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   BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B   

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BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B (https://dejure.org/2008,15907)
BSG, Entscheidung vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B (https://dejure.org/2008,15907)
BSG, Entscheidung vom 25. November 2008 - B 5 R 308/08 B (https://dejure.org/2008,15907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entscheidung ohne Anwesenheit eines Beteiligten - Verlegung der mündlichen Verhandlung

  • Judicialis

    SGG § 160 Abs 2 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör; Entscheidung ohne Anwesenheit eines Beteiligten, Verlegung der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung oder -vertagung vorliegen (Leitherer, aaO, § 110 RdNr 4b) und diese beantragt wird bzw ein unvertretener Beteiligter wenigstens seinen Willen zum Ausdruck bringt, an der mündlichen Verhandlung teilnehmen zu wollen (vgl BSG vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - Juris RdNr 11).

    Ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins ist etwa die durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesene Erkrankung eines nicht vertretenen Beteiligten (vgl BVerwG NVwZ-RR 1999, 408 mwN; s auch BSG vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - Juris RdNr 12).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Rüge ist jedoch, dass der Beteiligte seinerseits alles getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).
  • BVerwG, 19.01.1999 - 8 B 186.98

    Zurückverweisung der Sache nach Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins ist etwa die durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesene Erkrankung eines nicht vertretenen Beteiligten (vgl BVerwG NVwZ-RR 1999, 408 mwN; s auch BSG vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - Juris RdNr 12).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 15/00 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Antrag auf Vertagung nach

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs hat auch zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; SozR 3-1500 § 128 Nr. 14).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 28/90

    Angemessene Äußerungsfrist zum Beweisergebnis

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs hat auch zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; SozR 3-1500 § 128 Nr. 14).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Vor allem in der mündlichen Verhandlung, dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (BSGE 44, 292, 293 = SozR 1500 § 124 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33), ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern.
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Wird als Verfahrensmangel die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) geltend gemacht, so liegt ein solcher Verstoß nur vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Vor allem in der mündlichen Verhandlung, dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (BSGE 44, 292, 293 = SozR 1500 § 124 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33), ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern.
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Rüge ist jedoch, dass der Beteiligte seinerseits alles getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B
    Wird als Verfahrensmangel die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) geltend gemacht, so liegt ein solcher Verstoß nur vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BSG, 10.04.2024 - B 11 AL 42/23 B
    Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Recht des Beteiligten auf Information über das Schicksal des Verlegungsantrags (zum Recht auf Information als Teil des Anspruchs auf rechtliches Gehör BVerfG vom 8.6.1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28, 35 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 2 S 7 f, juris RdNr 26; vgl BSG vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - RdNr 8) .
  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 8/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - Beitragszuschuss -

    Eine Versagung rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, weil die Klägerin nicht von den ihr im Verfahrensrecht eröffneten Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr BSG Beschluss vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - Juris RdNr 7; BVerwG Beschluss vom 31.8.1988 - 4 B 153/88 - Juris RdNr 10, jeweils mwN) .
  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Einen solchen Hinweis, der dem Schutz des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör dient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1995 - 6 B 56/94, juris Rn. 2; BSG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - B 5 R 308/08 B, juris Rn. 7 mwN; vom 12. Dezember 2013.

    (2) Verhandelt und entscheidet das Gericht trotz der Abwesenheit eines Beteiligten, ohne dass diesem bei der Ladung ein entsprechender Hinweis nach § 102 Abs. 2 VwGO erteilt worden ist, so stellt dies grundsätzlich einen Verfahrensfehler und zugleich auch eine - von der Klägerin hier auch hinreichend gerügte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127/83, juris Rn. 9 mwN) - Verletzung des Anspruchs des Beteiligten auf rechtliches Gehör dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1995 - 6 B 56/94, aaO; BSG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - B 5 R 308/08 B, aaO; vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 36/13 B, aaO; juris Rn. 4; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., aaO; Brüning in BeckOK VwGO, aaO).

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