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   BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B   

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BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B (https://dejure.org/2015,18747)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B (https://dejure.org/2015,18747)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - B 13 R 13/15 B (https://dejure.org/2015,18747)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten gemäß § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/04 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f) .

    Sachdienliche Fragen iS von § 116 S 2 SGG liegen dann vor, wenn sie sich im Rahmen des Beweisthemas halten und nicht abwegig oder bereits eindeutig beantwortet sind (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 10) .

    Dieser Obliegenheit ist er jedenfalls dann nachgekommen, wenn er einen darauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zuletzt aufrechterhalten hat (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7) .

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B
    Dies gilt auch dann, wenn der Sachverständige ein Gutachten auf Antrag des Beteiligten gemäß § 109 SGG erstellt hat (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5 f; Senatsbeschluss aaO).

    Hierbei müssen keine Fragen formuliert werden; es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (vgl Senatsbeschluss aaO RdNr 15; BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1) .

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten gemäß § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/04 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B
    Insoweit muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines bis zuletzt vor dem Berufungsgericht aufrechterhaltenen und für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B
    Denn seinen Ausführungen kann schon nicht entnommen werden, dass er einen (prozessordnungsgemäßen) Beweisantrag zu dem vorgenannten berufskundlichen Beweisthema bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LSG zu Protokoll aufrechterhalten habe oder ein solcher im Urteil des LSG wiedergegeben sei (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5 f) .
  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B
    Hingegen fehlt es an der Sachdienlichkeit, wenn der Antrag auf Anhörung des Sachverständigen rechtsmissbräuchlich gestellt ist, insbesondere wenn die Notwendigkeit einer Erörterung überhaupt nicht begründet wird oder nur beweisunerhebliche Fragen angekündigt werden (vgl BVerfG vom 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183 = Juris RdNr 29, mwN zur Rspr des BGH) .
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B
    Denn seinen Ausführungen kann schon nicht entnommen werden, dass er einen (prozessordnungsgemäßen) Beweisantrag zu dem vorgenannten berufskundlichen Beweisthema bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LSG zu Protokoll aufrechterhalten habe oder ein solcher im Urteil des LSG wiedergegeben sei (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5 f) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 355/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten gemäß § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/04 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f) .
  • BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zeugenbeweis - Gehörsrüge - Rüge

    Auszug aus BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B
    b) Zur schlüssigen Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) einer Verletzung des Rechts auf Befragung eines Sachverständigen muss sich hiernach aus der Beschwerdebegründung ergeben, (1) dass der Beschwerdeführer einen Antrag auf Befragung des Sachverständigen gestellt und bis zum Schluss aufrechterhalten hat; (2) welche einer Erläuterung durch den Sachverständigen bedürftigen Punkte der Beschwerdeführer gegenüber dem LSG benannt hat; (3) aufgrund welcher Umstände die benannten Punkte sachdienlich waren, insbesondere ist bei einem Antrag auf wiederholte Befragung desselben Sachverständigen zu erläutern, weshalb die Punkte noch nicht durch bereits vorliegende Stellungnahmen des Sachverständigen geklärt waren; (4) aufgrund welcher Umstände der Antrag als rechtzeitig zu werten ist; (5) aufgrund welcher Umstände die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Befragung des Sachverständigen beruhen kann (Senatsbeschluss vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 13) .
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 2420/15

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Feststellung einer

    Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen könne allerdings abgelehnt werden, wenn er verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt werde (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1961 - V ZR 46/60 -, BGHZ 35, 370 ; BSG, Beschluss vom 26. Mai 2015 - B 13 R 13/15 B -, juris, Rn. 9; vgl. zudem - auch zur Rechtsprechung der übrigen obersten Bundesgerichte - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273 ).
  • BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Dass weiterer sachdienlicher Klärungsbedarf besteht, ist weder ersichtlich noch vom Kläger rechtzeitig dargelegt (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris) .
  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 377/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Dazu muss sie in der Beschwerdebegründung darstellen, dass sie einen hierauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zum Schluss aufrechterhalten hat (stRspr, zB BSG Beschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9 ff; BSG Beschluss vom 5.1.2017 - B 13 R 345/16 B - Juris RdNr 7; jeweils mwN) .
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 49/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Dazu muss er in der Beschwerdebegründung darstellen, dass er einen hierauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zum Schluss aufrechterhalten hat (stRspr; zB BSG Beschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - juris RdNr 9 ff; BSG Beschluss vom 5.1.2017 - B 13 R 345/16 B - juris RdNr 7; jeweils mwN) .
  • BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn sie verknüpft ihr Vorbringen ausschließlich mit der unterlassenen Nachfrage zum potenziellen Rügeverzicht durch die Beklagte und nicht mit einer Verletzung ihres Gehörs, zB durch eine Überraschungsentscheidung des LSG oder Beeinträchtigung ihres Fragerechts gegenüber dem Sachverständigen (s hierzu im Einzelnen BSG Beschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9 ff mwN; BSG Beschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 5 ff) .
  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 14/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dies gilt entgegen der Ansicht des LSG auch dann, wenn der Sachverständige ein Gutachten auf Antrag eines Beteiligten gemäß § 109 SGG erstellt hat (vgl Senatsurteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5 = Juris RdNr 22; BSG Beschluss vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 20.7.2005 - B 13 RJ 58/05 B - Juris RdNr 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 118 RdNr 12d; Bergner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 116 RdNr 27, Stand: 15.7.2017; Leopold in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 116 RdNr 24; Kühl in Breitkreuz/Fichte, 2. Aufl 2014, § 116 RdNr 4; anders und isoliert für Zusatz- und ergänzende Fragen, die in untrennbarem Zusammenhang zur Beweiserhebung nach § 109 SGG selbst stehen: vgl BSG Beschluss vom 7.10.2005 - B 1 KR 107/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 14).
  • BSG, 15.09.2015 - B 13 R 201/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Antrag auf Anhörung eines

