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   BSG, 26.05.2021 - B 5 RE 7/21 B   

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https://dejure.org/2021,20549
BSG, 26.05.2021 - B 5 RE 7/21 B (https://dejure.org/2021,20549)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2021 - B 5 RE 7/21 B (https://dejure.org/2021,20549)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - B 5 RE 7/21 B (https://dejure.org/2021,20549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung zu Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Heranziehung zu Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.04.2021 - B 5 RE 16/20 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 26.05.2021 - B 5 RE 7/21 B
    In der Beschwerdebegründung muss unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgebracht werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile und Beschlüsse die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist (stRspr, vgl etwa Senatsbeschluss vom 6.4.2021 - B 5 RE 16/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R

    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige

    Auszug aus BSG, 26.05.2021 - B 5 RE 7/21 B
    Das einschlägige Urteil des BSG vom 27.7.2011 (B 12 R 19/09 R - SozR 4-2600 § 198 Nr. 1) erwähnt der Kläger mit einem Teil des Leitsatzes.
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 26.05.2021 - B 5 RE 7/21 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
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