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   BSG, 26.04.2021 - B 12 KR 72/20 B   

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https://dejure.org/2021,15416
BSG, 26.04.2021 - B 12 KR 72/20 B (https://dejure.org/2021,15416)
BSG, Entscheidung vom 26.04.2021 - B 12 KR 72/20 B (https://dejure.org/2021,15416)
BSG, Entscheidung vom 26. April 2021 - B 12 KR 72/20 B (https://dejure.org/2021,15416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.01.2019 - B 12 KR 94/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BSG, 26.04.2021 - B 12 KR 72/20 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17, Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 26.04.2021 - B 12 KR 72/20 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17, Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
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