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   BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R   

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BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R (https://dejure.org/2020,3018)
BSG, Entscheidung vom 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R (https://dejure.org/2020,3018)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - B 5 R 21/18 R (https://dejure.org/2020,3018)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - multilaterale Zusammenrechnung von in Deutschland, Serbien und Frankreich zurückgelegten Versicherungszeiten bei Anwendung des SozSichAbk ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - multilaterale Zusammenrechnung von in Deutschland, Serbien und Frankreich zurückgelegten Versicherungszeiten - Zuständigkeit des zuerst ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte; Erfüllung der erforderlichen Wartezeit von 420 Monaten unter Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in Serbien, Frankreich und Deutschland

  • rewis.io

    Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - multilaterale Zusammenrechnung von in Deutschland, Serbien und Frankreich zurückgelegten Versicherungszeiten bei Anwendung des SozSichAbk ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte

  • datenbank.nwb.de

    Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - multilaterale Zusammenrechnung von in Deutschland, Serbien und Frankreich zurückgelegten Versicherungszeiten bei Anwendung des SozSichAbk ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    V. T. ./. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

    Rentenversicherung

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.05.1984 - GS 1/82

    Anrechnung von Versicherungszeiten - Versicherungsfälle vor dem 1. 7. 1982 -

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    Es entspricht vielmehr dem gemeinsamen Zweck der zwischenstaatlichen und überstaatlichen Regelungen auf dem Gebiet der Rentenversicherung, dass eine Versicherte, die in verschiedenen Staaten tätig war, Ansprüche erwirbt, die ihr gesamtes Versicherungs- und Arbeitsleben widerspiegeln und alles umfassen, was sie durch ihre Beitragsleistung rentenrechtlich verdient hat (ebenfalls zur Erfüllung der Wartezeit vgl BSG - Großer Senat - Beschluss vom 29.5.1984, GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 31 ff = SozR 2200 § 1250 Nr. 20) .

    Die Zusammenrechnung mehrerer in verschiedenen Staaten zurückgelegter Zeiten folgt aus ihrer Anrechnungsfähigkeit nach innerstaatlichem deutschem Recht (vgl BSG Urteil vom 8.3.1972 - 11 RA 46/71 - BSGE 34, 90, 93 = SozR Nr. 5 zu § 1263 RVO; BSGE 57, 23, 28 f = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 30; BSG Urteil vom 23.4.1990 - 5 RJ 70/89 - juris RdNr 19) .

    Der Große Senat des BSG hat im Beschluss vom 29.5.1984 (GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 30 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 31) zu Art. 2 Abs. 2 DJSVA und inhaltlich ähnlichen Bestimmungen in anderen Abkommen ausgeführt, dass diese einer "multilateralen" Zusammenrechnung verschiedener ausländischer Versicherungszeiten mit deutschen Zeiten nicht im Wege stünden.

    Soweit die Beklagte rügt, das angefochtene Urteil lasse die Berechnung der Rente für schwerbehinderte Menschen völlig offen, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Frage, wie die Rente der Höhe nach zu berechnen ist, nicht die Frage berührt, ob die Wartezeit erfüllt ist (Großer Senat des BSG Beschluss vom 29.5.1984 - GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 33 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 34 f) .

    Der Große Senat des BSG hat im Beschluss vom 29.5.1984 (GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 34 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 35; ihm folgend BSG Urteil vom 23.4.1990 - 5 RJ 70/89 - juris RdNr 21) entschieden, dass in den Fällen, in denen in mehreren, denselben Wanderarbeitnehmer begünstigenden völkerrechtlichen Abkommen verschiedene deutsche Rentenversicherungsträger für zuständig erklärt worden seien, im Wege der Rechtsfortbildung eine abschließende Zuständigkeit eines deutschen Trägers zur Gesamtentscheidung bestimmt werden müsse.

