Rechtsprechung
   BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2695
BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89 (https://dejure.org/1990,2695)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1990 - 2 RU 39/89 (https://dejure.org/1990,2695)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 (https://dejure.org/1990,2695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für eine Heilbehandlung; Ansprüche einer Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) gegenüber einem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV); Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 189/74

    Versicherung gegen Arbeitsunfall - Facharbeiter - Tätigkeiten aus Gefälligkeit -

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89
    Ein Unternehmen iS der gesetzlichen Unfallversicherung setzt eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten voraus, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (BSGE 42, 126, 128; BSG Urteil vom 25. August 1982 - USK 82194).

    Im übrigen hat es nicht genügend berücksichtigt, daß die Verletzte ohne das für eine unternehmerische Tätigkeit typische Bestehen eines wirtschaftlichen Risikos gehandelt hat (vgl BSGE 42, 126, 128).

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89
    Ein Tätigwerden aufgrund freundschaftlicher und nachbarschaftlicher Beziehungen steht dem Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO anders als ein Handeln aufgrund enger familiärer Bindungen (vgl BSG SozR 2200 § 539 RVO Nrn 43, 55, 66 und Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 4/89 -) oder mitgliedschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher bzw körperschaftlicher Verpflichtungen (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123), grundsätzlich nicht entgegen.
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119) ist Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO gegeben, wenn es sich um eine dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und sonst ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119) ist Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO gegeben, wenn es sich um eine dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und sonst ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.
  • BSG, 12.02.1970 - 2 RU 51/67

    Nebentätigkeiten - Hausschlachter - Abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89
    Da meistens einzelne Umstände für und andere gegen ein beschäftigungsähnliches Verhältnis sprechen, ist das unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu ermittelnde Gesamtbild der Tätigkeit entscheidend (BSGE 31, 1, 3).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119) ist Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO gegeben, wenn es sich um eine dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und sonst ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 43/88

    Keine ausschließende Wirkung nach § 111 SGB X bei Erstattungsansprüchen der

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89
    Der Klägerin steht der umstrittene Erstattungsanspruch nach dem hier noch anwendbaren § 1504 RVO aF (s BSG SozR 2200 § 1504 Nr. 8) zu.
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iS des § 539 Abs. 2 RVO liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG vor, wenn eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (s BSGE 57, 91; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8, 15, 16; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 49, 55, 66, 108, 134, jeweils mwN; sowie die Urteile des Senates vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234, 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -, 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -, 27. März 1990 - 2 RU 32/89 -, 25. Oktober 1989 - 2 RU 14/89 - HV-Info 1990, 372, 1. März 1989 - 2 RU 40/88 - HV-Info 1989, 1025, 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - HV-Info 1988, 1629; sowie Brackmann aaO S 475m ff; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 RVO Anm 99; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennz 302 S 1; KassKomm/Ricke, § 539 RVO RdNr 108 ff) Ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ist bereits ausgeschlossen, wenn eine Person im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses als oder wie ein Unternehmer tätig wird (zuletzt Urteile des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - HV-Info 1993, S 301 und 2 RU 49/91; SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 RVO jeweils mwN).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Handelt es sich jedoch um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO.
  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 17 U 350/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    An den vom BSG in seiner Entscheidung vom 26.04.1990 (Az: 2 RU 39/89) entwickelten Kriterien fehle es vorliegend.

    Dabei ist nicht nur die zum Unfall unmittelbar führende Tätigkeit, sondern das Gesamtbild der bereits ausgeführten und beabsichtigten Tätigkeiten des Klägers für J. M. zu würdigen (BSG Urteil vom 26.04.1990 - 2 RU 39/89).

  • LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14

    Versicherungsschutz, Beigeladene

    Handelt es sich jedoch um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden und Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind, besteht kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII (BSG Urteil vom 26.04.1990 - 2 RU 39/89).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2015 - L 3 U 37/15
    Ebenso wenig ist eine Anwendung des § 2 Abs. 2 S 1 SGB VII allein aus dem Grunde ausgeschlossen, dass der wirtschaftliche Wert der Arbeit schon angesichts der Zeitdauer der vereinbarten Hilfeleistung relativ gering gewesen sein dürfte (zur Vorgängerregelung in § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung - RVO - vgl BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89, Rn 13 nach juris).

    Dabei stehen die nachbarschaftlichen Beziehungen des Klägers zu Herrn F. der Annahme einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit iSd § 2 Abs. 2 S 1 SGB VII grundsätzlich nicht entgegen (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89, Rn 15 nach juris).

    Als Wie-Beschäftigter ist jedoch nicht versichert, wer für seinen Nachbarn lediglich einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst leistet (BSG, Urteil vom 26. April 1990 aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - L 22 U 132/08

    Arbeitsunfall; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; Gefälligkeitshandlung

    Hingegen stellt sich das Handeln des Klägers vom Betreten der Baustelle an bis zum Unfallzeitpunkt aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen als geradezu selbstverständlicher Hilfsdienst dar, für den kein Versicherungsschutz besteht (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 1990, 2 RU 39/89, m. w. N., zitiert nach juris).

    Stellt sich das Tätigwerden aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen als geradezu selbstverständlicher Hilfsdienst dar, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 1990, 2 RU 39/89, m. w. N., zitiert nach juris).

  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 19/92

    Betriebssport - Verein - Zusammenarbeit mit Unternehmen

    Der Klägerin steht der - der Höhe nach nicht umstrittene - Erstattungsanspruch nach dem hier noch anzuwendenden § 1504 der Reichsversicherungsordnung (RVO) aF (s BSG SozR 2200 § 1504 Nr. 8 und BSG Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349 = USK 90154) zu.
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von

    Solange es sich nicht um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt, besteht auch beim arbeitnehmerähnlichen Tätigwerden unter Freunden aus Gefälligkeit Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349; vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8).
  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

    Handelt es sich jedoch um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -) oder ist die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher, nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden oder Nachbarn typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (s BSG, Urteil in SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 und vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -), besteht kein Versicherungsschutz.
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 64/90

    Unfallversicherungsschutz für Helfer einer Kirchengemeinde

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277; SozR 2200 § 539 Nr. 119) ist Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO gegeben, wenn es sich um eine dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und sonst ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (Urteil des Senats vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - in HV-Info 1990, 1349).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09

    Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - Wie-Beschäftigter - ehrenamtliche

  • LSG Thüringen, 03.01.2006 - L 2 U 297/05

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung;

  • LSG Bayern, 25.06.2002 - L 3 U 293/98

    Eingreifen der gesetzlichen Unfallversicherung im Unfallzeitpunkt; Zuständigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 17 U 186/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens eines

  • SG Heilbronn, 02.07.2014 - S 3 U 2979/13

    Kein Arbeitsunfall beim Abhängen von Weihnachtsbaumdeko im Supermarkt des

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2001 - L 7 U 2133/99

    UV-Zuständigkeit einer Bau-BG - Bauarbeiten

  • LSG Bayern, 19.01.2005 - L 3 U 65/04

    Bestehen oder Nichtbestehen eines Versicherungsschutzes der gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 17 U 193/01

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls aufgrund einer Gasverpuffung i.R.d. Auswechslung

  • LSG Bayern, 25.02.2002 - L 3 U 293/98

    Entschädigung eines Unfalls; Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

  • LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
  • LSG Bayern, 11.10.2001 - L 3 U 403/00

    Entschädigung eines landwirtschaftlichen Arbeitsunfalls; Versicherungsschutz für

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2005 - L 1 U 1619/05

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einem Tätigwerden wie

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

  • SG Hannover, 27.02.2007 - S 22 U 137/03
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 17 U 399/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht