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   BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R   

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https://dejure.org/2016,8034
BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R (https://dejure.org/2016,8034)
BSG, Entscheidung vom 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R (https://dejure.org/2016,8034)
BSG, Entscheidung vom 26. April 2016 - B 2 U 13/14 R (https://dejure.org/2016,8034)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abtretung - Grundrente - Opferentschädigungsgesetz - Insolvenzverfahren - Freigabe - anderweitige Rechtshängigkeit - sachliche Zuständigkeit

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 SGB 7, § 54 Abs 1 SGG, § 94 SGG, § 96 Abs 1 SGG vom 26.03.2008, § 202 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Anfechtungsklage - Prozessführungsbefugnis bei eröffnetem Insolvenzverfahren - Freigabe - Zulässigkeit der (isolierten) Anfechtungsklage - richtige Klageart: kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - anderweitige ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Auswirkung von Abtretungen auf monatliche Zahlungsansprüche; Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage wegen des gesetzlichen Verbots doppelter Rechtshängigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    UV-Versichertenrente - Versorgungsbezüge nach OEG - Ruhen der OEG-Leistungen - Abtretung der Versichertenrente - Anfechtungsklage gegen Bescheid zur Regelung des Auszahlungsbetrages - bei Neufestsetzung des Auszahlungsbetrages Mitanfechtung des Folge-VA"s gemäß § 96 SGG - ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Anfechtungsklage - Prozessführungsbefugnis bei eröffnetem Insolvenzverfahren - Freigabe - Zulässigkeit der (isolierten) Anfechtungsklage - richtige Klageart: kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - anderweitige ...

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Höhe der Abtretung einer Sozialleistung des Sozialleistungsberechtigten

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Höhe der Abtretung einer Sozialleistung des Sozialleistungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 297
  • NZS 2016, 717
  • NZS 2017, 80
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R

    Herabsetzung des Werts der monatlichen Einzelansprüche aus dem Stammrecht um die

    Auszug aus BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R
    Die Aufhebung und Neufeststellung des von der Festsetzung des Höchstwertes des Stammrechts infolge der Abtretung abweichenden Wertes des monatlichen Einzelanspruchs und damit der Höhe des Rentenzahlbetrages hat deshalb durch Verwaltungsakt zu erfolgen, gegen den sich der Sozialleistungsberechtigte mit einer Anfechtungsklage wenden kann (vgl BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - SGb 2015, 45 mwN; BSG vom 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R - SozR 4-1200 § 53 Nr. 1) .

    a) Wendet sich im Falle der Abtretung einer Sozialleistung der Sozialleistungsberechtigte gegen den die Höhe des (noch) auszuzahlenden Betrages regelnden Verwaltungsakt und die Einbehaltung durch den Sozialleistungsträger, so sind die Anfechtungs- und Leistungsklage die statthaften Klagearten (vgl BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - SGb 2015, 45 mwN; BSG vom 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R - SozR 4-1200 § 53 Nr. 1) .

    Unabhängig davon, ob die Beklagte Regelungen zur Person, an die Beträge auszukehren waren, und zur Höhe der an sie auszukehrenden Beträge durch Verwaltungsakt treffen durfte (vgl BSG vom 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R - SozR 4-1200 § 53 Nr. 1; BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - SGb 2015, 45 mwN) , waren die Höhe der an die Bank sowie den Beigeladenen auszukehrenden Beträge bereits Gegenstand der Bescheide vom 16.7.2008 und 8.6.2009, die als mit der Klage im Klageverfahren S 11 U 3107/08 angefochten galten.

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R

    Abtretung einer Rentenleistung - Vorverfahren - Leistungsklage -

    Auszug aus BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R
    Die Aufhebung und Neufeststellung des von der Festsetzung des Höchstwertes des Stammrechts infolge der Abtretung abweichenden Wertes des monatlichen Einzelanspruchs und damit der Höhe des Rentenzahlbetrages hat deshalb durch Verwaltungsakt zu erfolgen, gegen den sich der Sozialleistungsberechtigte mit einer Anfechtungsklage wenden kann (vgl BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - SGb 2015, 45 mwN; BSG vom 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R - SozR 4-1200 § 53 Nr. 1) .

    a) Wendet sich im Falle der Abtretung einer Sozialleistung der Sozialleistungsberechtigte gegen den die Höhe des (noch) auszuzahlenden Betrages regelnden Verwaltungsakt und die Einbehaltung durch den Sozialleistungsträger, so sind die Anfechtungs- und Leistungsklage die statthaften Klagearten (vgl BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - SGb 2015, 45 mwN; BSG vom 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R - SozR 4-1200 § 53 Nr. 1) .

