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   BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B   

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https://dejure.org/2019,29171
BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B (https://dejure.org/2019,29171)
BSG, Entscheidung vom 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B (https://dejure.org/2019,29171)
BSG, Entscheidung vom 26. August 2019 - B 9 SB 25/19 B (https://dejure.org/2019,29171)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B
    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Darstellung der gesetzlichen Vorgaben und Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass das BSG für diesen Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt hat oder durch die schon vorliegenden Entscheidungen die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist (vgl stRspr, zB BSG Beschluss vom 22.3.2018 - B 5 RE 12/17 B - Juris RdNr 15 mwN).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B
    Dies ist indes Aufgabe des Tatsachengerichts (vgl Senatsurteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 18 RdNr 11 mwN) und kann gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht überprüft werden.
  • BSG, 12.04.2019 - B 9 SB 4/19 B

    Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs aG

    Auszug aus BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B
    Dies ist der Prozessbevollmächtigten des Klägers auch aus früheren Beschwerdeverfahren vor dem BSG bekannt (vgl Beschluss vom 12.4.2019 - B 9 SB 4/19 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 20.03.2018 - B 12 R 44/17 B

    Halbierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 24.3.2018 - B 12 R 44/17 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 06.07.2018 - B 10 EG 18/17 B

    Änderung der Rechtslage zwischen der vorläufigen und der endgültigen Festsetzung

    Auszug aus BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG Beschluss vom 6.7.2018 - B 10 EG 18/17 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 18.07.2017 - B 13 R 110/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - gerügter

    Auszug aus BSG, 26.08.2019 - B 9 SB 25/19 B
    Vielmehr hätte der Kläger in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG hierzu im Einzelnen darlegen müssen, woraus sich im Falle des Klägers die Verfassungswidrigkeit ergibt (vgl stRspr, zB BSG Beschluss vom 18.7.2017 - B 13 R 110/17 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 08.03.2021 - B 9 BL 3/20 B

    Blindengeld nach dem BayBlindG

    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl Senatsbeschluss vom 26.8.2019 - B 9 SB 25/19 B - juris RdNr 4 mwN) .

    Allein die Darstellung der eigenen Rechtsansicht über einen vermeintlichen Verfassungsverstoß reicht nicht aus (vgl Senatsbeschluss 26.8.2019 - B 9 SB 25/19 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 26.10.2020 - B 9 BL 2/20 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl Senatsbeschluss vom 26.8.2019 - B 9 SB 25/19 B - juris RdNr 4 mwN) .

    Allein die Darstellung der eigenen Rechtsansicht über einen vermeintlichen Verfassungsverstoß sowie allgemeine Kritik an den Regelungen im BayBlindG reichen nicht aus (vgl Senatsbeschluss 26.8.2019 - B 9 SB 25/19 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 05.12.2022 - B 9 V 30/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der infrage stehenden einfachgesetzlichen Norm aufgezeigt, die Sachgründe ihrer jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des GG dargelegt werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 26.8.2019 - B 9 SB 25/19 B - juris RdNr 8 mwN) .
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