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   BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B   

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https://dejure.org/2014,29102
BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B (https://dejure.org/2014,29102)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B (https://dejure.org/2014,29102)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - B 12 KR 67/13 B (https://dejure.org/2014,29102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, Art 103 Abs 1 GG, § 62 SGG, § 110 Abs 1 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten - Zugang zu den dienstlichen Äußerungen vor einer Entscheidung über einen abgelehnten Richter - Anordnung des ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten - Zugang zu den dienstlichen Äußerungen vor einer Entscheidung über einen abgelehnten Richter - Anordnung des ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten - Zugang zu den dienstlichen Äußerungen vor einer Entscheidung über einen abgelehnten Richter - Anordnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 35/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten ist dann ohne Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs möglich, wenn dieser in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann (BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 35/11 B - Juris RdNr 6 mwN).

    Weitere Voraussetzung für eine zulässige Gehörsrüge ist jedoch die Darlegung, dass der Beteiligte seinerseits alles getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 35/11 B - Juris RdNr 7 mwN; stRspr) .

  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Solange aber ein Termin zur mündlichen Verhandlung vom Gericht nicht aufgehoben worden ist, dürfen und müssen die Beteiligten davon ausgehen, dass der Termin auch stattfindet (vgl BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 8) .

    Denn solange der Termin nicht aufgehoben war, musste der Bevollmächtigte mit seiner Durchführung rechnen und vorsorglich zum Termin erscheinen, um die Rechte des Klägers vertreten zu können (vgl BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 8) .

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Sollte der Kläger darüber hinaus noch eine Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) rügen wollen, benennt er jedenfalls keinen Beweisantrag, den er im Berufungsverfahren gestellt und bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl dazu allgemein BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Sollte der Kläger darüber hinaus noch eine Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) rügen wollen, benennt er jedenfalls keinen Beweisantrag, den er im Berufungsverfahren gestellt und bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl dazu allgemein BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .
  • BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Aus der Anordnung des persönlichen Erscheinens kann aber nicht zwingend darauf geschlossen werden, dass ohne das Erscheinen der Beteiligten keine Sachentscheidung des Gerichts ergehen könnte oder dürfte (BSG vom 31.1.2008 - B 2 U 311/07 B - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Ein iS des § 227 Abs. 1 S 1 ZPO (iVm § 202 S 1 SGG) ordnungsgemäß gestellter Antrag auf Terminsverlegung mit einem hinreichend substantiiert geltend gemachten Terminsverlegungsgrund begründet grundsätzlich eine entsprechende Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 2; BSG vom 28.4.1999 - B 6 KA 40/98 R - Juris RdNr 16; BSG vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R - Juris RdNr 11) .
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Zwar verletzt ein Gericht Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es sich bei seiner Entscheidung über die Ablehnung eines Richters allein auf eine dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters stützt, die die Verfahrensbeteiligten nicht kennen, weil es seiner Entscheidung dann Feststellungen zugrunde legt, zu denen rechtliches Gehör nicht gewährt wurde (vgl BVerfGE 24, 56, 61 f; 89, 28, 36) .
  • BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Das die abgelehnten Richter treffende Handlungsverbot nach § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 Abs. 1 ZPO bewirkt lediglich, dass der abgelehnte Richter an weiteren Verfahrensschritten bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht mitwirken darf, und zwar ab Eingang bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 17 RdNr 17 mwN) , und dass eine Endentscheidung in der Sache erst nach Bescheidung des Ablehnungsgesuchs ergehen darf (vgl BGH vom 21.6.2007 - V ZB 3/07 - MDR 2008, 111; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 60 RdNr 13a) .
  • LSG Thüringen, 28.03.2007 - L 1 U 809/02