    Unabhängig davon, ob die Beklagte Regelungen zur Person, an die Beträge auszukehren waren, und zur Höhe der an sie auszukehrenden Beträge durch Verwaltungsakt treffen durfte (vgl BSG vom 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R - SozR 4-1200 § 53 Nr. 1; BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - SGb 2015, 45 mwN) , waren die Höhe der an die Bank sowie den Beigeladenen auszukehrenden Beträge bereits Gegenstand der Bescheide vom 16.7.2008 und 8.6.2009, die als mit der Klage im Klageverfahren S 11 U 3107/08 angefochten galten.

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Auszug aus BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R
    In entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 170 Abs. 1 Satz 1 SGG (vgl zB BSG vom 14.9.1994 - 3/1 RK 36/93 - BSGE 75, 74 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12) konnte jedoch hier der Senat ausnahmsweise selbst über die Klage entscheiden, um eine Zurückverweisung an das LSG und eine Weiterverweisung an das SG zu vermeiden, die für den Kläger im Ergebnis nicht zu der von ihm begehrten Aufhebung des Bescheides führen könnten.
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R
    Der Schuldner erhält die gemäß § 80 Abs. 1 InsO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter übergegangene Verwaltungs- und Verfügungsmacht zurück und ist damit prozessführungsbefugt (vgl BGH vom 21.4.2005 - IX ZR 281/03 - BGHZ 163, 32 mwN; Hergenröder, DZWIR 2013, 251, 253) .
  • BSG, 17.10.2013 - B 14 AS 58/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R
    Auch der 14. Senat des BSG habe in seinem Urteil vom 17.10.2013 - B 14 AS 58/12 R - zum Recht der Grundsicherung nach dem SGB II festgestellt, dass für die Anrechnung einer Verletztenrente als Einkommen zu berücksichtigen sei, ob wegen ihres Bezugs ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem OEG ruhe.
  • BGH, 20.10.2016 - IX ZB 66/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Pfändbarkeit der Verletztenrente aus der

    Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung zwar abgeändert, zu dieser Frage jedoch keine Stellung genommen, weil es die Anfechtungsklagen im Gegensatz zum Landessozialgericht für unzulässig erachtet hat (BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 13/14 R, UV-Recht Aktuell 2016, 456 Rn. 16, 18 ff).
  • BSG, 15.11.2016 - B 2 U 19/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit einer Überweisung gem § 136 Abs 1

    Dieser war inhaltlich hinreichend bestimmt iS des § 33 Abs. 1 SGB X. Aus seinem Wortlaut wird für den Empfänger hinreichend deutlich (zur Maßgeblichkeit des Empfängerhorizonts vgl zuletzt BSG vom 26.4.2016 - B 2 U 13/14 R - UV-Recht Aktuell 2016, 456, juris RdNr 14 mwN) , dass die Klägerin (unter Nennung ihrer Anschrift) an die Beigeladene überwiesen werden soll.
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässige Klageänderung vor dem LSG -

    Dahinstehen kann damit, ob es auch an der funktionellen (instanziellen) Zuständigkeit des LSG gemäß § 29 SGG als für die Feststellung einer Wie-BK erstmals angerufenem Gericht fehlt (vgl dazu die beim Senat anhängige Revision B 2 U 4/16 R; zuletzt BSG vom 26.4.2016 - B 2 U 13/14 R - juris RdNr 22; BSG vom 18.3.2015 - B 2 U 8/13 R - juris RdNr 14; BSG vom 23.4.2015 - B 5 RE 23/14 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 20 RdNr 12, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen sowie BSG vom 31.7.2002 - B 4 RA 20/01 R - SozR 3-1500 § 29 Nr. 1 S 6; hierzu Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 96 RdNr 6; Roller in Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, § 99 RdNr 9; Eckertz in Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, § 153 RdNr 21) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Entscheidung durch

