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   BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R   

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BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R (https://dejure.org/2015,35010)
BSG, Entscheidung vom 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R (https://dejure.org/2015,35010)
BSG, Entscheidung vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R (https://dejure.org/2015,35010)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung - Exklusivliefervertrag der Krankenkasse mit einer Apotheke - Ausschluss aller anderen Apotheken von der Erbringung dieser Leistung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 5 S 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 129 Abs 5 S 3 SGB 5 vom 17.07.2009, § 129 Abs 5 S 1 SGB 5, § 129 Abs 5c SGB 5 vom 17.07.2009, § 129 Abs 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Exklusivliefervertrag über Zytostatikazubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung - Leistungsausschluss aller anderen Apotheken

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kein Vergütungsanspruch eines Apothekers für Zytostatikazubereitungen bei Exklusivliefervertrag der Krankenkasse mit einer Apotheke

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Exklusivliefervertrag über Zytostatikazubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung - Leistungsausschluss aller anderen Apotheken

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ApoG § 11; SGB V § 129; SGB V § 31
    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kein Vergütungsanspruch eines Apothekers für Zytostatikazubereitungen bei Exklusivliefervertrag der Krankenkasse mit einer Apotheke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Exklusivvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke entfaltet Konkurrenzschutz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Krankenkasse darf die Versorgung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; private Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgung von Kassenpatienten durch die preisgünstigste Apotheke

  • lto.de (Kurzinformation)

    Apothekenwahlrecht - Krankenkasse darf auf preisgünstigste Apotheke bestehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse darf die Versorgung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 27.11.2015)

    Zyto-Rezepturen: Rabattvertrag hat Vorrang vor Apothekenwahl

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen dürfen exklusive Lieferbeziehungen mit ausgewählten Apotheken vereinbaren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Patienten-Wahlrecht sticht Zytostatika-Ausschreibung nicht

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Wirtschaftlichkeitsgebot schlägt Apothekenwahlrecht

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 78 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Exklusivliefervertrag mit einer Apotheke über Zytostatikazubereitungen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 120, 122
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Nach der Rechtsprechung des für das Vertragsarztrecht zuständigen 6. Senats des BSG sind Vertragsärzte regelmäßig verpflichtet, den kostengünstigsten Bezugsweg zu wählen, wenn sie von der Krankenkasse hierauf hingewiesen werden und keine besonderen Umstände dagegen sprechen (BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - vorgesehen für SozR 4) .

    Denn solange die regelmäßige "ad hoc"-Bestellung keine medizinischen Vorteile bietet, sind die Vertragsärzte nicht nur bei der Wahl ihrer Bezugsquelle, sondern auch bei ihrer therapeutischen Vorgehensweise an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden (§§ 12 Abs. 1, 70 Abs. 1 Satz 2 SGB V, vgl auch BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - vorgesehen für SozR 4) .

  • BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94

    Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Zudem gehört der seinerseits ebenfalls der Schweigepflicht unterliegende Apotheker, der strikt an die Vorgaben der ärztlichen Verordnung gebunden ist, zum Kreis der zum "Wissen berufenen Personen" (vgl hierzu BGH, NJW 1995, 2915, 2916; Lackner in: Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl 2014, § 203 RdNr 17; Langkeit, NStZ 1994, 6).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 68/13

    Unlauterer Wettbewerb: Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers durch

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Jedenfalls sind die behandelnden Ärzten nach der Rechtsprechung des BGH berufsrechtlich nicht berechtigt, den Patienten ein vorformuliertes Formular vorzulegen, mit dem diese eine Erklärung zur Wahl eines bestimmten Leistungserbringers abgeben (vgl BGH, MedR 2015, 729; GRUR 2015, 283; VersR 2015, 999; MDR 2015, 292; insoweit enthält auch die Hessische Berufsordnung für Ärzte ein entsprechendes Empfehlungs- und Verweisungsverbot in § 31 Abs. 2 HBOÄ) .
  • BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13

    Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Die Bindung der Apotheker an das Wirtschaftlichkeitsgebot der Arzneimittelversorgung und damit die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung kann als überragend wichtiger Gemeinwohlbelang ausreichend sein, um selbst einen Eingriff mit berufswahlregelnder Wirkung zu rechtfertigen (BVerfG vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13, 1 BvR 3572/13 - Juris = NJW 2014, 2340; BVerfG vom 13.9.2005 - 2 BvF 2/03 - BVerfGE 114, 196) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein Vergütungsanspruch des Apothekers gegen die Krankenkasse bei Abgabe vertragsärztlich verordneter Arzneimittel an deren Versicherte lediglich als Pendant zur Lieferberechtigung und -verpflichtung des Apothekers (BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5 RdNr 16; BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 9 RdNr 21) .
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Die Bindung der Apotheker an das Wirtschaftlichkeitsgebot der Arzneimittelversorgung und damit die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung kann als überragend wichtiger Gemeinwohlbelang ausreichend sein, um selbst einen Eingriff mit berufswahlregelnder Wirkung zu rechtfertigen (BVerfG vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13, 1 BvR 3572/13 - Juris = NJW 2014, 2340; BVerfG vom 13.9.2005 - 2 BvF 2/03 - BVerfGE 114, 196) .
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein Vergütungsanspruch des Apothekers gegen die Krankenkasse bei Abgabe vertragsärztlich verordneter Arzneimittel an deren Versicherte lediglich als Pendant zur Lieferberechtigung und -verpflichtung des Apothekers (BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5 RdNr 16; BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 9 RdNr 21) .
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Nur soweit bestimmte Vorschriften reine Ordnungsfunktion haben, besteht kein Grund, dem Leistungserbringer trotz der Entlastung der Krankenkasse eine Entschädigung zu versagen (BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 mwN) .
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - räumlich kürzeste Wegstrecke zum

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Bereits die freie Arztwahl wird nach § 76 Abs. 2 SGB V durch die vom Versicherten zu tragenden Mehrkosten für den Fall eingeschränkt, dass ohne zwingenden Grund ein anderer als einer der nächst erreichbaren an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen oder medizinischen Versorgungszentren in Anspruch genommen wird (vgl hierzu BSG Urteil vom 8.9.2015 - B 1 KR 27/14 R - vorgesehen für SozR 4 - danach sind die erstattungsfähigen Fahrkosten auf Fahrten zum nächsterreichbaren Arzt beschränkt, auch wenn der Versicherte einen Arzt mit weiter entfernt gelegenem Praxissitz wählt) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
    Vielmehr sind die Kassen bei der Vergabe von Leistungen an Leistungserbringer europarechtlich zur Ausschreibung der Verträge verpflichtet, gerade um den Leistungserbringern gleichen Zugang zu den Verträgen zu gewähren, soweit den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt ist, Versorgungsverträge mit einzelnen Leistungserbringern, dh selektivvertraglich, zu schließen (vgl LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg - RdNr 71 ff Juris) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 1 SF 191/10

    Zuschlagsgestattung - Rahmenvereinbarung - Rahmenvertrag - parenteralen

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 1 SF 95/10

    Ausschreibung - Rahmenvereinbarung - Nachprüfungsantrag - Angebotskalkulation -

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen

  • Drs-Bund, 20.12.2006 - BT-Drs 16/3950
  • Drs-Bund, 11.01.2007 - BT-Drs 16/4020
  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Denn nur wenn die ausschreibende Krankenkasse dem Ausschreibungsgewinner in seinem Zuschlagsgebiet Exklusivität garantieren kann, gibt es für die potentiellen Bieter einen Anreiz, ein für die Krankenkasse wirtschaftlich günstiges Angebot zu unterbreiten (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R m.w.N.).

    Denn da diese nicht mehr versorgungs- und abrechnungsberechtigt sind, braucht die Ag deren Lieferungen an ihre Versicherten nicht zu erstatten (auch nicht aufgrund Bereicherungsrechts oder aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO., BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR/10 R m.z.N.).

