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   BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88   

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https://dejure.org/1989,5809
BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88 (https://dejure.org/1989,5809)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1989 - 11 RAr 29/88 (https://dejure.org/1989,5809)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1989 - 11 RAr 29/88 (https://dejure.org/1989,5809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Geschlechtsunterschied bei Abgrenzung des Mangelberufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Förderungsfähigkeit einer Bildungsmaßnahme, Mangelberuf i.S. des § 44 Abs. 2 AFG , eigenständiger Beruf i.S. des § 44 AFG

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 20/88

    Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88
    Eine Klage auf Feststellung der Förderungsfähigkeit einer Bildungsmaßnahme ist jedenfalls dann zulässig, wenn die zu erstattenden Kosten nicht beziffert sind (Abgrenzung zu BSG vom 26.4.1989 - 7 RAr 20/88 = SozR 4100 § 41 Nr. 47).

    Auf die vom 7. Senat im Urteil vom 26. April 1989 - 7 RAr 20/88 - im Falle eines Antragstellers, der zunächst hinsichtlich einzelner Maßnahmekosten eine bezifferte Leistungsklage erhoben hatte und erst vor dem LSG zur Feststellungsklage übergegangen war, zur Zulässigkeit der Feststellungsklage geäußerten Auffassung ist hier nicht näher einzugehen, da ein solcher Sachverhalt nicht vorliegt.

  • BSG, 04.11.1975 - 7 RAr 3/74

    Zweckmäßigkeit der Förderung einer beruflichen Umschulung iSv AFG § 36

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88
    Von einem Mangelberuf in diesem Sinne ist regelmäßig dann auszugehen, wenn dem Angebot an freien Stellen für eine bestimmte Beschäftigung eine so geringe Nachfrage nach solchen Stellen auf Arbeitnehmerseite gegenübersteht, daß der Bedarf in dem entsprechenden Beschäftigungszweig nicht in der für eine ausgeglichene Arbeitsmarktsituation erforderlichen Weise gedeckt werden kann (BSGE 41, 1, 4 f = SozR 4100 § 36 Nr. 11).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85

    Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen -

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88
    Soweit die Beklagte eine Verletzung des § 103 SGG hinsichtlich der Arbeitsmarktlage für den Bereich Krankenpfleger der Psychiatrie rügt, fehlt die Darlegung, zu welcher konkreten Maßnahme sich das LSG hätte gedrängt fühlen müssen und welches Ergebnis eine solche Aufklärung gehabt hätte (BSG SozR Nr. 14 zu § 103 SGG; Nr. 28 zu § 164 SGG; ähnlich BVerwG NJW 1989, 539).
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 6/87

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Berechnung - Wohnsitz - Bundesgebiet

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88
    Entsprechend hat das BSG bei Anwendung des § 112 Abs. 7 AFG hinsichtlich der in Frage kommenden Beschäftigungen auf den Arbeitsmarkt im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) abgehoben (SozR 4100 § 112 Nr. 42).
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 99/83

    Verfassungsmäßigkeit des Förderungsausschlusses bei Wiederholung einer

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88
    Er hat eine solche Feststellungsklage nach § 53 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht nur solange als zulässig angesehen, als die streitige Bildungsmaßnahme noch nicht durchgeführt ist, sondern auch nach Abschluß der Maßnahme (BSG Urteil vom 20. Juni 1985 = SozR 4460 § 5 Nr. 3).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88
    Die vom LSG unter Auswertung der Statistik gewonnene Erkenntnis, daß im Berufsbereich Krankenpflege die Zahl der männlichen Arbeitslosen geringer als die Zahl der weiblichen Arbeitslosen ist, läßt nämlich in Verbindung mit der genannten Auskunft über "8 % offene Stellen in der Psychiatrie" die Schlußfolgerung als "denkbar" zu (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31), daß bei den männlichen Krankenpflegern in der Psychiatrie ein ungedeckter Bedarf bestand.
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 105/79

    Eigenständigkeit einer verkürzten Bildungsmaßnahme - Begriff der

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88
    Der 7. Senat des BSG hat allerdings angenommen, daß auch dann, wenn ohne Kennzeichnung der einzelnen Ansprüche Verurteilung zur Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme dem Grunde nach begehrt werde, die Berufung hinsichtlich der Sachkosten nach § 45 AFG für jeden Anspruch gesondert zu prüfen sei (Urteil vom 17. Februar 1981 = SozR 1500 § 144 Nr. 16).
  • BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92

    Berufliche Rehabilitation - Werkstatt für Behinderte - Förderungshöchstdauer -

    Dahinstehen kann, ob eine Klage auf Feststellung der Förderungsfähigkeit einer bereits beendeten Maßnahme ausnahmsweise dann zulässig ist, wenn sie - wie der 11. Senat angenommen hat - zu einer prozeß- und verwaltungsökonomischen baldigen Erledigung des mit dem Förderungsantrag in Gang gesetzen Verfahrens führt (BSG SozR 4460 § 5 Nr. 3; SozR 4100 § 44 Nr. 52).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 32/93

    BfA - Umschulung - Förderung

    Für eine kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage wäre allenfalls dann Raum gewesen, wenn sie - wie der 11. Senat des BSG angenommen hat - zu einer "prozeß- und verwaltungsökonomischen baldigen Erledigung" des mit dem Förderungsantrag in Gang gesetzten Verfahrens führen könnte (BSG SozR 4460 § 5 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 34 Nr. 15; BSG SozR 4100 § 44 Nr. 52).
  • BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    BSGE 44, 54, 60 = SozR aaO Nr. 16; vgl auch das Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 29/88 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 16 AL 106/05
    Welche Einstellungsvoraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssten, richte sich nicht allein nach formalen, in Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Kriterien, sondern werde insbesondere von den in Betracht kommenden Arbeitgebern festgelegt (unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 26. September 1989 11 RAr 29/88 ).
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