    Seit Erlass des Widerspruchsbescheids vom 28. April 2016 ist die Klage vom 22. Juli 2015 (S 25 KR 225/15) zwar nicht mehr wegen Nichtdurchführung des Vorverfahrens unzulässig, wohl aber wegen doppelter Rechtshängigkeit nach § 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - eben weil der Bescheid vom 24. Juni 2015 bereits kraft Gesetzes Gegenstand des seit dem 11. September 2012 anhängigen Klagverfahrens S 25 KR 214/12 vor dem Sozialgericht Itzehoe geworden war (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016, B 2 U 13/14 R, zitiert nach juris; Urteil vom 28. Mai 1957, 2 RU 18/55, BSGE 5, 158 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 1047/20
    Während der Rechtshängigkeit (§ 94 SGG) ist ein zweites Verfahren zwischen denselben Beteiligten über denselben Streitgegenstand gemäß § 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG unzulässig (prozessuale Sperrwirkung; vgl. auch BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 1/15 R - juris, Rn. 12 ff.; Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 13/14 R - juris, Rn. 18 ff.; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 17/13 R - juris, Rn. 17).
  • SG Duisburg, 25.08.2023 - S 49 U 534/17
    Wie bereits dargestellt (s. unter I.) ist auch die Rechtsprechung in der Vergangenheit gerade davon ausgegangen, dass die isolierte Anfechtung der Ablehnungsentscheidung zu einem Versicherungsfall nach § 7 SGB VII gerade nicht statthaft sein soll, sondern vielmehr mit einer Klage auf gerichtliche Feststellung bzw. Verpflichtung zur behördlichen Feststellung des Versicherungsfalls zu verbinden ist (BSG, Urt. v. 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R, juris, Rn. 9; Aubel, Zur Zulässigkeit der Leistungsklage bei Ablehnung des Versicherungsfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung, NZS 2021, 376, 376 ff. m.w.N.; vgl. auch: BSG, Urt. v. 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R, juris, Rn. 17 - "Wendet sich im Falle der Abtretung einer Sozialleistung der Sozialleistungsberechtigte gegen den die Höhe des (noch) auszuzahlenden Betrages regelnden Verwaltungsakt und die Einbehaltung durch den Sozialleistungsträger, so sind die Anfechtungs- und Leistungsklage die statthaften [...].
  • LSG Baden-Württemberg, 31.05.2022 - L 13 R 527/19
    Soweit der Kläger mit seiner Klage gegen den Rentenbescheid vom 4. April 2017 (Widerspruchsbescheid vom 7. Juli 2017) vom 10. August 2017 (- S 12 R 3031/17 -) die Gewährung einer höheren Rente unter Berücksichtigung einer Beitragszeit vom 1. Mai 1977 - 14. Juni 1981 sowie ohne Kürzung um den Faktor 0, 6 geltend gemacht hat, war diese Klage, nachdem der Rentenbescheid nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des (bereits anhängig gewesenen) Verfahrens - S 12 R 2967/16 - geworden ist, wegen der bereits bestehenden Rechtshängigkeit (§ 94 SGG) und dem Verbot doppelter Rechtshängigkeit (§ 202 SGG i.V.m. § 17 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz) unzulässig (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016 B 2 U 13/14 R, in juris, dort Rn. 20).
  • LSG Thüringen, 30.11.2017 - L 1 U 98/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - MdE-Feststellung -

    Insbesondere im Hinblick darauf hat der Senat von einer entsprechenden Tenorierung abgesehen, soweit die Klage gegen den Bescheid vom 19. Dezember 2013 im Hinblick auf § 96 SGG wegen des Verbots doppelter Rechtshängigkeit zu verwerfen gewesen wäre (zur Unzulässigkeit einer Klage gegen einen Bescheid nach § 96 SGG vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 13/14 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18

    Befreiung einer Vertragsärztin von der Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen

    Sowohl der Inhalt als auch das äußere Erscheinungsbild des Bescheides können Aufschluss darüber geben, wie die Erklärung unter Berücksichtigung des objektivierten Empfängerhorizonts nach den Umständen des Einzelfalls verstanden werden muss (BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 13/14 R - juris, Rn. 14).
  • LSG Thüringen, 22.11.2016 - L 1 U 98/17
    Insbesondere im Hinblick darauf hat der Senat von einer entsprechenden Tenorierung abgesehen, soweit die Klage gegen den Bescheid vom 19. Dezember 2013 im Hinblick auf § 96 SGG wegen des Verbots doppelter Rechtshängigkeit zu verwerfen gewesen wäre (zur Unzulässigkeit einer Klage gegen einen Bescheid nach § 96 SGG vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 13/14 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 3570/17
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 6 U 3574/16
  • BSG, 17.02.2022 - B 11 AL 19/21 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Verfahrensrüge im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2017 - L 14 U 216/16
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