    Vielmehr bestehen diese Ansprüche - auch nach Auffassung der von der ASt zitierten Sozialgerichte - nur innerhalb des "Vorrangs des Gesetzes", also nur soweit abschließende Rechtsvorschriften und/oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen (BSG, Urteil vom 10. März 2010, aaO.; vgl. auch BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO.: nur "im Rahmen der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben", wobei zu letzteren auch vertragliche Vereinbarungen zählen; vgl. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 24. August 2011, L 1 KR 74/09: nur "nach den für diese Art der Versorgung geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen").

    10. März 2010, aaO.; und vom 25. November 2015, aaO., jeweils m.z.N.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, L 1 KR 99/10 B ER).

    Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein anderes Unternehmen unter Ausschluss der eigenen weiteren Betätigungsmöglichkeiten im vergebenen Umfang tangiert also nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Marktteilnehmers (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO., m.z.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16).

    und damit auch sein Recht, hierbei die Apotheke frei zu wählen, nicht uneingeschränkt gilt, sondern unter dem Vorbehalt des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 S. 2 SGB V, § 70 SGB V) steht (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO., m.z.N.).

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 18/15 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch für Leistungen der häuslichen

    Leistungserbringer können ihre Zahlungsansprüche grundsätzlich im Wege der (echten) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend machen, denn es handelt sich dabei um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, ein Vorverfahren nicht durchzuführen und eine Klagefrist nicht einzuhalten ist (vgl zB BSGE 86, 166, 167 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 7; für Apotheken: BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 bis 3, 6, 7, 9 sowie SozR 4-2500 § 129a Nr. 1 ; BSG Urteil vom 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R - für BSGE und SozR 4-2500 § 129 Nr. 11 vorgesehen, jeweils mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Im Umfang eines solchen Exklusivliefervertrags würden alle anderen Anbieter von der Versorgungsberechtigung zulasten der vertragsschließenden Krankenkasse ausgeschlossen (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25 November 2015 - B 3 KR 16/15 R).

    Das vom SG angeführte Urteil des BSG vom 25. November 2015 (B 3 KR 16/15 R) sei auf § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V a.F. gestützt, den der Gesetzgeber in Reaktion auf dieses Urteil unmittelbar aufgehoben habe.

    Das BSG habe im Urteil vom 25. November 2015 (B 3 KR 16/15 R) bestätigt, dass exklusive Lieferrechte überhaupt erst rechtskonforme Ausschreibungen ermöglichten.

    Sie bietet dem pharmazeutischen Unternehmer überhaupt erst einen Anreiz, einen über die bereits gesetzlich vorgegebenen Preisnachlässe des § 130a Abs. 1, 1a, 3b, 3c SGB V hinausgehenden - freiwilligen - Rabatt zu vereinbaren (allg. zur Anreizfunktion bei Einzelverträgen zur Durchsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots: BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R - juris, Rn. 23; Baierl, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., Stand Juni 2020, § 130c Rn. 60).

    Zunächst diente diese Regelung als lex specialis, das abweichende Regelungen von Bestimmungen des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 SGB V (durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker) und der ergänzenden Verträge nach § 129 Abs. 5 Satz 1 SGB V (durch die Krankenkassen oder ihre Verbände können mit der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisation der Apotheker auf Landesebene) über die Versorgung mit Rabattarzneimitteln durch Apotheken durch Verträge zwischen der Krankenkasse und Apotheken unmittelbar erlaubte (BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R - juris, Rn. 20).

    Diesbezüglich liegt die Wahl der Bezugsquelle im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nicht beim Versicherten, sondern allein beim Arzt (BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R - juris, Rn. 32).

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17

    Beschaffen der Applikationsarzneimittel durch die Ärzte und Anwendung in ihrer

    Bei derartigen Arzneimitteln kann es dem behandelnden Arzt nicht zugemutet werden, die Verantwortung für eine Behandlung mit diesen empfindlichen Zubereitungen zu übernehmen, wenn er nicht die vollständige Kontrolle über den Beschaffungsweg, die zwischenzeitlichen Lagerungsbedingungen, einschließlich der Zugriffsmöglichkeiten und des Zeitablaufs hat (vgl. hierzu BSGE 120, 122 Rn. 33).
  • VK Bund, 16.01.2017 - VK 1-130/16

    Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus

    Ferner sei zu beachten, dass der ausgeschriebenen Festpreisvereinbarung vorliegend die - nach der Grundsatzentscheidung des BSG vom 25. November 2015 (Az.: B 3 KR 16/15 R) zulässige - Einräumung der Exklusivversorgung im bezuschlagten Gebietslos durch den Auftragnehmer gegenüberstehe.

