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BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 2/04 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe der Sozialversicherungsbeiträge; Erstattung von Kosten für den Erwerb eines Führerscheins als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt; Auslegung und Subsumtion des Begriffs "Arbeitsentgelt"; Steuerrechtliche Beurteilung einer durch den Arbeitgeber vorgenommenen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Führerscheinerwerb: Kosten beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
- judicialis
SGB IV § 14 Abs 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung von Führerscheinkosten als Arbeitsentgelt
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 5/04 R
Arbeitsentgelt - Erstattung von Führerscheinkosten - Einkommenssteuerrecht - …
Az: B 12 KR 2/04 R. - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2004 - L 16 KR 142/03
Krankenversicherung
Vorteile besitzen danach keinen Arbeitslohncharakter, wenn sie ganz im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden (vgl. BFH, a.a.O. sowie die weiteren Nachweise zur finanzgerichtlichen Rechtsprechung im Urteil des erkennenden Senats vom 26.06.2003, Az.: L 16 KR 31/02 jetzt anhängig beim Bundessozialgericht -BSG- B 12 KR 2/04 R).Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision (§ 160 Abs. 2 SGG) sind in Anbetracht des beim BSG anhängigen Revisionsverfahrens B 12 KR 2/04 R erfüllt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - L 16 KR 184/04
Krankenversicherung
Das BSG hat dahinstehen lassen, ob die Erstattung von Führerscheinkosten der Klasse 2 dem Arbeitsentgelt in diesem Sinne zuzurechnen ist; es hat derartige Zuwendungen als einmalige Einnahmen i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV, § 1 Arbeitsentgeltverordnung (ArEV), die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, zumindest dann als beitragsfrei angesehen, wenn sie keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen (Revisionsurteil vom 26.05.2004 - B 12 KR 2/04 R - Umdruck S. 5;… BSG Urt. vom 26.05.2004 - B 12 KR 5/04 R - = SozR 4-2400 § 14 Nr. 3 S. 9).