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   BSG, 26.07.2007 - B 13 R 67/06 R   

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https://dejure.org/2007,8966
BSG, 26.07.2007 - B 13 R 67/06 R (https://dejure.org/2007,8966)
BSG, Entscheidung vom 26.07.2007 - B 13 R 67/06 R (https://dejure.org/2007,8966)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - B 13 R 67/06 R (https://dejure.org/2007,8966)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung - Tragen eines Judensterns - Freiheitsentziehung

  • openjur.de

    Ersatzzeit; nationalsozialistische Verfolgung; Tragen eines Judensterns; Freiheitsentziehung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen der Freiheitsentziehung bei einem Leben ohne haftähnliche Bedingungen außerhalb des Arbeitseinsatzes; Anspruch auf Gewährung höherer Regelaltersrente (RAR) unter Anrechnung einer weiteren Ersatzzeit; Begriff der ...

  • Judicialis

    SGB VI § 250 Abs 1 Nr 4; ; BEG § 43 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Ersatzzeiten wegen nationalsozialistischer Verfolgung, Tragen eines Judensterns in Ost-Oberschlesien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1970 - IX ZR 337/69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 67/06 R
    Er weist jedoch darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) - wovon auch das LSG (s Bl 8 seines Urteils) auszugehen scheint - Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen der Freiheitsentziehung auch dann iS des § 43 Abs. 3 BEG gleichzuachten ist, wenn der Verfolgte außerhalb des Arbeitseinsatzes nicht unter haftähnlichen Bedingungen gelebt hat (BGH vom 25.6.1970 - IX ZR 337/69, RzW 1970, 546 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; irreführend deshalb BSG vom 21.5.1974, SozR 2200 § 1251 Nr. 5 S 17, wo außerhalb der tragenden Gründe die "haftähnlichen Bedingungen" für die "Zwangsarbeit" ebenso wie für das "Leben" definiert werden).
  • BSG, 21.05.1974 - 1 RA 63/73

    Ersatzzeit - Verfolgter - Bescheinigung - Neuer Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 67/06 R
    Er weist jedoch darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) - wovon auch das LSG (s Bl 8 seines Urteils) auszugehen scheint - Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen der Freiheitsentziehung auch dann iS des § 43 Abs. 3 BEG gleichzuachten ist, wenn der Verfolgte außerhalb des Arbeitseinsatzes nicht unter haftähnlichen Bedingungen gelebt hat (BGH vom 25.6.1970 - IX ZR 337/69, RzW 1970, 546 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; irreführend deshalb BSG vom 21.5.1974, SozR 2200 § 1251 Nr. 5 S 17, wo außerhalb der tragenden Gründe die "haftähnlichen Bedingungen" für die "Zwangsarbeit" ebenso wie für das "Leben" definiert werden).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 23/08 R

    Verfolgungsersatzzeit - Zwangsarbeit - Nationalsozialismus -

    Die haftähnlichen Bedingungen müssen nur während der Arbeitszeit vorgelegen haben (vgl BGH vom 25.6.1970, MDR 1970, 1006 = RzW 1970, 546; Senatsurteil vom 26.7.2007 - B 13 R 67/06 R - Juris RdNr 23).

    Aus dem Hinweis im Senatsurteil vom 26.7.2007 (B 13 R 67/06 R - Juris RdNr 23), wonach es einer näheren Begründung bedürfen könnte, wie in Zeiten, in denen noch keine Kennzeichnungspflicht für Juden bestand, ein Zwang zur Arbeit ohne ständige Bewachung der arbeitenden Juden durchgesetzt werden konnte, worin wiederum haftähnliche Bedingungen erblickt werden könnten, folgt nicht bereits ohne Weiteres ein Verstoß gegen die Denkgesetze im Fall des Klägers.

  • LSG Bayern, 06.06.2019 - L 7 R 5188/17

    Beitragsrechtt: Prüfungen nach 212a SGB VI bei einem Bundesland

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a SGG, da die Beteiligten nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehören (BSG Urteil vom 01.07.2010, B 13 R 67/06 R Rz. 43).
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 112/09
    Das Sozialgericht hat die die Klägerin betreffenden Akten des Bayerischen Landesentschädigungsamts sowie die Prozessakten des ebenfalls die Frage der Anerkennungsfähigkeit von Verfolgungsersatzzeiten in B. vor dem 08.01.1940 betreffenden Verfahrens Reitzenstein./. Deutsche Rentenversicherung Nord (S 26 (20) RJ 389/04 = L 6 R 185/05 bzw. nach Zurückverweisung durch das Bundessozialgericht (BSG) (B 13 R 67/06 R) L 6 R 171/07) beigezogen, in dem umfangreiche Ermittlungen durchgeführt worden waren, und der Klage nach Beschränkung des Antrags in der mündlichen Verhandlung dadurch voll stattgegeben, dass die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 11.02.2002 in der Fassung des Bescheides vom 19.02.2003 sowie unter Aufhebung des Bescheides vom 16.06.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.11.2003 verurteilt worden ist, der Klägerin höhere Altersrente unter Berücksichtigung einer weiteren Ersatzzeit von Oktober 1939 bis Dezember 1939 zu leisten und die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

    Im Hinblick auf die gegen die vorgenannte Entscheidung des LSG Hamburg eingelegte Revision (B 13 R 67/06 R) hat der dritte Senat des Landessozialgerichts auf Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 04.07.2007 das Ruhen des hiesigen Verfahrens angeordnet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - L 8 R 71/07

    Anspruch auf Altersrente, Erfüllung der Wartezeit unter Berücksichtigung von

    Er gehört überdies als Inhaber des Lehrstuhls für Osteuropäische Geschichte der Universität Hamburg mit dem Forschungsschwerpunkt "Neuere Geschichte Polens, Russlands/der Sowjetunion und der Ukraine" (vgl. http://www.geschichte.uni-hamburg.de/arbeitsbereiche/europaeischegeschichte/europaeische geschichte.html) zum Kreis derjenigen Sachverständigen, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, den Sozialgerichten das erforderliche Maß an Sachkunde (vgl. BSG, Urteil v. 26.07.2007, B 13 R 28/06 R, SozR 4-5075 § 1 Nr. 4; BSG, Urteil v. 14.12.2006, B 4 R 29/06 R, SozR 4-5075 § 1 Nr. 3) zur Aufhellung der geschichtlichen Hintergründe zu vermitteln, und auf den sich dementsprechend auch bereits das BSG im Rahmen seiner Rechtsprechung bezogen hat (vgl. BSG, Urteil v. 26.07.2007, B 13 R 67/06 R, Juris).
  • LSG Hamburg, 11.12.2009 - L 6 R 180/08

    Berücksichtigung einer verfolgungsbedingten Ersatzzeit bei der Berechnung einer

    Die haftähnlichen Bedingungen müssen nur während der Arbeitszeit vorgelegen haben (vgl. Bundesgerichtshof (BGH) vom 25.6.1970, MDR 1970, 1006 = RzW 1970, 546; BSG Urteil vom 26.7.2007 - B 13 R 67/06 R - Juris - RdNr. 23).
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