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   BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B   

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BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B (https://dejure.org/2013,39010)
BSG, Entscheidung vom 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B (https://dejure.org/2013,39010)
BSG, Entscheidung vom 26. September 2013 - B 5 R 62/13 B (https://dejure.org/2013,39010)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.06.1984 - 1 BJ 72/84

    Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
    Rechtsfragen haben nur dann übergreifende Relevanz, wenn sie über den Einzelfall hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleich gelagerter Prozesse sind und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (BSG Beschluss vom 26.1.2012 - B 5 R 334/11 B - Juris RdNr 8; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 58 und SozR 1500 § 160 Nr. 53 S 54 sowie BAG Beschluss vom 5.10.2010 - 5 AZN 666/10 - Juris RdNr 3).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
    Unter diesen Umständen hätte im Einzelnen dargelegt werden müssen, dass an der aufgeworfenen Frage über den entschiedenen Einzelfall hinaus noch ein Allgemeininteresse zur Klärung besteht, weil die Frage auch nach dem jetzt geltenden Recht klärungsbedürftig ist oder eine erhebliche Anzahl von gleich gelagerten Fällen noch nach altem Recht zu entscheiden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19 S 27; stRspr; vgl auch: Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kap RdNr 61 mwN).
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
    Rechtsfragen haben nur dann übergreifende Relevanz, wenn sie über den Einzelfall hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleich gelagerter Prozesse sind und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (BSG Beschluss vom 26.1.2012 - B 5 R 334/11 B - Juris RdNr 8; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 58 und SozR 1500 § 160 Nr. 53 S 54 sowie BAG Beschluss vom 5.10.2010 - 5 AZN 666/10 - Juris RdNr 3).
  • BSG, 22.01.2008 - B 3 KS 1/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
    Ein über den Einzelfall hinausgehendes, die Allgemeinheit betreffendes Interesse wird in aller Regel für die Auslegung und Tragweite von bereits außer Kraft getretenen Vorschriften oder von Übergangsvorschriften nicht angenommen, es sei denn, dass eine erhebliche Zahl von Fällen noch zu entscheiden ist und darin die Klärungsbedürftigkeit der Rechtssache liegt (vgl ua BSG Beschlüsse vom 2.12.1998 - B 2 U 256/98 B - Juris RdNr 3, vom 22.1.2008 - B 3 KS 1/07 B - Juris RdNr 7 sowie vom 22.4.2010 - B 11 AL 22/09 BH - Juris RdNr 5).
  • BSG, 02.12.1998 - B 2 U 256/98 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
    Ein über den Einzelfall hinausgehendes, die Allgemeinheit betreffendes Interesse wird in aller Regel für die Auslegung und Tragweite von bereits außer Kraft getretenen Vorschriften oder von Übergangsvorschriften nicht angenommen, es sei denn, dass eine erhebliche Zahl von Fällen noch zu entscheiden ist und darin die Klärungsbedürftigkeit der Rechtssache liegt (vgl ua BSG Beschlüsse vom 2.12.1998 - B 2 U 256/98 B - Juris RdNr 3, vom 22.1.2008 - B 3 KS 1/07 B - Juris RdNr 7 sowie vom 22.4.2010 - B 11 AL 22/09 BH - Juris RdNr 5).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 26.01.2012 - B 5 R 334/11 B

    Nichtzulassungsbeschluss - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
    Rechtsfragen haben nur dann übergreifende Relevanz, wenn sie über den Einzelfall hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleich gelagerter Prozesse sind und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (BSG Beschluss vom 26.1.2012 - B 5 R 334/11 B - Juris RdNr 8; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 58 und SozR 1500 § 160 Nr. 53 S 54 sowie BAG Beschluss vom 5.10.2010 - 5 AZN 666/10 - Juris RdNr 3).
  • BSG, 22.04.2010 - B 11 AL 22/09 BH

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - außer

    Auszug aus BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
    Ein über den Einzelfall hinausgehendes, die Allgemeinheit betreffendes Interesse wird in aller Regel für die Auslegung und Tragweite von bereits außer Kraft getretenen Vorschriften oder von Übergangsvorschriften nicht angenommen, es sei denn, dass eine erhebliche Zahl von Fällen noch zu entscheiden ist und darin die Klärungsbedürftigkeit der Rechtssache liegt (vgl ua BSG Beschlüsse vom 2.12.1998 - B 2 U 256/98 B - Juris RdNr 3, vom 22.1.2008 - B 3 KS 1/07 B - Juris RdNr 7 sowie vom 22.4.2010 - B 11 AL 22/09 BH - Juris RdNr 5).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 26.09.2013 - B 5 R 62/13 B
    Rechtsfragen haben nur dann übergreifende Relevanz, wenn sie über den Einzelfall hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleich gelagerter Prozesse sind und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (BSG Beschluss vom 26.1.2012 - B 5 R 334/11 B - Juris RdNr 8; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 58 und SozR 1500 § 160 Nr. 53 S 54 sowie BAG Beschluss vom 5.10.2010 - 5 AZN 666/10 - Juris RdNr 3).
  • BSG, 27.02.2014 - B 5 RS 38/13 B
    Für die Darlegung eines Allgemeininteresses genügt es nicht, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Betroffene von Interesse sein könnte (Senatsbeschluss vom 26.9.2013 - B 5 R 62/13 B - BeckRS 2013, 74123 RdNr 10).
  • BSG, 07.07.2014 - B 5 R 106/14 B
    26.9.2013 - B 5 R 62/13 B - BeckRS 2013, 74123 RdNr 10).
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