  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 60/91

    Versicherungsfall - Eintrittszeitpunkt - Wartezeit - Deutschland - Österreich -

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    Durch solche Klauseln wird die gleichzeitige Anwendung mehrerer Abkommen oder überstaatlicher Regelungen ausgeschlossen und klargestellt, dass die durch das Abkommen Begünstigten vom anderen Staat nicht begünstigt werden, soweit dieser Abkommen mit Drittstaaten abgeschlossen hat (vgl BSG Urteil vom 20.4.1993 - 5 RJ 60/91 - BSGE 72, 196, 200 f = SozR 3-6678 Nr. 2 Nr. 1 S 6) .

    Die Urteile des 13. Senats des BSG vom 21.1.1993 (13 RJ 7/91 - BSGE 72, 25 = SozR 3-6852 Nr. 2 Nr. 2) sowie des 5. Senats des BSG vom 20.4.1993 (5 RJ 60/91 - BSGE 72, 196 = SozR 3-6678 Nr. 2 Nr. 1) und vom 27.1.1994 (5 RJ 44/90 - SozR 3-2200 § 1263 Nr. 1) , die "multilaterale" Zusammenrechnungen ausschließen, stehen dem nicht entgegen.

  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 70/89
    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    Die Zusammenrechnung mehrerer in verschiedenen Staaten zurückgelegter Zeiten folgt aus ihrer Anrechnungsfähigkeit nach innerstaatlichem deutschem Recht (vgl BSG Urteil vom 8.3.1972 - 11 RA 46/71 - BSGE 34, 90, 93 = SozR Nr. 5 zu § 1263 RVO; BSGE 57, 23, 28 f = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 30; BSG Urteil vom 23.4.1990 - 5 RJ 70/89 - juris RdNr 19) .

    Der Große Senat des BSG hat im Beschluss vom 29.5.1984 (GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 34 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 35; ihm folgend BSG Urteil vom 23.4.1990 - 5 RJ 70/89 - juris RdNr 21) entschieden, dass in den Fällen, in denen in mehreren, denselben Wanderarbeitnehmer begünstigenden völkerrechtlichen Abkommen verschiedene deutsche Rentenversicherungsträger für zuständig erklärt worden seien, im Wege der Rechtsfortbildung eine abschließende Zuständigkeit eines deutschen Trägers zur Gesamtentscheidung bestimmt werden müsse.

  • EuGH, 05.07.1988 - 21/87

    Borowitz / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    So hat der EuGH in einem Fall, in dem es um die Erfüllung der sog Halbbelegung als Voraussetzung für die Berücksichtigung von Ausfallzeiten ging, entschieden, dass keine Bestimmung der Verordnung ausschließe, dass der deutsche Rentenversicherungsträger bei Prüfung der Halbbelegung nicht nur nach den deutschen und den polnischen Rechtsvorschriften zurückgelegte Zeiten, sondern auch solche Zeiten berücksichtige, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates zurückgelegt worden seien (EuGH Urteil vom 5.7.1988 - 21/87 - SozR 6050 Art. 46 Nr. 26 S 73) .

    Diese Entscheidung bestimmt wie schon das EuGH-Urteil vom 5.7.1988 (aaO) nur, dass Vorschriften aus bilateralen Abkommen eines Mitgliedstaates mit einem Drittstaat keine Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates iS der EWGV 1408/71 sind.

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 19/98 R

    Nationale Volksarmee - Härteausgleich - Soldat auf Zeit - Dienstbeschädigung -

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    Hierfür ist weder der Erlass eines Bescheides durch diesen Versicherungsträger noch die Durchführung eines Vorverfahrens zwingend erforderlich (vgl BSG Urteil vom 4.5.1999 - B 2 U 19/98 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2 S 7; generell hierzu, auch zu Ausnahmen: B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 75 RdNr 18b mwN) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 7/91

