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   BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R   

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BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R (https://dejure.org/2016,21766)
BSG, Entscheidung vom 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R (https://dejure.org/2016,21766)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R (https://dejure.org/2016,21766)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung nach § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, Widerspruchsbescheid jedoch gestützt auf § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10 - Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung - Anhörungsmangel - Anforderungen an eine ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 Nr 3 SGB 10, § 41 Abs 2 SGB 10, § 13 Abs 3 S 1 SGB 10, § 13 Abs 3 S 2 SGB 10, § 24 Abs 1 SGB 10
    (Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung nach § 48 Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Keine Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens zur Nachholung einer Anhörung in einem formalisierten Verfahren nach Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung über Arbeitslosengeld II nach Verstreichen der für die Rücknahme geltenden Jahresfrist

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung nach § 48 Abs 1S 2 Nr 3 SGB 10, Widerspruchsbescheid jedoch gestützt auf § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10 - Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung - Anhörungsmangel - Anforderungen an eine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung nach § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, Widerspruchsbescheid jedoch gestützt auf § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10 - Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung - Anhörungsmangel - Anforderungen an eine ...

  • rechtsportal.de

    Keine Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens zur Nachholung einer Anhörung in einem formalisierten Verfahren nach Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung über Arbeitslosengeld II nach Verstreichen der für die Rücknahme geltenden Jahresfrist

  • datenbank.nwb.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung nach § 48 Abs 1S 2 Nr 3 SGB 10, Widerspruchsbescheid jedoch gestützt auf § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10 - Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung - Anhörungsmangel - Anforderungen an eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; § 6a Bundeskindergeldgesetz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht - können Anhörungsfehler zur Aufhebung des Bescheides führen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 122, 25
  • NZS 2017, 198
 
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Wird zitiert von ... (124)

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Unschädlich ist, dass der Beklagte den Kläger nicht zu den Voraussetzungen des einschlägigen § 45 SGB X angehört hat, sondern nur zu den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 SGB X. Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es für die Ordnungsgemäßheit der Anhörung nur darauf an, dass die Behörde zu den nach ihrer materiellrechtlichen Rechtsauffassung erheblichen Umständen anhört (BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2, RdNr 15) , auch wenn diese falsch sein sollte (BSG vom 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 51 RdNr 16) .

    Die Jahresfrist begann zu dem Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 14.3.2013, weil der Beklagte zu diesem Zeitpunkt der Ansicht war, dass die ihm vorliegenden Tatsachen für eine Rücknahme bzw Aufhebung der Bewilligung genügten (vgl BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 13; BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2, RdNr 31) .

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung -

    Die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des BSG dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2, RdNr 31 mwN) .
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Verletzung von Pflichten

    Dies erfasst ua diejenigen Tatsachen, die - im Falle der Aufhebung einer Leistungsbewilligung - die besonderen subjektiven Rücknahmevoraussetzungen beschreiben (vgl BSG vom 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 10 RdNr 14; BSG vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1; BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - SozR 4-1500 § 114 Nr. 2 RdNr 15, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen mwN) .
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