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   BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78   

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BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78 (https://dejure.org/1980,18417)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1980 - 2 RU 13/78 (https://dejure.org/1980,18417)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1980 - 2 RU 13/78 (https://dejure.org/1980,18417)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 212/67

    Selbsthilfebegriff - Vorsehung im Finanzierungsplan - Beitragsfreier

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78
    Es kann dahingestellt bleiben" ob trotz der Bezugnahme auf Angaben in der Unfallanzeige allein durch den Hinweis auf den Bescheid des Landratsamts als tatsächlich festgestellt angesehen werden kann, daß B ein steuerbegünstigtes Familienheim erstellen wollte; denn jedenfalls-fehlt es an der für die EntschädigungSpflicht des beigeladenen GUV ebenfalls erheblichen Feststellung, daß G' seiner Behauptung entsprechend unentgeltlich geworden tätig ist° Darüber hinaus wird das LSG noch zu prüfen haben, ob der durch den Wert der Selbsthilfearbeiten beim Familienheimbau gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag wenigstens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen hat (3 BSGE 28, 122, 126)" Ergeben die Feststellungen9 daß die angeführten Voraussetzungen des 5 539 Abs. 1 Nr. 15 RVG vorliegen, stand der Beigeladene G bei der unfallbringenden Tätigkeit nach dieser Vorschrift unter Versicherungsschutz° Denn das Fällen der Bäume, die nach entsprechender Bearbeitung als Bauholz für den Bau des Familienheimes verwendet werden sollten, zählt bereits zur Selbsthilfe iS des @539 Abs. 1 Nr. 15 nvo".

    Sollte sich nach der Zurückverweisung ergeben, daß sonstige Voraussetzungen des 5 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO nicht vorliegen, etwa der erforderliche Mindestwert der Selbsthilfe (3 BSGE 28, 122) nicht erreicht worden ist, richtetdie sich Zuständigkeit des Versicherungsträgers nach dem Unternehmen des E in dem dieser als Unternehmer und der Bei- ,.

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78
    seines Unternehmens gehören, wird nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht zugleich für ein anderes Unternehmen (hier: das forstwirtschaftliche Unternehmen des G : wie ein Arbeitnehmer tätig, selbst wenn, wie dies bei der Ausführung einer einheitlichen Arbeit häufig der Fall ist, durch die Tätigkeit auch die Interessen eines anderen Unternehmers gefördert werden (s BSGE 5, 168, 17&; 7, 195, 197;.
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 322/55
    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78
    seines Unternehmens gehören, wird nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht zugleich für ein anderes Unternehmen (hier: das forstwirtschaftliche Unternehmen des G : wie ein Arbeitnehmer tätig, selbst wenn, wie dies bei der Ausführung einer einheitlichen Arbeit häufig der Fall ist, durch die Tätigkeit auch die Interessen eines anderen Unternehmers gefördert werden (s BSGE 5, 168, 17&; 7, 195, 197;.
  • BSG, 29.02.1972 - 2 RU 159/69

    Selbsthilfearbeiten - Familienheimbau - Holzzuschnitt im Sägewerk -

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78
    Bauvorhaben selbst oder auf Tätigkeiten im örtlichen Bereich des Familienheimes zu beschränken° Entscheidend ist vielmehr, ob die Tätigkeit in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens steht° Versichert sind die Personen, die "bei dem" Bau und nicht nur die "an dem" Bau eine Arbeit leisten (BSGE 34, 82, 83; Brackmann aaO S 474 w III; Lauterbach aaO Anm 93 zu EUR 539; Podzun aaO Kennzahl 300 S 42), Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29° Februar 1972 (aaO) das Herausschleifen von Holz aus dem Wald für den Transport zum Sägewerk, wo es für den Bau eines Familienheimes zugeschnitten werden sollte, als eine dem Bauvorhaben unmittelbar dienende Arbeitsleistung und deshalb als eine Selbsthilfearbeit iS des 5 537 Nr. 13 nvo aF (@ 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO) gewertet° Im Unterschied zu dem Jener Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hat sich der Unfall hier zwar in einem früheren Stadium der Arbeiten zur Beschaffung von Bauholz für den Familienheimbau ereignet, nämlich beim Fällen der Bäume, die für den anschließenden Transport zum Sägewerk und für die Verwendung beim Bau bestimmt waren° Nach der Lage des Falles diente aber diese'Arbeitsleistung ebenfalls unmittelbar dem Bauvorhaben und stand mit diesem in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang° Die Einbeziehung der unfallbringenden Tätigkeit in dieSelbsthilfe steht auch im Einklang mit Sinn und Zweck des 5 539 Abs. 1 Nr. 15, einem Bauhernn, der mangels ausreichender wirtschaftlicher Mittel genötigt ist, sein Familienheim - ebenso ähnliche vom Gesetzgeber aus familienpolitischen GesichtSpunkten begünstigte Arten des Wohnungsbaues - ganz oder teilweise selbst zu erstellen, und den ihn hierbei unterstützenden Personen - beitragsfrei - Unfallschutz zu gewähren (8 BSGE 28, 128, 129; 34, 82, 84).
  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 263/67