    Ablehnung einer Terminsverlegung und Rechtsmissbräuchlichkeit von

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Ein Verfahrensmangel wird auch nicht iS von § 160a Abs. 2 S 3 SGG bezeichnet, soweit der Kläger meint, dass die von seinem Prozessbevollmächtigten am Tag der mündlichen Verhandlung ca zwei Stunden vor Beginn des Termins schriftsätzlich gestellten Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden Richter am LSG R. und gegen die Richterin am LSG Dr. K. (als Berichterstatterin) zu einer Terminsaufhebung hätten führen müssen (vgl in diesem Zusammenhang allgemein auch Thüringer LSG vom 28.3.2007 - L 1 U 809/02 - Juris RdNr 31 mwN zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs, das allein den Zweck verfolgt, eine Terminsverlegung zu erzwingen) .
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B
    Das die abgelehnten Richter treffende Handlungsverbot nach § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 Abs. 1 ZPO bewirkt lediglich, dass der abgelehnte Richter an weiteren Verfahrensschritten bis zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht mitwirken darf, und zwar ab Eingang bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 17 RdNr 17 mwN) , und dass eine Endentscheidung in der Sache erst nach Bescheidung des Ablehnungsgesuchs ergehen darf (vgl BGH vom 21.6.2007 - V ZB 3/07 - MDR 2008, 111; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 60 RdNr 13a) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 40/98 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrags -

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BSG, 29.11.1955 - 1 RA 15/54
  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 19/60

    Erstattung der Kosten der Behandlung von Versicherten durch Krankenhäuser in

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 3470/15

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

    Trotz Ausbleibens der Beigeladenen zu 3 im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13. September 2018 konnte der Senat verhandeln und entscheiden, da diese in der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20. Juni 2018 (deren Empfang bestätigt am 22. Juni 2018) darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten verhandelt und entschieden werden kann (vgl. § 110 Abs. 1 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes und hierzu Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. Juni 2014 - B 12 KR 67/13 B - ; BSG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - B 13 R 34/16 BH - ).
  • BSG, 22.06.2015 - B 9 SB 72/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit -

    Entsprechendes gilt zu Frage 2 zu den in der Rechtsprechung anerkannten Gründen für eine Terminverlegung ( vgl zB BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 7 ff, zum Fehlen eines wichtigen Grundes selbst bei Terminüberschneidung Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl, § 227 RdNr 23 mwN) , zu Frage 3 zur Mitwirkungsobliegenheit Beteiligter bei der Anordnung von Begutachtungen durch medizinische Sachverständige (vgl § 103 S 1 Halbs 2 SGG, hierzu zB BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/13 B - Juris RdNr 13 mwN) , zu Frage 4 zu den Grenzen der Entscheidung durch Gerichtsbescheid (vgl § 105 SGG; hierzu Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 105 RdNr 8 mwN) sowie zu Frage 5 und 6 zu den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Feststellung des GdB nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (vgl etwa BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 16 ff) .

    Der allgemeine Hinweis darauf, dass eine nähere inhaltliche Prüfung zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch benötigt worden sei, ermöglicht keine konkrete Schlüssigkeitsprüfung ( zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs, das allein den Zweck verfolgt, eine abgelehnte Terminsverlegung zu erzwingen vgl BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 7 ff mwN) .

    Auch das Ablehnungsgesuch bezeichnet keinen erheblichen Grund für eine Terminverlegung ( zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs, das allein den Zweck verfolgt, eine abgelehnte Terminverlegung zu erzwingen vgl BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 7 ff) , sondern hat lediglich zur Folge, dass der abgelehnte Richter bis zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch an weiteren Verfahrensschritten nicht mitwirken darf (vgl BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - Juris RdNr 9 mwN).

  • BSG, 02.09.2019 - B 14 AS 298/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten ist dann ohne Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs möglich, wenn dieser in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann (vgl nur BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 35/11 B - RdNr 6; BSG vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - RdNr 7).

    Solange aber ein Termin zur mündlichen Verhandlung vom Gericht nicht aufgehoben worden ist, dürfen und müssen die Beteiligten davon ausgehen, dass der Termin auch stattfindet (vgl BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - RdNr 8; BSG vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - RdNr 7).

    In diesem Fall kann eine Gehörsrüge nicht durchgreifend darauf gestützt werden, es habe keine Gelegenheit bestanden, zu Vorgängen in der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, denn der Beteiligte hat nicht, wie es erforderlich ist, seinerseits alles getan, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; vgl nur BSG vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - RdNr 7).

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens steht nach § 111 Abs. 1 SGG im Ermessen des Gerichts (bzw des Vorsitzenden) und hat nicht die Funktion, das rechtliche Gehör der Beteiligten sicherzustellen (vgl BSG vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - RdNr 17; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 111 RdNr 2 mwN).

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