    Im Gegenteil sind gerade solche Individualvereinbarungen spezieller als die Hilfstaxe, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) für allgemeine Fälle ausgehandelt wird (§ 129 Abs. 5 S. 1, Abs. 5c SGB V), und somit vorrangig (ebenso: BSG, Urteil vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R, Rz. 20 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2010, L 21 SF 152/10 Verg; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11 m.w.N.).

    Denn erstens wird bei der Abgabe von parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten praktisch gar nicht tangiert, weil solche Zubereitungen vom verordnenden Arzt ohne Einflussnahme des Patienten in einer Apotheke bestellt und dem versicherten Patienten unmittelbar in der Betriebsstätte des Arztes verabreicht werden (vgl. § 11 Abs. 2 ApoG) - d.h. der betreffende Versicherte kommt bei diesen Zubereitungen anders als bei anderen Arzneimittelverordnungen gar nicht selbst mit der Apotheke in Kontakt (so auch BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO., Rz. 26 ff.).

    Dementsprechend ging auch der Gesetzgeber bei der Einführung des § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V davon aus, dass das Apothekenwahlrecht hierdurch gar nicht betroffen wird (vgl. hierzu die Nachweise und Zitate bei BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO., Rz. 33 a.E.).

    dem Versicherten dann entweder nicht von seiner Krankenkasse erstattet oder er muss jedenfalls eine Zuzahlung entrichten (vgl. mit zahlreichen Beispielen BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO., Rz. 28 f.).

    Abgesehen davon hätte eine Apotheke ohne Exklusivlieferrecht keinen Anreiz, Abschläge auf die Hilfstaxe zu vereinbaren (BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO., Rz. 21 ff.).

    Umgekehrt formuliert kann § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V seinen Zweck nur erreichen, wenn ausschließlich die Vertragsapotheke exklusiv berechtigt ist, die verordnende Zubereitung herzustellen und zu liefern; Lieferungen anderer Apotheken braucht die betreffende Krankenkasse nicht zu erstatten (so auch BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO., Rz. 35 f., 42 m.w.N.).

    Ob dieser Preis als "echter" Abgabepreis vereinbart wird oder sich - wie hier - mithilfe eines fixen Abschlags auf einen bestimmten Stand der Hilfstaxe errechnet, ist vor diesem Hintergrund gleichgültig (das BSG hat in seiner o.g Entscheidung die Zulässigkeit der Vereinbarung von Abschlägen auf die Hilfstaxe nach § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V nicht einmal angesprochen, vgl. Urteil vom 25. November 2015, aaO., Rz. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18

    Krankenversicherung - Lieferung von Sprechstundenbedarf durch

    Alle anderen Leistungserbringer würden von der Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden Krankenkassen für den Zeitraum der Vertragslaufzeit ausgeschlossen (Hinweis auf den vorgelegten Beschluss des SG vom 1. Dezember 2016 - S 11 KR 3428/16 ER - sowie BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R).

    Zum einen sei diese Norm nur für Exklusivverträge mit Apotheken anwendbar und zum anderen sei aufgrund dieser ausdrücklichen Normierung erkennbar, dass die Einschränkung der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage bedürfe, wie dies auch der vom SG zitierten Entscheidung des BSG (Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R) zu entnehmen sei.

    In Ermangelung einer Rechts- oder Vertragsgrundlage, die die Lieferberechtigung beschränke oder ausschließe, könne auch unter Verweis auf die Entscheidung des BSG vom 25. November 2015 (B 3 KR 16/15 R) eine Vergütungsverweigerung nicht gerechtfertigt werden.

