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   BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R   

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https://dejure.org/2007,4268
BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R (https://dejure.org/2007,4268)
BSG, Entscheidung vom 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R (https://dejure.org/2007,4268)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - B 2 U 23/06 R (https://dejure.org/2007,4268)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldanspruch bei Wiedererkrankung - unmittelbar zeitlicher Anschluss - Arbeitseinkommen - Krankengeldanspruch - Lohnersatzfunktion - Unterbrechung - Nahtlosigkeit - Berechnung des Verletztengeldes - letzter wirtschaftlicher ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Verletztengeldanspruch bei Wiedererkrankung; unmittelbar iS des § 45 Abs 1 Nr 2 SGB 7; zeitlicher Anschluss; Arbeitseinkommen; Krankengeldanspruch; Lohnersatzfunktion; Unterbrechung; Nahtlosigkeit; Berechnung des Verletzte ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Anforderungen an die Gewährung von Verletztengeld; Wiedererkrankung an den Folgen eines Versicherungsfalls; Nahtloser Übergang vom Entgeltbezug bzw. Leistungsbezug zum Verletztengeld; Unterbrechung zwischen dem Wegfall des Entgelt- oder Leistungsanspruchs und ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verletztengeldanspruch bei Wiedererkrankung - Unmittelbarkeit des zeitlichen Anschlusses

  • Judicialis

    SGB VII § 45 Abs 1 Nr 2; ; SGB VII § 47 Abs 4; ; SGB VII § 47 Abs 1; ; SGB VII § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 45 Abs. 1 Nr. 2 § 47 Abs. 1, 4 § 48
    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiedererkrankung; Berücksichtigung des Einkommens des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes bei der Verletztengeldberechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 441 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.11.1972 - 2 RU 123/71

    Arbeitsunfähiger Arbeitsloser - Verletztengeld - Verletztengeld an Stelle von

    Auszug aus BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R
    Umgekehrt wurde auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung einem Arbeitslosen Verletztengeld zugesprochen, weil durch die Arbeitsunfähigkeit zwar kein Arbeitsentgelt, wohl aber das Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung weggefallen und somit wegen der Unfallfolgen ein Einkommensverlust im weiteren Sinne eingetreten war (Urteil vom 29. November 1972 - 8/2 RU 123/71 - BSGE 35, 65, 68 f = SozR Nr. 3 zu § 560 RVO Bl Aa 6).
  • BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Keine Tätigkeit vor Unfall -

    Auszug aus BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum früheren § 560 Abs. 1 RVO stand einem Unfallverletzten, der vor Eintritt des Arbeitsunfalls keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen war und der daher durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust erlitten hatte, ein Anspruch auf Verletztengeld nicht zu (Urteil vom 26. Juni 1973 - 8/2 RU 162/71 - USK 7393; Urteil vom 19. Dezember 1974 - 8 RU 18/74 - BSGE 39, 63, 67 = SozR 2200 § 560 Nr. 3 S 13 mwN).
  • BSG, 26.06.1973 - 2 RU 162/71
    Auszug aus BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum früheren § 560 Abs. 1 RVO stand einem Unfallverletzten, der vor Eintritt des Arbeitsunfalls keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen war und der daher durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust erlitten hatte, ein Anspruch auf Verletztengeld nicht zu (Urteil vom 26. Juni 1973 - 8/2 RU 162/71 - USK 7393; Urteil vom 19. Dezember 1974 - 8 RU 18/74 - BSGE 39, 63, 67 = SozR 2200 § 560 Nr. 3 S 13 mwN).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 74/79

    Eine Maßnahme zur Rehabilitation iS RVO § 1241b 'im Anschluß' an den Bezug von

    Auszug aus BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R
    Bis zu welcher zeitlichen Grenze eine Unterbrechung zwischen dem Wegfall des Entgelt- oder Leistungsanspruchs und dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit mit Blick auf die Lohnersatzfunktion des Verletztengeldes unschädlich sein kann und ob für die Grenzziehung auf Grundsätze zurückgegriffen werden kann, die das BSG in anderem Zusammenhang zur Kontinuität aufeinander folgender Entgeltersatzleistungen formuliert hat (vgl etwa BSGE 51, 193, 194 ff = SozR 2200 § 1241b Nr. 4 S 6 ff; SozR 2200 § 1240 Nr. 11 S 17; BSGE 58, 175, 177 = SozR 4100 § 59 Nr. 3 S 7 zum Anschluss von Übergangsgeld an Krankengeld), braucht aus Anlass des jetzigen Rechtsstreits nicht entschieden zu werden.
  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 39/82

