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   BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R   

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BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R (https://dejure.org/2018,50198)
BSG, Entscheidung vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R (https://dejure.org/2018,50198)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - B 7 AY 1/18 R (https://dejure.org/2018,50198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Mehrbedarf für Alleinerziehende - analoge Anwendung des § 30 Abs 3 SGB 12 - sonstige Leistung nach § 6 Abs 1 AsylbLG - Anknüpfung an einen konkreten Bedarf - Gewährung als Sachleistung - Europarechtskonformität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Alleinerziehenden-Pauschale für Asylbewerber

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    N. B. N. ./. Landkreis Passau

    Asylbewerberleistungsgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 354
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R
    Höhere Grundleistungen, die sich hier nach § 3 AsylbLG (in der Fassung, die die Norm mit Art. 82 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 < BGBl I 2407> erhalten hat) iVm dem Inhalt der Übergangsregelung, wie sie das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG ) in seinem Urteil vom 18.7.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BGBl I 2012, 1715 f = BVerfGE 132, 134 = SozR 4-3520 § 3 Nr. 2) durch 3. des Tenors in Gesetzeskraft angeordnet hat, bemessen, sind mit dem Überprüfungsantrag nicht geltend gemacht worden; denn sie erfassen Bedarfe wegen Alleinerziehung ausdrücklich nicht.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich insoweit nicht um eine "Methodenwahl", die Bedarfe von vornherein ausblendet, die ansonsten als existenzsichernd anerkannt worden sind (dazu BVerfGE 132, 134 RdNr 73) .

    Hiergegen kann die Klägerin nicht einwenden, eine Herleitung eines Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen im Falle der Alleinerziehung allein auf Grundlage von § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG sei von vornherein nicht geeignet, ein strukturelles Leistungsdefizit zu kompensieren (dazu BVerfGE 132, 134 RdNr 89) .

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R
    Zudem kommt es für das Merkmal der Alleinerziehung weder auf die Wohnform (etwa gemeinsam mit engen Verwandten) noch auf die Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder an; allein die (potentielle) Möglichkeit des Rückgriffs auf andere Personen oder Einrichtungen führt nicht zum Anspruchsausschluss ( BSG Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R - juris RdNr 17) .
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R
    Die Beschränkung des Überprüfungsantrags auf pauschalierte Leistungen für einen Mehrbedarf steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Abtrennbarkeit von Leistungsansprüchen im Sinne eines eigenen Streitgegenstands ( vgl nur BSGE 103, 181 = SozR 4-3500 § 42 Nr. 2, RdNr 13 mwN ) , die auch auf das Verhältnis von Grundleistungen zu weiteren Leistungen übertragbar ist ( vgl BSG SozR 4-3520 § 6 Nr. 1 RdNr 11) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19

    Aussetzung eines Verfahrens um Leistungen nach dem AsylbLG; Konkrete

    Die Klägerinnen haben auch insoweit den Gegenstand des Verfahrens durch Vergleich in zulässiger Weise beschränkt (zur Zulässigkeit etwa betreffend einen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung vgl. BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 11).

    Sie betreffen abtrennbare Streitgegenstände (allgemein BSG, Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 8/08 R - juris Rn. 13; vgl. auch BSG, Urteil vom 25.4.2018 - B 8 SO 25/16 R - juris Rn. 12; zum AsylbLG BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 11) und sind hier wegen der entsprechenden Beschränkung des Verfahrensgegenstandes auch nicht streitig (s.o.).

    Zudem ist fachgerichtlich und im Schrifttum geklärt, dass bei einer Leistungsberechtigung nach §§ 3 ff. AsylbLG insoweit kein Anspruch auf pauschale (prozentual vom Regelbedarf abgeleitete) Leistungen besteht, sondern nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AsylbLG der konkret-individuelle Bedarf maßgeblich ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 16-18; Bayerisches LSG, Urteil vom 18.7.2017 - L 8 AY 18/15 - juris Rn. 26 f.; Sächsisches LSG, Urteil vom 6.12.2017 - L 8 AY 9/17 - juris Rn. 21; Senatsbeschluss vom 27.11.2014 - L 8 AY 57/14 B ER - juris Rn. 10 ff.; Frerichs in jurisPK-SGB XII, § 6 AsylbLG Rn. 56; Krauß in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl. 2020, § 6 Rn. 27; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 6 AsylbLG Rn. 11; Decker in Oestreicher/Decker, SGB II/XII, 92. Lfg., Stand 2/2021, § 6 AsylbLG Rn. 17).