    Bau des Familienheims - Ausbau des Familienheims - Erweiterung des Familienheims

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78
    Bauvorhaben selbst oder auf Tätigkeiten im örtlichen Bereich des Familienheimes zu beschränken° Entscheidend ist vielmehr, ob die Tätigkeit in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens steht° Versichert sind die Personen, die "bei dem" Bau und nicht nur die "an dem" Bau eine Arbeit leisten (BSGE 34, 82, 83; Brackmann aaO S 474 w III; Lauterbach aaO Anm 93 zu EUR 539; Podzun aaO Kennzahl 300 S 42), Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29° Februar 1972 (aaO) das Herausschleifen von Holz aus dem Wald für den Transport zum Sägewerk, wo es für den Bau eines Familienheimes zugeschnitten werden sollte, als eine dem Bauvorhaben unmittelbar dienende Arbeitsleistung und deshalb als eine Selbsthilfearbeit iS des 5 537 Nr. 13 nvo aF (@ 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO) gewertet° Im Unterschied zu dem Jener Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hat sich der Unfall hier zwar in einem früheren Stadium der Arbeiten zur Beschaffung von Bauholz für den Familienheimbau ereignet, nämlich beim Fällen der Bäume, die für den anschließenden Transport zum Sägewerk und für die Verwendung beim Bau bestimmt waren° Nach der Lage des Falles diente aber diese'Arbeitsleistung ebenfalls unmittelbar dem Bauvorhaben und stand mit diesem in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang° Die Einbeziehung der unfallbringenden Tätigkeit in dieSelbsthilfe steht auch im Einklang mit Sinn und Zweck des 5 539 Abs. 1 Nr. 15, einem Bauhernn, der mangels ausreichender wirtschaftlicher Mittel genötigt ist, sein Familienheim - ebenso ähnliche vom Gesetzgeber aus familienpolitischen GesichtSpunkten begünstigte Arten des Wohnungsbaues - ganz oder teilweise selbst zu erstellen, und den ihn hierbei unterstützenden Personen - beitragsfrei - Unfallschutz zu gewähren (8 BSGE 28, 128, 129; 34, 82, 84).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80

    Unfall - Gaststättenbetrieb - Jagdausübung - Arbeitsunfall - Zusammenhang

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BSG wird ein Unternehmer, der Tätigkeiten im Rahmen seines eigenen Unternehmens verrichtet, auch dann ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (vgl. BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 13/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 476 h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Am 100 Buchst. b letzter Absatz; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 302 S. 1).
  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 53/16

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Eine arbeitnehmerähnliche versicherte Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII zugunsten der Fa. C. Baustoffhandel GmbH scheidet schon deshalb aus, weil ein Unternehmer, der im Rahmen seines eigenen Unternehmens Tätigkeiten verrichtet, die zum Aufgabenkreis seines Unternehmens gehören, nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht zugleich für ein anderes Unternehmen wie ein Arbeitnehmer tätig wird, selbst wenn, wie dies bei der Ausführung einer einheitlichen Arbeit häufig der Fall ist, durch die Tätigkeit auch die Interessen eines anderen Unternehmers gefördert werden (vgl. BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 13/78 - juris Rn. 30 m. w. N.).
  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 25/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 28, 122, 126; 45, 258, 262; Urteile vom 26. März 1980 - 2 RU 7/78 - USK 80143 und 2 RU 13/78 - USK 80138; Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 30/80 - USK 80150; SozR 2200 § 539 Nr. 85; Brackmann aaO S 475 a) begründet nur eine Selbsthilfe, die für die Finanzierung des Bauvorhabens eine erhebliche Bedeutung hat, Versiche- - 11.
  • LSG Hessen, 22.08.1984 - L 3 U 912/82

    Selbsthilfearbeiten im Wohnungsbau; Entrümpelungsaktion

    Das sind in der Regel Arbeitsleistungen, die der Durchführung des Bauvorhabens unmittelbar dienen (vgl. BSG, Urteil vom 27.6.1968 - 2 RU 212/69 in E 28, 122; 29.2.1972 - 2 RU 159/69 in E 34, 82; 30.1.1975 - 2 RU 236/72 - in USK 7503; 8.9.1977 - 2 RU 20/77 - in USK 77 159; 26.3.1980 - 2 RU 13/78 -).
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