    Anspruch auf Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R
    Bis zu welcher zeitlichen Grenze eine Unterbrechung zwischen dem Wegfall des Entgelt- oder Leistungsanspruchs und dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit mit Blick auf die Lohnersatzfunktion des Verletztengeldes unschädlich sein kann und ob für die Grenzziehung auf Grundsätze zurückgegriffen werden kann, die das BSG in anderem Zusammenhang zur Kontinuität aufeinander folgender Entgeltersatzleistungen formuliert hat (vgl etwa BSGE 51, 193, 194 ff = SozR 2200 § 1241b Nr. 4 S 6 ff; SozR 2200 § 1240 Nr. 11 S 17; BSGE 58, 175, 177 = SozR 4100 § 59 Nr. 3 S 7 zum Anschluss von Übergangsgeld an Krankengeld), braucht aus Anlass des jetzigen Rechtsstreits nicht entschieden zu werden.
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Ist danach der in § 26 Abs. 2 SGB III verwendete unbestimmte Rechtsbegriff "unmittelbar" auch als Beschreibung eines sachlichen Zusammenhangs zwischen zwei Umständen anzusehen, hat seine Auslegung vor allem Systematik sowie Sinn und Zweck der Gesamtregelung zu berücksichtigen, weil dadurch der geforderte sachliche Zusammenhang mitbestimmt wird (ähnlich für das Recht der Unfallversicherung bereits BSG Urteil vom 26.6.2007 - B 2 U 23/06 R - SozR 4-2700 § 45 Nr. 1 RdNr 12 ff zu § 45 SGB VII) .
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 7/18 R

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Unmittelbar vor Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit hatte er Anspruch auf Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) in Höhe von monatlich 350 Euro netto aus der geringfügigen Beschäftigung iS des § 8 SGB IV, wobei es für das Verständnis des Begriffs "unmittelbar" nicht auf einen tagesgenauen zeitlichen Anschluss, sondern darauf ankommt, dass der Versicherte, als er arbeitsunfähig wurde, von einer der im Gesetz aufgeführten Einkunftsarten gelebt haben muss (BSG Urteil vom 26.6.2007 - B 2 U 23/06 R - SozR 4-2700 § 45 Nr. 1 RdNr 17) .

    Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII seien dagegen nicht erfüllt, wenn der Verletzte seinen Lebensunterhalt zu diesem Zeitpunkt aus anderen Quellen, etwa aus Vermögen, Kapitaleinkünften, Rente oder Sozialhilfe, finanziere (BSG Urteil vom 26.6.2007 - B 2 U 23/06 R - SozR 4-2700 § 45 Nr. 1 RdNr 17) .

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz -

    Zu dieser Ersatzfunktion des Verletztengeldes vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 2 U 23/06 R -, juris Rn. 14 ff.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Wie auch andere Entgeltersatzleistungen (vgl etwa zur Höhe des Krankengeldes eines Selbstständigen: BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 9 ff; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 13 ff; zur Höhe des Verletztengeldes eines Selbstständigen: BSG SozR 4-2700 § 47 Nr. 2 RdNr 16 ff; BSG SozR 4-2700 § 45 Nr. 1 RdNr 19) ist das Elterngeld demnach dazu bestimmt, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) dem Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen.
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger -

    Für die Entstehung eines Anspruchs auf Verlg ist bei einem selbstständig tätigen Versicherten nur notwendig, dass er vor der durch den Versicherungsfall verursachten Arbeitsunfähigkeit eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit ausgeübt (vgl BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 23/06 R - SozR 4-2700 § 45 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen vom 6.6.2006 - L 15 U 56/04).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

