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   BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 33/06 R   

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https://dejure.org/2007,3613
BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 33/06 R (https://dejure.org/2007,3613)
BSG, Entscheidung vom 26.06.2007 - B 1 KR 33/06 R (https://dejure.org/2007,3613)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 33/06 R (https://dejure.org/2007,3613)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines alleinerziehenden Elternteils auf Gewährung von Krankengeld wegen Kinderpflege; Rechtmäßigkeit der Begrenzung des Krankengeld-Umfangs auf zehn Arbeitstage je Kalenderjahr bei alleinerziehenden Eltern

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB V F: 20.12.1991 § 45 Abs 1; ; SGB V F: 20.12.1991 § 45 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 45 Abs. 1 § 45 Abs. 2
    Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankengeld nach dem SGB V bei Erkrankung des Kindes auch für mehr als 10 Arbeitstage für faktisch alleinerziehenden Elternteil

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kinderkrankengeld: "Alleinerziehung" stellt nicht auf Sorgerecht ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 980
  • FamRZ 2007, 1881 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 22.10.1991 - BT-Drs 12/1363
    Auszug aus BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 33/06 R
    a) § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V zielt darauf ab, im Interesse des Kindeswohles für den Krg-Anspruch wegen Kinderpflege alle Kinder unabhängig davon gleichzustellen, ob sie mit beiden Eltern oder nur mit einem Elternteil zusammenleben (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des 5. Buches Sozialgesetzbuch - 2. SGB V-ÄndG -, BT-Drucks 12/1363, S 7 zu Art. 1 Nr. 4 Buchst b).

    Die Gesetzesmaterialien zum 2. SGB V-ÄndG (vgl BT-Drucks 12/1363, S 7 zu Art. 1 Nr. 4 Buchst b) gingen davon aus, als "Alleinerziehende" seien "alleinstehende Väter und Mütter anzusehen, die mit ihrem Kind, für das ihnen die Personensorge zusteht, in einem Haushalt leben." Dass der alleinstehende Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, alleiniger Sorgerechtsinhaber sein musste, war damit nicht gefordert.

    Der Bundesrat sprach sich in seiner Stellungnahme (BT-Drucks 12/1363 S 11 zu Art. 1 Nr. 4 Buchst b) dementsprechend für eine praxisgerechte Auslegung des § 45 Abs. 2 SGB V aus, damit auch Alleinerziehende, die das Personensorgerecht nicht allein innehätten, in bestimmten Fällen das verlängerte Krg nach § 45 Abs. 2 in Anspruch nehmen könnten.

    Dem trat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (BT-Drucks 12/1363 Anlage 3 S 16 zu Nr. 7) nicht entgegen, sondern kündigte an zu überlegen, ob eine Lösung gefunden werden könne, die besser geeignet sei, Härtefälle für faktisch Alleinerziehende zu vermeiden.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 33/06 R
    Die Regelung hatte ein gemeinsames Sorgerecht geschiedener Ehegatten für ihre Kinder selbst dann ausgeschlossen, wenn sie Willens und geeignet waren, die Elternverantwortung zum Wohle des Kindes weiterhin zusammen zu tragen (vgl BVerfGE 61, 358 ff, Leitsatz 1).
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 64/89

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Großmutter

    Auszug aus BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 33/06 R
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Verhältnis von Kindschaft und Pflegekindschaft nicht maßgeblich auf die Personensorge, sondern darauf abgestellt, ob ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwar zwischen Pflegeeltern und Kind, nicht mehr aber zwischen Eltern und Kind besteht (vgl dazu BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 2, 3 und 5 mwN).
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 41/92

    Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Feststellung des Bestehens

    Auszug aus BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 33/06 R
    Zwar dürfen die jeweiligen Begriffe "Kind" nicht miteinander vermischt werden (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 6 S 29 f).
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