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   BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B   

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https://dejure.org/2016,41234
BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B (https://dejure.org/2016,41234)
BSG, Entscheidung vom 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B (https://dejure.org/2016,41234)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - B 11 AL 45/16 B (https://dejure.org/2016,41234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 155 Abs 3 SGG, § 155 Abs 4 SGG, § 202 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts - absoluter Revisionsgrund - Einverständniserklärung zur Entscheidung durch Berichterstatter anstelle des Senats - ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts - absoluter Revisionsgrund - Einverständniserklärung zur Entscheidung durch Berichterstatter anstelle des Senats - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels der Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts; Kein Entfallen der Wirksamkeit einer Einverständniserklärung bei Richterwechsel

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts - absoluter Revisionsgrund - Einverständniserklärung zur Entscheidung durch Berichterstatter anstelle des Senats - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.05.2011 - B 11 AL 145/10 B

    Revisionszulassung - Verfahrensmangel - mangelnde Begründung des Urteils

    Auszug aus BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B
    Die Begründungspflicht ist deshalb nicht schon dann verletzt, wenn - wie die Beklagte meint - die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und tatsächlichen Gegebenheiten falsch oder nicht überzeugend sein sollten (vgl Beschluss vom 26.5.2011 - B 11 AL 145/10 B - mwN) .
  • BSG, 23.02.2010 - B 11 AL 121/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine

    Auszug aus BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B
    Die Begründung der Entscheidung muss aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln; vielmehr reicht als Angabe der für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe die Darlegung der wesentlichen Gesichtspunkte aus (vgl BSG vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - mwN; Beschluss vom 23.2.2010 - B 11 AL 121/09 B - mwN) .
  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils -

    Auszug aus BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B
    Die Beklagte hätte aus diesem Grund darlegen müssen, dass die Entscheidung entweder überhaupt keine Begründung enthält oder dass die Gründe in so hohem Maß mangelhaft sind, dass sie ihre Funktion (Unterrichtung der Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden Erwägungen) nicht erfüllen können (vgl BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B) .
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Auszug aus BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B
    Aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BSG vom 23.8.2007 (B 4 RS 2/06 R - SozR 4-1500 § 155 Nr. 1) ergibt sich nichts anderes.
  • BSG, 12.02.2004 - B 4 RA 67/03 B

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B
    Die Begründung der Entscheidung muss aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln; vielmehr reicht als Angabe der für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe die Darlegung der wesentlichen Gesichtspunkte aus (vgl BSG vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - mwN; Beschluss vom 23.2.2010 - B 11 AL 121/09 B - mwN) .
  • BSG, 16.06.2016 - B 13 R 35/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B
    Da der Verfahrensfehler schon nicht vorliegt, kann offenbleiben, ob sich die Klägerin nach dem auch im Prozessrecht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben angesichts des Ablaufs mit mündlicher Verhandlung durch den (neuen) Berichterstatter nachträglich auf den Verfahrensmangel eines fehlenden Einverständnisses zu einer Entscheidung durch den Berichterstatter als konsentierten Einzelrichter berufen kann (BSG Beschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 35/16 B - SozR 4-1500 § 155 Nr. 5).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) zunächst die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .
  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 241/20 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Dies gilt auch für die Zuständigkeit als konsentierter Einzelrichter nach § 155 Abs. 3 SGG (BSG vom 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B - juris RdNr 6 f) .
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 4/20 B

    Heranziehung zu den Kosten einer stationären Unterbringung

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung eines Verfahrensmangels hätte sich die Klägerin mit der Rechtsprechung des BSG (vgl nur BSG vom 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B -, juris) auseinandersetzen müssen, wonach sich das Einverständnis nach § 155 Abs. 3 SGG auf den für die Entscheidung zuständigen ("gesetzlichen") Richter, nicht aber auf die konkrete Person eines Vorsitzenden oder Berichterstatters bezieht, ein Richterwechsel deshalb keine wesentliche Änderung der Prozesslage verursacht und eine früher abgegebene Erklärung auch nicht unwirksam werden lässt.
  • BSG, 17.08.2023 - B 5 R 73/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zwar muss nach allgemeiner Meinung das nach § 155 Abs. 4 iVm Abs. 3 SGG erforderliche Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter anstelle des Senats (sog konsentierter Einzelrichter) klar, eindeutig und vorbehaltlos erteilt werden (vgl BSG Beschluss vom 3.6.2009 - B 5 R 306/07 B - juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 9.3.2016 - B 14 AS 96/15 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B - juris RdNr 8).
  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 240/20 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Dies gilt auch für eine Zuständigkeit als konsentierter Einzelrichter nach § 155 Abs. 3 SGG ( BSG vom 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B - juris RdNr 6 f) .
  • LSG Hamburg, 24.01.2018 - L 3 KR 89/16
    Die Berichterstatterin konnte den Rechtsstreit als Einzelrichterin (§ 155 Abs. 3 und 4 Sozialgerichtsgesetz - SGG) und ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 SGG) entscheiden, da die Beteiligten sich hiermit einverstanden erklärt haben und die Wirksamkeit dieser Erklärung nicht durch den Wechsel des zuständigen Berichterstatters entfallen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B - Juris).
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