    Ist danach der in § 26 Abs. 2 SGB III verwendete unbestimmte Rechtsbegriff "unmittelbar" auch als Beschreibung eines sachlichen Zusammenhangs zwischen zwei Umständen anzusehen, hat seine Auslegung vor allem Systematik sowie Sinn und Zweck der Gesamtregelung zu berücksichtigen, weil dadurch der geforderte sachliche Zusammenhang mitbestimmt wird (ähnlich für das Recht der Unfallversicherung bereits BSG Urteil vom 26.6.2007 - B 2 U 23/06 R - SozR 4-2700 § 45 Nr. 1 RdNr 12 ff zu § 45 SGB VII) .
  • LSG Bayern, 25.04.2018 - L 13 R 64/15

    Zahlung von Übergangsgeld während einer stufenweisen Wiedereingliederung

    Dies ergibt sich aus der Zweckbestimmung des Übergangsgeldes (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21.06.1983 - B 4 RJ 39/82, Rn. 12, juris, zu § 1241 Abs. 1 RVO aF; Urteil vom 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R, juris, zur Parallelvorschrift des § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII; Urteil vom 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R, Rn. 31, sowie Urteil vom 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R, Rn. 23, juris, jeweils zu § 51 Abs. 5 SGB IX; Urteil vom 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R, Rn. 18, juris, zu § 49 Hs. 1 SGB IX).
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21

    Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen

    Zu dieser Ersatzfunktion des Verletztengeldes vgl.: BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 2 U 23/06 R -, juris Rn. 14 ff.
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Strafgefangener - Ausübung von

    Die Rechtsauffassung der Beklagten würde hingegen in systemwidriger Weise dazu führen, dass dem vorübergehenden Bezug von Verletztengeld eine versicherungsrechtlich stärkere Stellung beigemessen wird als dem Regeltatbestand des Arbeitsentgeltbezuges (vgl § 43 StVollzG) , aus welchem sich der Anspruch auf Verletztengeld seinerseits ableitet und das den Entgeltverlust (teilweise) auszugleichen bestimmt ist, den ein Versicherter infolge einer durch einen Versicherungsfall nach § 7 SGB VII bedingten Arbeitsunfähigkeit erlitten hat (vgl auch Gürtner in Kasseler Komm, § 4 SGB VI RdNr 19 - Stand September 2015; Fichte in Hauck/Noftz, K § 4 SGB VI RdNr 43 - Stand 3/13; vgl auch BSG Urteil vom 26.6.2007 - B 2 U 23/06 R - SozR 4-2700 § 45 Nr. 1 RdNr 14) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2009 - L 4 U 65/08

    Gewährung von Rente wegen der Folgen einer anerkannten Berufskrankheit (BK) nach

    Folge man der Auffassung der Klägerin, wonach das Arbeitsverhältnis zum 31.01.2004 in gegenseitigem Einvernehmen beendet worden sei, so sei ungeachtet der Lücke zwischen dem Ende des Arbeitsentgeltbezuges am 31.01.2004 und dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit am 02.02.2004 die geforderte Unmittelbarkeit des zeitlichen Anschlusses im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26.6.2007 - B 2 U 23/06 R -, www.juris.de) gegeben.

    Unter Zugrundelegung des von der Beklagten nunmehr angenommenen Versicherungsfalls vom 28.01.2004 ist der vom Gesetz geforderte unmittelbare zeitliche Anschluss nach übereinstimmender Auffassung sowohl des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26.6.2007 a.a.O.) als auch der z. T. älteren Kommentarliteratur (Fischer in: jurisPK - SGB VII, § 45 SGB VII Rn. 23 unter Hinweis auf Ricke in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: 2007, § 45 SGB VII Rn. 5) gegeben, denn der Vers.

  • SG Frankfurt/Oder, 27.10.2016 - S 1 R 350/15

    Gewährung von Übergangsgeld für die Zeit des stationären Aufenthalts zum Zwecke

  • SG Frankfurt/Oder, 27.11.2019 - S 39 AS 1759/18
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 22 U 124/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Unterhaltsgeld -

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2021 - L 1 U 3514/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld gem § 45 Abs 1 SGB 7 - ärztlich

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2020 - L 16 U 97/17
  • SG Frankfurt/Oder, 09.11.2016 - S 22 R 227/15
  • LSG Hessen, 13.06.2023 - L 2 R 61/21

    Anspruch auf Gewährung von Übergangsgeld während einer Leistung zur medizinischen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2020 - L 16 U 126/17
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