Rechtsprechung
BSG, 26.01.2022 - B 4 AS 3/21 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Bundessozialgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Fahrtkosten - Strafhaftbesuch - Lebensgefährte - Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen - Unabweisbarkeit - Kostensenkungsmöglichkeiten - rewis.io
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Fahrtkosten - Strafhaftbesuch - Lebensgefährte - Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen - Unabweisbarkeit - Kostensenkungsmöglichkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; Anforderungen an die Unabweisbarkeit eines Härtefallmehrbedarfs zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen - hier für die Übernahme von Fahrtkosten von Besuchen des Lebensgefährten in der ...
- datenbank.nwb.de
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Fahrtkosten - Strafhaftbesuch - Lebensgefährte - Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen - Unabweisbarkeit - Kostensenkungsmöglichkeiten
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
M.S. ./. Jobcenter Halle
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf - Fahrtkosten - Strafhaftbesuch - Lebensgefährte
Verfahrensgang
- SG Halle, 16.03.2017 - S 24 AS 1574/15
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2020 - L 2 AS 346/17
- BSG, 26.01.2022 - B 4 AS 3/21 R
Papierfundstellen
- NZS 2022, 714
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
bis 31.8.2019, nachdem der Kläger seinen Antrag in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf diesen Zeitraum beschränkt hat (…zur Zulässigkeit der Begrenzung des Streitgegenstands auf einzelne Monate BSG vom 11.2.2015 - B 4 AS 27/14 R - BSGE 118, 82 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 21, RdNr 10; zuletzt BSG vom 26.1.2022 - B 4 AS 3/21 R - RdNr 11 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) . - BSG, 04.08.2022 - B 8 SO 26/22 BH
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII …
Es ist nicht erkennbar, weshalb der unbestimmte Rechtsbegriff der "Unausweichlichkeit" vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Verhältnis von pauschaliertem Regelsatz zu unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfen, die im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich sind (vgl nur BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 260 = juris RdNr 206 ff) , und der Rechtsprechung des BSG zu unabweisbaren Mehrbedarfen zur Existenzsicherung im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 6 SGB II (zuletzt BSG vom 26.1.2022 - B 4 AS 3/21 R - RdNr 16 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) weiterer Ausformung in rechtlicher Hinsicht bedürfte.