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   BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B   

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https://dejure.org/2007,67274
BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B (https://dejure.org/2007,67274)
BSG, Entscheidung vom 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B (https://dejure.org/2007,67274)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - B 7/7a AL 216/06 B (https://dejure.org/2007,67274)
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  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B
    4 Um eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zu bezeichnen, müsste in der Beschwerdebegründung ein Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG andererseits aufgezeigt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).

    Dabei muss in der Beschwerdebegründung deutlich gemacht werden, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt würde, nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).

    Eine Abweichung ist von daher erst zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B
    Im Übrigen "dürfte auch eine Abweichung von der Entscheidung des BSG vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - vorliegen".

    6 Auch bezüglich der Entscheidung des BSG vom 26. Oktober 2004 (B 7 AL 98/03 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 9) sind die Voraussetzungen einer Divergenz nicht ordnungsgemäß dargelegt.

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B
    Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - zur Aufgabe eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses für ein befristetes Beschäftigungsverhältnis sei auf Saisontätigkeiten nicht anwendbar.

    Da der maßgebende Rechtssatz im Urteil des BSG vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - den Wechsel in ein (befristetes) Beschäftigungsverhältnis betraf, der Kläger aber nach eigener Bekundung eine selbständige Tätigkeit anstrebte, hätte er darlegen müssen, aus welchen Gründen dennoch eine Divergenz vorliegt.

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG genügt eine Beschwerdebegründung im Hinblick hierauf der Darlegungspflicht nur, wenn (1) eine Rechtsfrage formuliert ist und (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) dargelegt ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG genügt eine Beschwerdebegründung im Hinblick hierauf der Darlegungspflicht nur, wenn (1) eine Rechtsfrage formuliert ist und (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) dargelegt ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG genügt eine Beschwerdebegründung im Hinblick hierauf der Darlegungspflicht nur, wenn (1) eine Rechtsfrage formuliert ist und (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) dargelegt ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG genügt eine Beschwerdebegründung im Hinblick hierauf der Darlegungspflicht nur, wenn (1) eine Rechtsfrage formuliert ist und (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) dargelegt ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 7/7a AL 216/06 B
    Die in Bezug genommene Entscheidung ist so zu kennzeichnen, dass sie ohne weiteres aufzufinden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
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