  • LSG Hessen, 13.04.2021 - L 4 AY 3/21

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im

    Nach Wortlaut und Systematik der Vorschrift ist die Gewährung wiederkehrender pauschalierter Geldleistungen über diese Vorschrift ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 7 AY 1/18 R -, juris Rn. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2020 - L 8 AY 52/20

    Vorläufige Gewährung höherer Leistungen nach dem AsylbLG; Rechtsmissbräuchliches

    Aus den gleichen Gründen kann der insoweit (auch) geltend gemachte Anspruch auf einen pauschalierten "Pandemiezuschlag" nicht mit Erfolg auf § 6 Abs. 1 AsylbLG gestützt werden kann, weil diese Vorschrift einen konkreten Bedarf "im Einzelfall" voraussetzt (BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 14 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2019 - L 8 AY 26/19

    Vorläufige Leistungen nach dem AsylbLG; Rechtmäßigkeit einer

    Die Antragsschrift vom 25.4.2019 ist nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz, der auch im Asylbewerberleistungsrecht gilt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R - juris Rn. 12 m.w.N.; zuletzt BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 9), auch im Sinne eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs auszulegen.
  • BSG, 24.06.2021 - B 7 AY 1/20 R

    Anspruch auf Blindenhilfe für Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG

    Im Übrigen ist die Gewährung von Leistungen für behinderungsbedingte Mehraufwendungen bei Blindheit auch für Grundleistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG auf Grundlage von § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG vorgesehen (Krauß in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl 2020, § 6 RdNr 28) , wenn auch nicht pauschaliert (vgl zuletzt BSG vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - SozR 4-3520 § 6 Nr. 2 zum Mehrbedarf wegen Alleinerziehung im Anwendungsbereich des § 6 AsylbLG) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2022 - L 8 AY 47/18

    Analogleistungen; Asylbewerberleistung; Auffangversicherung; Einfärbungslehre;

    Anders als im Sozialhilferecht ist der Leistungsanspruch nach dem AsylbLG, insbesondere auf Gesundheitsleistungen nach §§ 4, 6 AsylbLG, nicht auf eine sog. Sachleistungsverschaffung, also auf eine Kostenübernahme als Sachleistung im weiten Sinne (Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung; zur ggf. notwendigen Beiladung des Leistungserbringers in diesen Fällen vgl. etwa BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R - juris Rn. 10 m.w.N.) ausgerichtet, sondern originär auf eine Sachleistung (vgl. zu dem das AsylbLG prägenden Sachleistungssystem etwa BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 17) bzw. - wie bereits ausgeführt - auf Freistellung von den Kosten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2022 - L 8 AY 46/20

    Asylbewerberleistung; Freistellungsanspruch; Gesundheitsleistungen; notwendige

    Anders als im Sozialhilferecht ist der Leistungsanspruch nach dem AsylbLG, insbesondere auf Gesundheitsleistungen nach §§ 4, 6 AsylbLG, nicht auf eine sog. Sachleistungsverschaffung, also auf eine Kostenübernahme als Sachleistung im weiten Sinne (Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung; zur ggf. notwendigen Beiladung des Leistungserbringers in diesen Fällen vgl. etwa BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R - juris Rn. 10 m.w.N.) ausgerichtet, sondern originär auf eine Sachleistung (vgl. zu dem das AsylbLG prägende Sachleistungssystem etwa BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 17) bzw. auf die Freistellung von den Kosten.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - L 7 AY 3594/21

    Asylbewerberleistungen - Leistungen bei Krankheit - Einsetzen der Leistungen -

    Zudem hat der Beklagte auch keine Kenntnis von einem Bedarf an konkreten Gesundheitsleistungen im Sinne der §§ 4, 6 AsylbLG gehabt, wobei der Leistungsanspruch nach diesen Vorschriften nicht auf eine sog. Sachleistungsverschaffung, also auf eine Kostenübernahme als Sachleistung im weiten Sinne (Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung; zur ggf. notwendigen Beiladung des Leistungserbringers in diesen Fällen vgl. etwa BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 10/12 R - juris Rdnr. 10 m.w.N.) ausgerichtet ist, sondern originär auf eine Sachleistung (vgl. zu dem das AsylbLG prägenden Sachleistungssystem etwa BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rdnr. 17) bzw. auf die Freistellung von den Kosten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 6. Oktober 2022 - L 8 AY 46/20 - juris Rdnr. 18).
  • SG Neubrandenburg, 05.03.2021 - S 6 AY 3/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Aus den gleichen Gründen kann der insoweit (auch) geltend gemachte Anspruch auf einen pauschalierten "Pandemiezuschlag" nicht mit Erfolg auf § 6 Abs. 1 AsylbLG gestützt werden kann, weil diese Vorschrift einen konkreten Bedarf "im Einzelfall" voraussetzt (BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 14 ff.).".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 8 AY 54/20
    Aus den gleichen Gründen kann der insoweit (auch) geltend gemachte Anspruch auf einen pauschalierten "Pandemiezuschlag" nicht mit Erfolg auf § 6 Abs. 1 AsylbLG gestützt werden kann, weil diese Vorschrift einen konkreten Bedarf "im Einzelfall" voraussetzt (BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 14 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2020 - L 8 AY 47/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2020 - L 8 AY 48/20
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