    Eine Verletzung dieses Fragerechts kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden, selbst wenn der betreffende Sachverständige - wie hier - ein Gutachten nach § 109 SGG erstellt hat (Senatsbeschlüsse vom 20.7.2005 - B 13 RJ 58/05 B - Juris RdNr 11 f, und vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9 mwN; anders für Zusatz- und ergänzende Fragen, die in untrennbarem Zusammenhang zur Beweiserhebung nach § 109 SGG selbst stehen: BSG Beschluss vom 7.10.2005 - B 1 KR 107/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 14).

    Hierzu muss er darstellen, dass er einen hierauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zum Schluss aufrechterhalten hat (BSG Beschluss vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B - SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7; Senatsbeschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9) .

  • BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B

    Erwerbsminderungsrente; Anordnung des Erscheinens von Sachverständigen;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten das Recht zusteht, einem Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4, 414 ZPO; stRspr, zB BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschlüsse vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9; vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG [Kammer] vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f).

    Zur schlüssigen Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) einer Verletzung des Rechts auf Befragung eines Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen muss sich hiernach aus der Beschwerdebegründung ergeben, (1) dass der Beschwerdeführer einen Antrag auf Befragung des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen gestellt und bis zum Schluss aufrechterhalten hat; (2) welche einer Erläuterung durch den Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen bedürftigen Punkte der Beschwerdeführer gegenüber dem LSG benannt hat; (3) aufgrund welcher Umstände die benannten Punkte sachdienlich waren, insbesondere ist bei einem Antrag auf wiederholte Befragung desselben Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen zu erläutern, weshalb die Punkte noch nicht durch bereits vorliegende Stellungnahmen des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen geklärt waren; (4) aufgrund welcher Umstände der Antrag als rechtzeitig zu werten ist; (5) aufgrund welcher Umstände die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Befragung des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen beruhen kann (vgl Senatsbeschlüsse vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 10; vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 13).

  • BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH
    Hierzu muss er darstellen, dass er einen hierauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zum Schluss aufrechterhalten hat (BSG Beschluss vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B - SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7; Senatsbeschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9).

    Hierbei müssen keine Fragen formuliert werden; es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (vgl Senatsbeschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - RdNr 9; BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).

  • BSG, 05.01.2017 - B 13 R 345/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Übergehen eines Beweisantrages;

    Zwar steht insoweit nicht entgegen, dass die betreffende Sachverständige ein Gutachten nach § 109 SGG erstellt hat (Senatsbeschlüsse vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7 f, vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9 und vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 f) .

    Dazu muss sie in der Beschwerdebegründung darstellen, dass sie einen hierauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zum Schluss aufrechterhalten hat (vgl Senatsbeschlüsse vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9) .

  • BSG, 12.10.2015 - B 13 R 327/15 B
  • BSG, 12.08.2015 - B 13 R 197/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Fragerecht an einen Sachverständigen;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2023 - L 3 U 24/14

    Voraussetzungen der Anerkennung einer Atemwegserkrankung als Berufskrankheit nach

  • BSG, 16.06.2016 - B 13 R 119/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Verletzung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 324/17

    Anerkennung von Gesundheitsstörungen als weitere Folgen eines Arbeitsunfalls;

  • LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 96/17

    Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in der mündlichen

  • BSG, 15.05.2017 - B 9 SB 85/16 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Sachdienliche Fragen an einen

  • BSG, 04.04.2016 - B 9 SB 5/16 B
  • BSG, 16.09.2015 - B 13 R 232/15 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Gehörsrüge; Zumutbare Möglichkeiten der

  • BSG, 05.07.2017 - B 13 R 145/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Uneingeschränkter Rügeausschluss;

  • BSG, 16.12.2016 - B 13 R 177/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel;

  • BSG, 15.04.2019 - B 9 SB 73/18 B
  • BSG, 14.08.2015 - B 9 V 31/15 B

    Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit

  • BSG, 28.02.2018 - B 13 R 29/14 BH

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 11.08.2016 - B 13 R 143/16 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 10 R 249/11
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 KR 346/16
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