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   BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R   

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https://dejure.org/2015,35244
BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R (https://dejure.org/2015,35244)
BSG, Entscheidung vom 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R (https://dejure.org/2015,35244)
BSG, Entscheidung vom 25. November 2015 - B 3 KR 3/15 R (https://dejure.org/2015,35244)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld an pflichtversicherten Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Zahlung von Verletztengeld aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung als Unternehmer

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 4 SGB 5 vom 20.12.1988, § 11 Abs 5 S 1 SGB 5 vom 21.07.2012, § 47 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 01.11.1996, § 47 Abs 1 SGB 7, Art 2 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld aufgrund einer Pflichtversicherung wegen hauptberuflicher Erwerbstätigkeit - gleichzeitige Zahlung von Verletztengeld aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung wegen nebenberuflicher ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld an pflichtversicherten Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Zahlung von Verletztengeld aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung als Unternehmer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines selbstständigen Unternehmers auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitigem Erhalt eines Verletztengeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorrang der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Anspruchskonkurrenz von Verletztengeld und Krankengeld - Unfall bei neben-beruflicher selbstständiger Tätigkeit - Verletztengeld aus freiwilliger Unternehmerversicherung kraft Satzung - daneben (hauptberufliche) Tätigkeit im Angestelltenverhältnis - kein ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld aufgrund einer Pflichtversicherung wegen hauptberuflicher Erwerbstätigkeit - gleichzeitige Zahlung von Verletztengeld aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung wegen nebenberuflicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 11 Abs. 5 S. 1; SGB V § 47; SGB VII § 47
    Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitigem Bezug von Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Anwendung der Ausschlussregelung des § 11 Abs. 5 S. 1 SGB V bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; private Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 120, 113
  • NJW 2016, 10
  • NJW 2016, 2061
  • NZA 2016, 752
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 13/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - kein Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R
    Die entsprechende Grundsatzentscheidung des 1. Senats des BSG aus dem Jahr 2002 (Urteil vom 25.6.2002 - B 1 KR 13/01 R - BSGE 89, 283 = SozR 3-2500 § 11 Nr. 3) sei auf den vorliegenden Fall übertragbar, obgleich es dort um die umgekehrte Situation des Arbeitsunfalls eines Unternehmers bei freiwilliger Versicherung in der GKV und Pflichtversicherung in der GUV gegangen sei.

    Die unterschiedliche Behandlung der genannten Personengruppen ist eine unvermeidliche Folge der Entscheidung des Gesetzgebers, die GKV von Leistungen für anderweitig versicherte Risiken freizustellen (vgl Urteil des 1. Senats des BSG vom 25.6.2002 - B 1 KR 13/01 R - BSGE 89, 283 = SozR 3-2500 § 11 Nr. 3) .

  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Mehrfachbeschäftigung - Verletztenrente - Beginn

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R
    Vergleichbare Wertungen liegen dem Urteil des für die GUV zuständigen 2. Senats des BSG vom 23.7.2015 (B 2 U 6/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2700 § 72 Nr. 1 vorgesehen) zugrunde.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R
    Solange das nicht geschehen ist, kann der Ausschluss des Krg-Anspruches nicht eintreten, weil dies weder mit Art. 3 Abs. 1 GG - im Verhältnis zu Personen, die sich in ihrer selbstständigen Tätigkeit privat unfallversichert oder auf den Unfallversicherungsschutz ganz verzichtet haben - noch mit Art. 2 Abs. 1 GG - unter der Perspektive der Pflichtversicherung in der GKV (BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) - vereinbar wäre.
  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96

    Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht -

    Auszug aus BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R
    Voraussetzung für den Ausschluss ist die konkrete Leistungspflicht bzw Zuständigkeit des UV-Trägers (BSGE 81, 103, 107 f = SozR 3-1300 § 105 Nr. 4 S 9) .
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2017 - 5 U 15/17

    Anspruch des Krankentagegeldversicherers auf Rückzahlung gewährter Leistungen

    (3) Eine rechtliche Grundlage für die in der Berufungsbegründung angesprochenen Parallelen zum Sozialrecht, für das der Beklagte unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 26.11.2015 - B 3 KR 3/15 R, r+s 2017, 52) darauf hinweist, Ansprüche auf Krankengeld und Verletztengeld könnten unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander bestehen, sieht der Senat nicht.
  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 318/13

    Betriebsrente von einer Zusatzversorgungskasse in Bayern: Ruhen der Betriebsrente

    Dieses Verständnis setzt allerdings voraus, dass zwischen beiden Ansprüchen eine Kongruenz hinsichtlich des auszugleichenden Einnahmeausfalls besteht (vgl. zur Kongruenz auch BSG, Urteil vom 25. November 2015  B 3 KR 3/15 R, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, hier zitiert aus juris Rn. 10 und 24).
  • SG München, 23.05.2017 - S 23 U 18/17

    Analoge Anwendung des § 47a SGB V zur Vermeidung der Schlechterstellung bei Bezug

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. November 2015 (Az. B 3 KR 3/15 R).

    Vielmehr ist allgemein davon auszugehen, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung typischerweise eher höher sind als diejenigen der gesetzlichen Krankenversicherung (so auch BSG, Urteil vom 25. November 2015 aaO., juris Rz. 17, 20).

  • LSG Hamburg, 27.10.2021 - L 1 KR 41/20

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit

    Der Vergütungsanspruch für eine Krankenhausbehandlung (und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse) entstehe dem Grunde nach unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgte und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich sei (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2015, B 3 KR 3/15 R, m.w.N.) und bemesse sich bezüglich der Höhe nach § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Anlage 1 der hier maßgeblichen Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2016 sowie dem am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Landesvertrag Mecklenburg-Vorpommern (Vertrag gemäß § 112 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V über die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2019 - L 7 AL 66/18

    Aufhebung einer Arbeitslosengeldbewilligung

    Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob der Kläger gegen seine Krankenkasse ab dem 13. Juli 2016 einen Anspruch auf Krankengeld hatte, was im Hinblick auf BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 3/15 R - nicht abwegig erscheint.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 KR 3743/16
    Bei Bezug von Verletztengeld kann aufgrund von § 11 Abs. 5 SGB V ein Anspruch auf Krg schon dem Grunde nach nicht entstehen, denn nach dieser Vorschrift besteht auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit iS der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind; auch ein sog Spitzbetrag in Form eines ergänzenden Krg kann deswegen nicht in Anspruch genommen werden (vgl BSG 25.11.2015, B 3 KR 3/15 R, BSGE 120, 113 = SozR 4-2500 § 11 Nr. 3; Knorr/Krasney in Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, Stand 2/14, § 49 SGB V, Rdnr 33 ff).
  • SG Hamburg, 06.10.2022 - S 18 KR 4076/19

    Bestimmung des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses bei Verlegung des

    Der Vergütungsanspruch für eine Krankenhausbehandlung (und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse) entsteht (a.) dem Grunde nach unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2015, B 3 KR 3/15 R, m.w.N.) und bemisst sich (b.) bezüglich der Höhe nach § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) - jeweils in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung - und der hier maßgeblichen Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2018 sowie dem am 01.01.2003 in Kraft getretenen Vertrag "Allgemeine Bedingungen der Krankenhausbehandlung" nach § 112 Abs. 1, 2 Nr. 1 SGB V vom 19.12.2002.
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