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   BSG, 26.09.1986 - 2 RU 39/85   

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BSG, 26.09.1986 - 2 RU 39/85 (https://dejure.org/1986,11954)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1986 - 2 RU 39/85 (https://dejure.org/1986,11954)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1986 - 2 RU 39/85 (https://dejure.org/1986,11954)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81

    Bekanntgabeverpflichtung der für Entscheidung erheblichen Tatsachen; Berechnung

    Auszug aus BSG, 26.09.1986 - 2 RU 39/85
    Die Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 SGB 10 ist kein besonderes Verfahren innerhalb des Verwaltungsverfahrens des Unfallversicherungsträgers und wie dieses auch kein förmliches Verfahren (vgl BSG vom 30.3.1982 2 RU 73/81 = BSG SozR 1300 § 24 Nr. 4; BSG vom 31.3.1982 4 RJ 21/81 = USK 8250).

    Da § 24 Abs. 1 SGB 10 den für das sozialgerichtliche Verfahren geltenden Vorschriften nachgebildet ist, wonach den Beteiligten vor jeder Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren ist (§ 62 SGG) und das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu den sich die Beteiligten äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG), legt § 24 Abs. 1 SGB 10 den Sozialversicherungsträgern insoweit keine weitergehenden Pflichten auf, als sie in der Rechtsprechung des BSG allgemein für die Gewährung des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren gefordert werden (vgl BSG vom 30.3.1982 aaO).

  • BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 21/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren; Nachholung einer

    Auszug aus BSG, 26.09.1986 - 2 RU 39/85
    Die Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 SGB 10 ist kein besonderes Verfahren innerhalb des Verwaltungsverfahrens des Unfallversicherungsträgers und wie dieses auch kein förmliches Verfahren (vgl BSG vom 30.3.1982 2 RU 73/81 = BSG SozR 1300 § 24 Nr. 4; BSG vom 31.3.1982 4 RJ 21/81 = USK 8250).
  • OLG Saarbrücken, 29.08.1984 - 1 U 35/84

    Vermietung von Programmkassetten

    Auszug aus BSG, 26.09.1986 - 2 RU 39/85
    Rechtszug: vorgehend SG Itzehoe 1984-03-14 S 5 U 117/83 vorgehend LSG Schleswig 1985-05-15 L 1 U 35/84.
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Die Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör setzt vielmehr eine aktive Beteiligung des Bürgers im eigenen Interesse voraus (BSG, Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 15/81 -, USK 8238; Urteil vom 26. September 1986 - 2 RU 39/85 -, HV-Info 1987, 21, 25).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll nur "Gelegenheit" zur Kenntnis- und Stellungnahme geben (BSG, Urteil vom 26. September 1986, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 25 AS 1559/11

    Prozesskostenhilfe - hinreichende Aussicht auf Erfolg - ordnungsgemäße Anhörung -

    Insoweit dürfte zumindest auch vorauszusetzen sein, dass dem Betroffenen bis zum Erlass des Bescheides eine angemessene Frist gesetzt wird, um sich sachkundig äußern zu können (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1982 - 4 RJ 21/81 -, Urteil vom 26. September 1986 - 2 RU 39/85 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 01.07.1993 - 5 B 73.93

    Hauptfürsorgestelle: Anhörung des Schwerbehinderten im

    Für die nach § 24 Abs. 1 SGB X durchzuführende Anhörung ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geklärt, daß sie kein besonderes Verfahren innerhalb des Verwaltungsverfahrens des jeweiligen Sozialleistungsträgers darstellt und auch kein förmliches Verfahren ist, weshalb eine Anhörung auch mündlich erfolgen kann, und zwar selbst dann, wenn der zu erlassende Verwaltungsakt schriftlich erteilt werden muß ( vgl. BSG , Urteile vom 30. März 1982 - 2 RU 73/81 - (SozR 1300 § 24 SGB 10 Nr. 4), vom 31. März 1982 - 4 RJ 21/81 - (USK 8250 S. 200) sowie vom 26. September 1986 - 2 RU 39/85 -).
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