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   BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86   

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BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86 (https://dejure.org/1987,362)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1987 - 11a RA 30/86 (https://dejure.org/1987,362)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1987 - 11a RA 30/86 (https://dejure.org/1987,362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente wegen der Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes - Erfordernis einer zeitlichen Begrenzung der Rentengewährung im Rentenbescheid - Begriff der groben Fahrlässigkeit im Rentenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 103
 
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Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Ist ein erster Aufhebungsbescheid aus Gründen aufgehoben worden, die einen zweiten Aufhebungsbescheid nicht ausschließen, so gilt die Wahrung der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 S 1 i.V.m. § 45 Abs. 4 S 2 SGB X im ersten Bescheid auch für den zweiten, wenn er unverzüglich nach der Aufhebung des ersten ergeht (Fortentwicklung von BSG 23.10.1985 9a RV 1/84 = SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8).

    Der 9a Senat des BSG hat bereits in einem Fall, in dem der erste Aufhebungsbescheid noch nicht rechtskräftig aufgehoben war, als der zweite Aufhebungsbescheid erlassen wurde, entschieden, daß die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X durch den ersten Aufhebungsbescheid trotz dessen späterer Aufhebung gewahrt worden sei (SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8, Blatt 12).

  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Davon abgesehen lassen die Entscheidungsgründe des LSG erkennen, daß es den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hat, was vom Revisionsgericht zu beachten ist (BSGE 47, 180 [BSG 28.11.1978 - 4 RJ 130/77]; BGH NJW 1984, 2033 [BGH 16.02.1984 - I ZR 197/81]; BAGE 7, 290).
  • BGH, 16.02.1984 - I ZR 197/81

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Davon abgesehen lassen die Entscheidungsgründe des LSG erkennen, daß es den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hat, was vom Revisionsgericht zu beachten ist (BSGE 47, 180 [BSG 28.11.1978 - 4 RJ 130/77]; BGH NJW 1984, 2033 [BGH 16.02.1984 - I ZR 197/81]; BAGE 7, 290).
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Davon abgesehen lassen die Entscheidungsgründe des LSG erkennen, daß es den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hat, was vom Revisionsgericht zu beachten ist (BSGE 47, 180 [BSG 28.11.1978 - 4 RJ 130/77]; BGH NJW 1984, 2033 [BGH 16.02.1984 - I ZR 197/81]; BAGE 7, 290).
  • BSG, 10.03.1982 - 5b/5 RJ 148/80

    Gewährung der Hinterbliebenrente; Geschiedene Ehefrau; Eintritt der

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Eine solche Zeitgrenze, die die Beklagte im Verfügungssatz des Bescheides datenmäßig genau hätte bezeichnen können, enthielt der Rentenbescheid nicht; die Klägerin mußte sie auch nicht - allein - aus der Erklärung der Anlage 6 des Rentenbescheides entnehmen, zumal sie aufgrund ihres früheren Rechtsstandpunktes von der Beklagten sonst wohl gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 AVG eine zeitlich unbegrenzte Rente verlangt hätte (vgl dazu BSGE 53, 163 [BSG 10.03.1982 - 5b/5 RJ 148/80] = SozR 2200 § 1265 Nr. 22; SozR aaO Nr. 23).
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Hierzu gehören nicht nur die Tatsachen, die eine wesentliche Änderung in den bei Erlaß des früheren Verwaltungsaktes gegebenen Verhältnissen (§ 48 Abs. 1 Satz 1) ausweisen, sondern auch die, die nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X die Aufhebung mit Wirkung für die Vergangenheit zulassen (vgl für die Rücknahme BVerwGE 70, 356 und für die Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X Urteil des Senats vom 9. September 1986 - 11a RA 2/85 -).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Hierzu gehören nicht nur die Tatsachen, die eine wesentliche Änderung in den bei Erlaß des früheren Verwaltungsaktes gegebenen Verhältnissen (§ 48 Abs. 1 Satz 1) ausweisen, sondern auch die, die nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X die Aufhebung mit Wirkung für die Vergangenheit zulassen (vgl für die Rücknahme BVerwGE 70, 356 und für die Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X Urteil des Senats vom 9. September 1986 - 11a RA 2/85 -).
  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 110/75

    Waisenrentenberechtigt - Scheidung

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Eine solche Zeitgrenze, die die Beklagte im Verfügungssatz des Bescheides datenmäßig genau hätte bezeichnen können, enthielt der Rentenbescheid nicht; die Klägerin mußte sie auch nicht - allein - aus der Erklärung der Anlage 6 des Rentenbescheides entnehmen, zumal sie aufgrund ihres früheren Rechtsstandpunktes von der Beklagten sonst wohl gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 AVG eine zeitlich unbegrenzte Rente verlangt hätte (vgl dazu BSGE 53, 163 [BSG 10.03.1982 - 5b/5 RJ 148/80] = SozR 2200 § 1265 Nr. 22; SozR aaO Nr. 23).
  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 87/80

