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   BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R   

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https://dejure.org/2019,5840
BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R (https://dejure.org/2019,5840)
BSG, Entscheidung vom 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R (https://dejure.org/2019,5840)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - B 11 AL 15/18 R (https://dejure.org/2019,5840)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern - Berücksichtigung von österreichischen Zeiten der Versicherungspflicht vor Eintritt der Kindererziehung - Zusammenrechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 2a S 1 Nr 1 SGB 3, § 142 Abs 1 SGB 3, Art 5 Buchst b EGV 883/2004, Art 6 EGV 883/2004, Art 61 Abs 1 S 1 EGV 883/2004
    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern - Berücksichtigung von österreichischen Zeiten der Versicherungspflicht vor Eintritt der Kindererziehung - Zusammenrechnung

  • rewis.io

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern - Berücksichtigung von österreichischen Zeiten der Versicherungspflicht vor Eintritt der Kindererziehung - Zusammenrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern - Berücksichtigung von österreichischen Zeiten der Versicherungspflicht vor Eintritt der Kindererziehung - Zusammenrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    S. B. ./. Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitslosenversicherung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 797
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-522/10

    Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EG)

    Auszug aus BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R
    Die vom LSG ausführlich erörterte Frage der Tatbestandsgleichstellung nach Art. 5 VO (EG) 883/2004 (ausführlich hierzu auch Vießmann, ZESAR 2018, 449, 452 ff, unter Rückgriff auf den Sachverhalt des vorliegenden Falles mit Ausnahme der Besonderheit der für 2012 bescheinigten Zeit), sowie die sich daran anschließende Problematik der primärrechtlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit, wären erst für diese Zeiten der Kindererziehung von Bedeutung (instruktiv - zur gebotenen Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung in der Rentenversicherung - EuGH vom 19.7.2012 - C-522/10 ) .
  • LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11

    Arbeitslosengeld; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Leistungen aus der

    Auszug aus BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R
    Deren Anerkennung könnte entgegenstehen, dass während der Zeiten der Kindererziehung bis zum Umzug der Klägerin mit ihrer Familie nach Deutschland im Januar 2011 kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bestanden hat und deshalb diese Zeiten wegen § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 SGB III, der einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland fordert, nicht ohne Weiteres zu berücksichtigen wären; den Erziehungszeiten in Deutschland ab Januar 2011 könnten in diesem Fall die unmittelbar vorhergehenden Versicherungszeiten fehlen (so in einem vergleichbaren Fall Sächsisches LSG vom 5.12.2013 - L 3 AL 36/11 - RdNr 30 ff) .
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

    Auszug aus BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R
    Unter diesen Voraussetzungen darf ein Grundurteil, das hier allein Gegenstand des Revisionsverfahrens ist, auch unabhängig von einer Prüfung der Anspruchsdauer ergehen (so BSG vom 23.2.2017 - B 11 AL 4/16 R - juris RdNr 15) .
  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R
    Insofern bestimmt Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 987/2009, dass die vom Träger eines Mitgliedstaats ausgestellten Dokumente, in denen der Status einer Person für die Zwecke der Anwendung der Grundverordnung und der Durchführungsverordnung bescheinigt wird, sowie Belege, auf deren Grundlage die Dokumente ausgestellt wurden, für die Träger der anderen Mitgliedstaaten so lange verbindlich sind, wie sie nicht von dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgestellt wurden, widerrufen oder für ungültig erklärt werden (vgl zu den Einzelheiten zuletzt BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R -, SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 26 mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 18 AL 169/18
    Insofern bestimmt Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 987/2009, dass die vom Träger eines Mitgliedstaats ausgestellten Dokumente, in denen der Status einer Person für die Zwecke der Anwendung der Grundverordnung und der Durchführungsverordnung bescheinigt wird, sowie Be-lege, auf deren Grundlage die Dokumente ausgestellt wurden, für die Träger der anderen Mitgliedstaaten - und auch für die nationalen Gerichte - so lange verbindlich sind, wie sie nicht von dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgestellt wurden, wider-rufen oder für ungültig erklärt werden (vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 26. Februar 2019 - B 11 AL 15/18 R = SozR 4-4300 § 26 Nr. 9 - Rn 18; BSG, Urteil vom 23. Oktober 2018 - B 11 AL 20/17 R = SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 - Rn 26 mwN; Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11. November 2004 - C-372/02 (Adanez-Vega)).

    Ob weitere Anhaltspunkte für eine unrichtige Bewertung durch die UWV bestehen, ist danach nicht entscheidungserheblich (vgl so ausdrücklich BSG, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 11 AL 15/18 R - Rn 18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2022 - L 18 AL 46/20

    Begriff des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zur Bestimmung des für den

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Beklagte und das Gericht an den Inhalt der Bescheinigung gebunden, solange die Bescheinigung - wie hier - nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt worden ist (EuGH, Urteil vom 11. November 2004 - C-372/02 -, juris Rn. 36; vgl. auch BSG, Urteile vom 26. Februar 2019 - B 11 AL 15/18 R -, juris Rn. 19, vom 23. Oktober 2018 - B 11 AL 20/17 R -, juris Rn. 26 und vom 17. März 2015 - B 11 AL 12/14 R -, juris Rn. 18).
  • BSG, 14.09.2023 - B 11 AL 16/23 B
    Vor diesem Hintergrund wäre - auch unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (vgl Senatsurteil vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 26, mwN auch zur Rechtsprechung des EuGH; Senatsurteil vom 26.2.2019 - B 11 AL 15/18 R - SozR 4-4300 § 26 Nr. 9 RdNr 18) - eine Auseinandersetzung mit der Bindungswirkung dieser Bescheinigung gegenüber der Beklagten und den Gerichten erforderlich gewesen.
  • BSG, 17.05.2021 - B 11 AL 17/21 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Breitenwirkung einer

    Er legt aber die Klärungsbedürftigkeit schon deswegen nicht dar, weil er sich nicht mit der vom Berufungsgericht für seine Position herangezogenen Rechtsprechung des BSG ( BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 26; BSG vom 26.2.2019 - B 11 AL 15/18 R - SozR 4-4300 § 26 Nr. 9 RdNr 18) auseinandersetzt.
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