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   BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B   

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https://dejure.org/2010,52214
BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B (https://dejure.org/2010,52214)
BSG, Entscheidung vom 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B (https://dejure.org/2010,52214)
BSG, Entscheidung vom 26. August 2010 - B 12 KR 102/09 B (https://dejure.org/2010,52214)
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  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    Zum Unternehmerrisiko als Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit und seiner Gewichtung im Rahmen der Gesamtwürdigung hat das BSG beispielsweise ausgeführt, dass nicht jedes unternehmerische Risiko zur Annahme einer selbstständigen Tätigkeit führe und die Belastung mit Risiken gerade im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft nur dann für Selbstständigkeit spreche, wenn ihr auch größere Freiheit bei der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehe (vgl BSG Urteile vom 19.8.2003 - B 2 U 38/02 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 28, und vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - USK 2009-25).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    Zum Unternehmerrisiko als Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit und seiner Gewichtung im Rahmen der Gesamtwürdigung hat das BSG beispielsweise ausgeführt, dass nicht jedes unternehmerische Risiko zur Annahme einer selbstständigen Tätigkeit führe und die Belastung mit Risiken gerade im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft nur dann für Selbstständigkeit spreche, wenn ihr auch größere Freiheit bei der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehe (vgl BSG Urteile vom 19.8.2003 - B 2 U 38/02 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 28, und vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - USK 2009-25).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das LSG eine höchstrichterliche Entscheidung nur unrichtig ausgelegt oder das Recht unrichtig angewendet hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    § 197a SGG ist nicht entsprechend anwendbar, weil der Beigeladene zu 1. im Beschwerdeverfahren als Beschwerdeführer, um dessen Rentenversicherungspflicht gestritten wird, zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört (vgl BSG SozR 4-1500 § 193 Nr. 3).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das LSG eine höchstrichterliche Entscheidung nur unrichtig ausgelegt oder das Recht unrichtig angewendet hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 102/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss daher erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den herangezogenen höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).
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