    Unterhaltsanspruch; Berechnung des Unterhalts; Mindestbedarf; Unterkunftskosten

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Hierfür hat es zu Recht Unterhaltsverpflichtungen und Unterhaltsleistungen nur dann als erheblich angesehen, wenn sie ihrem Umfang nach zumindest 25 vH des Regelsatzes der Sozialhilfe erreichen (SozR 2200 § 1265 Nr. 65 mwN).
  • BSG, 14.02.1985 - 7 BAr 27/84

    Vorwerfbares Nichtwissen - Ruhen eines zuerkannten Anspruchs - Grobe

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
    Es hielt die Klägerin offenbar aufgrund einer grob fahrlässigen Unkenntnis (SozR 1300 § 48 Nr. 14) für "bösgläubig".
  • BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79

    Rentenumwandlungsbescheid - Rentenentziehungsbescheid - Erlaß eines Bescheides -

  • BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 16/78

    Hinterbliebenenrente - Sohn - Wehrdienst - Volljährigkeit

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Diesem Vertrauen ist aber bereits im Zeitpunkt der ersten Rücknahmeentscheidung im Umfang der Rücknahme die Grundlage entzogen (ähnlich BSG vom 23.10.1985 - 9a RV 1/84 - SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8 = juris RdNr 12; BSG vom 26.8.1987 - 11a RA 30/86 - BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 S 116 f - juris RdNr 23) .

    (3) Soweit das BSG und im Anschluss daran das BVerwG entschieden haben, dass ein zweiter Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid nur innerhalb der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ergehen darf, betraf dies nur Fälle, in denen der erste Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid während des gerichtlichen Verfahrens aufgehoben und entweder durch einen erneut belastenden Verwaltungsakt ersetzt worden ist oder noch gar kein zweiter Rücknahmebescheid ergangen war (BSG vom 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87 - BSGE 65, 221 = SozR 1300 § 45 Nr. 45; BSG vom 27.7.1989 - 11 RAr 7/88 - SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 28/88 - BSGE 66, 204 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 10; BVerwG vom 19.12.1995 - 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 203 f = Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 12 - juris RdNr 15; anders noch BSG vom 26.8.1987 - 11a RA 30/86 - BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 - juris RdNr 23; BSG vom 4.2.1988 - 11 RAr 26/87 - BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34 S 112, wonach es auch nach Ablauf der Jahresfrist ausreicht, wenn der neue Bescheid unverzüglich bzw alsbald nach Aufhebung des ersten Bescheides erlassen wird; anders auch zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG vom 20.5.1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 = juris RdNr 3; BVerwG vom 28.6.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230, 238 = Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 2 - juris RdNr 30) oder in denen der erste Bescheid gar nicht wirksam bekanntgegeben worden war (BSG vom 2.7.1997 - 9 RV 14/96 - BSGE 80, 283 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 19) .

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Allerdings können "Fehler im Bereich der Tatsachenermittlung oder im Bereich der Rechtsanwendung", auch wenn sie nicht Bezugspunkt des grobfahrlässigen Nichtwissens sind (BVerwG Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; vgl auch BSGE 62, 103, 106 = SozR 1300 § 48 Nr. 39), Anhaltspunkt für den Begünstigten sein, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes selbst zu erkennen.
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Das BSG hat jedoch in ständiger Rechtsprechung entschieden und klargestellt, daß - weil nach § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ein Verwaltungsakt nur in den Fällen des Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 des § 45 SGB X bzw nach § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann - der Behörde folglich auch diejenigen Tatsachen bekannt sein müssen, die § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bzw § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X für die Aufhebung voraussetzen (BSGE 60, 239, 240 f = SozR 1300 § 45 Nr. 26; BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39; BSGE 65, 221, 228 = SozR 1300 § 45 Nr. 45; BSGE 66, 204, 210 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; BSGE 77, 295, 299 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; BSG Urteil vom 6. März 1997 - 7 RAr 40/96 -, DBlR Nr. 4372 zu § 45 SGB X).

    Verlangt wird vielmehr eine Sorgfaltspflichtverletzung in einem besonders hohen Ausmaße, die dann zu bejahen ist, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden, wenn also nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (BSGE 62, 103, 107 = SozR 1300 § 48 Nr. 39; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 10).

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