    Sozialversicherungsabkommen - Ausländische Versicherungszeiten - Verschiedene

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    Die Urteile des 13. Senats des BSG vom 21.1.1993 (13 RJ 7/91 - BSGE 72, 25 = SozR 3-6852 Nr. 2 Nr. 2) sowie des 5. Senats des BSG vom 20.4.1993 (5 RJ 60/91 - BSGE 72, 196 = SozR 3-6678 Nr. 2 Nr. 1) und vom 27.1.1994 (5 RJ 44/90 - SozR 3-2200 § 1263 Nr. 1) , die "multilaterale" Zusammenrechnungen ausschließen, stehen dem nicht entgegen.
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 40/89

    Auslegung von Art 3 Abs 1 EWG-VO 1408/71

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    Ein Vertragsstaat sei dagegen durch die genannten Bestimmungen nicht gehindert, durch von ihm selbst abgeschlossene weitere Abkommen mit dritten Staaten die Anrechenbarkeit der in diesen Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten für den Erwerb eines Rentenanspruchs in der eigenen Versicherung zu regeln (vgl auch BSG Teilurteil vom 28.8.1991 - 13/5 RJ 40/89 - SozR 3-6858 Nr. 2 Nr. 1 S 4 = juris RdNr 26) .
  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 44/90

    Sozialversicherungsabkommen - Nichtmitgliedstaat - Halbwaisenrente

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    Die Urteile des 13. Senats des BSG vom 21.1.1993 (13 RJ 7/91 - BSGE 72, 25 = SozR 3-6852 Nr. 2 Nr. 2) sowie des 5. Senats des BSG vom 20.4.1993 (5 RJ 60/91 - BSGE 72, 196 = SozR 3-6678 Nr. 2 Nr. 1) und vom 27.1.1994 (5 RJ 44/90 - SozR 3-2200 § 1263 Nr. 1) , die "multilaterale" Zusammenrechnungen ausschließen, stehen dem nicht entgegen.
  • EuGH, 15.01.2002 - C-55/00

    DIE SICH AUS EINEM BILATERALEN ABKOMMEN ZWISCHEN EINEM MITGLIEDSTAAT UND EINEM

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    Bestätigt wird diese Rechtsprechung durch das Urteil des EuGH vom 15.1.2002 (C-55/00 - SozR 3-6035 Art. 39 Nr. 1) zur Berücksichtigung der von einer französischen Staatsangehörigen in der Schweiz zurückgelegten Versicherungszeiten in der italienischen Rentenversicherung.
  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
    Im Hinblick auf den bisherigen Verfahrensgang und den Zeitablauf dürfte ein weiteres Zuwarten der Klägerin nicht mehr zumutbar sein (vgl BSG Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 20 RdNr 15 in einer prozessual anderen Konstellation) .
  • EuGH, 02.08.1993 - C-23/92

    Grana-Novoa / Landesversicherungsanstalt Hessen

  • BSG, 08.03.1972 - 11 RA 46/71

    Wartezeiterfüllung - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten im Ausland

  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Im Überprüfungsverfahren ist auf die Rechtmäßigkeit zum Zeitpunkt des Erlasses des zur Überprüfung gestellten Bescheids abzustellen (BSG vom 15.6.2010 - B 2 U 22/09 R - juris RdNr 13, 18; BSG vom 17.7.2014 - B 14 AS 54/13 R - BSGE 116, 200 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 37, RdNr 15 mwN; BSG vom 4.4.2017 - B 4 AS 6/16 R - BSGE 123, 76 = SozR 4-4200 § 40 Nr. 12, RdNr 15; BSG vom 26.2.2020 - B 5 R 21/18 R - SozR 4-6555 Art. 25 Nr. 1 RdNr 16).
  • BSG, 18.10.2023 - B 5 R 3/22 R

    Zur Nachversicherung von nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB VI

    Deren Zuständigkeit ist auch nicht disponibel (vgl in anderem Kontext zur örtlichen Zuständigkeit BSG Urteil vom 14.3.2013 - B 13 R 5/11 R - SozR 4-1200 § 51 Nr. 1 RdNr 43 und BSG Urteil vom 26.2.2020 - B 5 R 21/18 R - SozR 4-6555 Art. 25 Nr. 1 RdNr 38 ff) .
  • BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R