    Die Klägerin hat mit der erhobenen (echten) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG die richtige Klageart gewählt; denn es handelt sich bei der auf Zahlung der Vergütung für belieferte Verordnungen von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf gerichteten Klage eines Lieferanten für pharmazeutische Produkte gegen eine Krankenkasse um einen sog. Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (vgl. allg. BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R - juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Die Wahl der Bezugsquelle liegt allein beim Arzt (BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R - juris, Rn. 32).

  • LSG Sachsen, 30.05.2017 - L 1 KR 244/16

    Keine Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie

    Abgesehen davon versteht sich von selbst, dass ein Krankenhaus Versicherte, bei denen aus medizinischer Sicht eine ambulante Behandlung zur Erreichung der angestrebten Behandlungsziele ausreicht, nicht nur deshalb voll- oder teilstationär aufnehmen und behandeln darf, um das mit § 14 Abs. 7 ApoG verbundene Abgabeverbot und die Arzneimittelpreisbindung sowie ggf. Rabattverträge nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V in der bis 12. Mai 2017 geltenden Fassung bzw. nunmehr nach § 130a Abs. 8a SGB V in der ab 13. Mai 2017 geltenden Fassung zu umgehen (zur Umgehung von Rabattverträgen nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V a.F. und zur "prinzipiellen Exklusivität der Lieferbeziehungen" als essenzielle Voraussetzung solcher Rabattverträge vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R - juris Rn. 23).
  • LSG Hessen, 26.01.2017 - L 8 KR 331/14

    In Apotheke hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur

    Gegen das am 30. September 2014 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 6. Oktober 2014 Berufung beim Hessischen Landessozialgericht eingelegt und auf das vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängige Revisionsverfahren (Az. B 3 KR 16/15 R) gegen ein Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 29. August 2014 (Az. S 13 KR 344/14) hingewiesen.

    Das BSG hat mit Urteil vom 25. November 2015 (Az. B 3 KR 16/15 R) entschieden, § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V erlaube den Krankenkassen, die Versorgung ihrer Versicherten mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten durch Verträge mit Apotheken sicherzustellen.

    Dem stehe die Entscheidung des BSG (Urteil vom 25. November 2015, Az. B 3 KR 16/15 R) nicht entgegen, da der Sachverhalt des dort entschiedenen Falls in wesentlichen Teilen anders gewesen sei als der vorliegende.

    Demgegenüber ist bei der gesetzlich vorgesehenen Direktbelieferung der Arztpraxis mit parentalen Zubereitungen ein berechtigtes Interesse der Versicherten an der freien Wahl der Apotheke nicht zu erkennen (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R, juris Rn. 30).

    Soweit der Kläger einen Vertrauensschutz auf die Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 27. Dezember 2013 und vom 22. Januar 2014 begründen möchte, verweist der Senat nochmals auf die Entscheidung des BSG (Urteil vom 25.11.2015, Az. B 3 KR 16/15 R, a.a.O., Rdnr. 43).

  • BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R

    Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken -

    Dabei handelt es sich um einen Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt; ein Vorverfahren war daher nicht durchzuführen und auch eine Klagefrist nicht einzuhalten (vgl zB BSGE 120, 122 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 11, RdNr 14 mwN) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats darf die Krankenkasse ihre ohne Rechtsgrund erbrachten Zahlungen im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs von einem Apotheker als Leistungserbringer zurückfordern oder im Wege der Aufrechnung von einer späteren Rechnung absetzen (retaxieren), soweit sie dabei die hierfür im Verhältnis zwischen den Beteiligten vorgesehenen vertraglichen Vereinbarungen einhält (vgl zB BSGE 120, 122 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 11, RdNr 15 mwN) .

    Auf diese Weise konnte der Beklagte zu 1. immerhin - als milderes Mittel - einen Preiswettbewerb der durch ihn repräsentierten Apotheker untereinander sowie eine Versorgung durch lediglich einen einzigen Ausschreibungsgewinner und den damit verbundenen gänzlichen Ausschluss aller anderen potenziellen für eine Leistungserbringung in Betracht kommenden Apotheken - einschließlich des Klägers - verhindern (vgl zu einer solchen - rechtlich allerdings beanstandungsfreien - Ausschlusswirkung durch Vergabeverfahren mit Einzelzuschlag im Zusammenhang mit Zytostatika-Zubereitungen BSGE 120, 122 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 11, Leitsatz und RdNr 18 ff) .

  • BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 16/16 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Apotheker - Geltendmachung einer

    Das Rechtsschutzbegehren eines Apothekers, der von den Krankenkassen vertretene Rechtspositionen bzw von ihnen geltend gemachte Ansprüche für rechtswidrig und als seine eigenen Rechte verletzend erachtet, kann daher nach ständiger Rechtsprechung auch nicht im Wege der Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG verfolgt werden, sondern - so die prozessuale Konsequenz - im Wege einer allgemeinen Leistungsklage (so zum Ganzen: BSGE 77, 194, 197 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 S 3 f; BSGE 94, 213 RdNr 8 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 RdNr 10 mwN; BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 2 RdNr 13; BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5, RdNr 12 ff mwN; BSG E 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 10, 13; BSGE 120, 122 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 11, RdNr 14 mwN; ähnlich aus dem Heilmittelbereich zB: BSGE 66, 159, 161 = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 124 Nr. 4 RdNr 14; BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 6 RdNr 11 f mwN; Senatsurteil vom 16.3.2017 - B 3 KR 24/15 R - Juris RdNr 13, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, s insoweit BSG-Terminbericht Nr. 8/17 vom 16.3.2017 zu Fall 1 - im Anschluss an BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 6 RdNr 11 ; aus dem Hilfsmittelbereich: BSG SozR 4-2500 § 127 Nr. 5 RdNr 9 mwN; BSGE 115, 40 = SozR 4-2500 § 302 Nr. 1, RdNr 11 mwN; aus dem Krankenhausbereich BSGE 86, 166, 167 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3 S 20; BSGE 100, 164 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 12, RdNr 10; BSGE 102, 172 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13, RdNr 9; BSGE 120, 122 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 11, RdNr 14 mwN; BSG SozR 4-2500 § 129a Nr. 1 RdNr 11 mwN ) .
  • SG Stuttgart, 26.03.2019 - S 5 KA 1359/17

    Kein Apothekenwahlrecht bei Versorgung mit Arzneimitteln durch eine

  • SG Mannheim, 12.07.2018 - S 2 KR 1138/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 333/13

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers - Retaxierung -

  • VK Bund, 21.09.2016 - VK 2-87/16

    Rabattvertrag Zytostatika; Kartell- und Sozialrecht im Nachprüfungsverfahren;

  • BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 4/22 R

    Kann die Krankenkasse dem Vergütungsanspruch eines Großhändlers, der zur

  • LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17

    Abgabe von Blutzuckerstreifen an die Versicherten

  • BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 6/22 R

    Krankenversicherung - Lieferung von Sprechstundenbedarf durch pharmazeutischen

  • VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16

    Angaben des Auftraggebers für die Kalkulation von Rabattverträgen

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16

    Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 3798/16

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2024 - L 4 KR 3239/21

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vergütungsanspruch einer Apotheke

  • LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18

    Vereinbarung über Lieferung eines Grippeimpfstoffs: Öffentlicher Auftrag?

  • VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16

    Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2017 - L 4 KR 3408/15

    Krankenversicherung - Apothekervergütung - Herstellung von Vitaminspritzen -

  • BSG, 30.08.2017 - B 3 KR 35/17 B
  • VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

  • BSG, 11.07.2019 - B 3 KR 62/18 B

    Rückerstattung von Vergütung an eine Krankenkasse durch einen Leistungserbringer

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • SG Berlin, 08.01.2018 - S 81 KR 1905/12

    Krankenversicherung - Auskunftsanspruch des GKV-Spitzenverbandes nach § 129 Abs

  • SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 1134/18

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vergütungsanspruch einer Apotheke

  • LSG Hamburg, 17.02.2022 - L 1 KR 145/19

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vergütungsanspruch einer Apotheke

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 1-41/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - L 5 KR 3774/19
  • SG Frankfurt/Main, 09.09.2018 - S 35 KR 304/18
  • VK Bund, 02.03.2018 - VK 1-165/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

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