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   BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 23/18 R   

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https://dejure.org/2019,5495
BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 23/18 R (https://dejure.org/2019,5495)
BSG, Entscheidung vom 26.02.2019 - B 1 KR 23/18 R (https://dejure.org/2019,5495)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - B 1 KR 23/18 R (https://dejure.org/2019,5495)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - L 11 KR 287/17

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine intravitreale

    Gegenstand des Rechtsstreits sind die in einer Klage im Wege der objektiven Klagehäufung (§ 56 SGG) zusammen verfolgten zulässigen Klagebegehren: Die allgemeine Leistungsklage gerichtet auf Sachleistung und die isolierten Anfechtungsklagen gegen die Ablehnungsentscheidung und die Rücknahmeentscheidung (st.Rspr., vgl. z.B. BSG, Urteile vom 11.9.2018 - B 1 KR 1/18 R - und vom 26.02.2019 - B 1 KR 23/18 R -).

    aa) Die Beklagte regelte mit der Ablehnung der Leistung (Bescheid vom 28.04.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.10.2016) weder ausdrücklich noch sinngemäß, weder förmlich noch inhaltlich eine Rücknahme, eine Aufhebung oder einen Widerruf (vgl. hierzu §§ 45, 47, 48 SGB X) der fingierten Genehmigung (vgl. st.Rspr., z.B. BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 1 KR 23/18 R -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2020 - L 4 KR 248/18
    § 13 Abs. 3 a SGB V ist erst mit Wirkung zum 26. Februar 2013 (Art. 5 des Gesetzes, BGBl. 2013, I, S. 282: am Tag nach der Verkündung, hier am: 25. Februar 2013) in Kraft getreten und findet nur Anwendung auf Anträge, die nach Inkrafttreten der Vorschrift gestellt wurden (BSG, Urt. v. 26.2.2019 - B 1 KR 23/18 R, Rn. 13; Urt. v. 7.11.2017 - B 1 KR 2/17 R, Rn. 21; Urt. v. 11.5.2017 - B 3 KR 6/16 R, Rn. 13; BSG, Urt. v. 8.3.2016 - B 1 KR 25/15 R, NZS 2016, 464, Rn. 9), wobei der Antrag der Klägerin im Oktober 2011 gestellt wurde.
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