    Bestimmung des maßgeblichen Zugangsfaktors nach § 77 Abs 3 S 2 SGB 6 bei der

    Ob das Recht richtig oder unrichtig angewandt worden ist, beurteilt sich nach der zum Zeitpunkt des Erlasses des zu überprüfenden Verwaltungsakts maßgeblichen Sach- und Rechtslage (vgl BSG Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R - BSGE 90, 136, 138 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 18 S 86; BSG Urteil vom 26.2.2020 - B 5 R 21/18 R - SozR 4-6555 Art. 25 Nr. 1 RdNr 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2022 - L 15 AS 248/20

    Endgültige Festsetzung nach vorläufiger Leistungsbewilligung; Grundsicherung für

    Im Überprüfungsverfahren ist auf die Rechtmäßigkeit zum Zeitpunkt des Erlasses des zur Überprüfung gestellten Bescheids abzustellen (BSG, Urteil vom 17. Juli 2014 - B 14 AS 54/13 R - juris Rn. 15 m.w.N.; Urteil vom 4. April 2017 - B 4 AS 6/16 R - juris Rn. 15; Urteil vom 26. Februar 2020 - B 5 R 21/18 R - juris Rn. 16).
  • LSG Thüringen, 27.06.2022 - L 12 R 829/19

    Berücksichtigung von in Bulgarien zurückgelegten Kindererziehungszeiten in der

    Zuständig hierfür ist die Beklagte (BSG, Urteil vom 26. Februar 2020 - B 5 R 21/18 R).
  • BSG, 29.10.2020 - B 5 R 131/20 B

    Gewährung einer höheren Rente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten in Ungarn

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist insbesondere geklärt, dass die Einbeziehung von in einem anderen Mitgliedstaat der EU zurückgelegten Zeiten nach Art. 46 Abs. 2 EWGV 1408/71 (nunmehr Art. 52 der VO 883/2004) erfolgt und dass die Frage, wie eine Rente der Höhe nach zu berechnen ist, von der Frage der Berücksichtigung von ausländischen Versicherungszeiten bei der Erfüllung der Wartezeit zu unterscheiden ist (vgl zuletzt BSG Urteil vom 26.2.2020 - B 5 R 21/18 R - SozR 4-6555 Art. 25 Nr. 1 RdNr 35) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2022 - L 1 R 251/18

    Anspruch auf höhere Altersrente für Frauen; Erwerbstätigkeit als Pilotin;

    Von der Berücksichtigung ausländischer Beitragszeiten bei der Berechnung der Wartezeit ist die Berechnung der Rentenhöhe streng zu unterscheiden (zuletzt BSG, Urteil vom 26. Februar 2020 - B 5 R 21/18 R - Rn. 35; Beschluss vom 29. Oktober 2020 - B 5 R 131/20 B -, Rn. 7).
  • SG Altenburg, 21.05.2019 - S 2 R 365/19
    Zuständig hierfür ist die Beklagte (BSG, Urteil vom 26. Februar 2020 - B 5 R 21/18 R).
  • BSG, 28.10.2020 - B 5 R 218/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Die Beschwerdebegründung legt zudem nicht dar, inwiefern unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Rechtsprechung des BSG zu dem im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X maßgeblichen Rentenrecht nach zwischenzeitlichen Rechtsänderungen noch weiterer Klärungsbedarf besteht (vgl zuletzt BSG Urteil vom 26.2.2020 - B 5 R 21/18 R - juris RdNr 16, 31, zur Veröffentlichung in SozR 4-6555 Art. 25 Nr. 1 vorgesehen; zu Rechtsänderungen in Bezug auf die Rentenhöhe s auch § 300 Abs. 5 iVm § 306 Abs. 1 SGB VI ) .
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