerin auch hätte darlegen müssen, welche Tatsachen vom LSG festgestellt worden sind, gehört es jedenfalls nicht zu den Aufgaben des Beschwerdegerichts, sich die maßgeblichen Tatsachen aus der angegriffenen Entscheidung selbst herauszusuchen (stRspr, vgl zB Senatsbeschluss vom 14.2.2007 - B 13 R 477/06 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 26.06.2006 - B 13 R 153/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Vielmehr muss die Beschwerdebegründung den Senat in die Lage versetzen, sich ohne das Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein aufgrund des klägerischen Vortrags ein Bild über den Streitgegenstand sowie seine tatsächlichen und rechtlichen Streitpunkte zu machen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B - Juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Die von der Klägerin gerügte Verletzung ihres rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG, § 62 SGG) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140; 34, 344, 347) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus dargestellt werden, inwieweit die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 4).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Die von der Klägerin gerügte Verletzung ihres rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG, § 62 SGG) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140; 34, 344, 347) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Sie zitiert aus der Entscheidung des BSG vom 27.6.2007 (B 6 KA 27/06 R - SozR 4-1500 § 141 Nr. 1) zwar, dass nach dem Erlass eines Urteils zwischen den Beteiligten im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens eine sachlich abweichende Entscheidung zwischen diesen nicht mehr ergehen dürfe.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Es ist erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfGE 65, 293, 295 f mwN = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5 S 3 f; BSG Beschluss vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4 mwN).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Die von der Klägerin gerügte Verletzung ihres rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG, § 62 SGG) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140; 34, 344, 347) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.10.2017 - B 13 R 352/15 B
    Die von der Klägerin gerügte Verletzung ihres rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG, § 62 SGG) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140; 34, 344, 347) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 14.02.2007 - B 13 R 477/06 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

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